Arbeitgeber weigert sich ein Arbeitszeugnis zu Erteilen

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gorader
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber weigert sich ein Arbeitszeugnis zu Erteilen

Ich habe meinen EX-Arbeitgeber aufgefordert mir ein Arbeitszeugnis zu Erteilen, die Frist die ich ihm gesetzt habe ist schon lange verstrichen. Für meine Bewerbungen benötige ich dieses Zeugnis aber dringend. Was für Möglichkeiten habe ich, was für Schadensersatz kann ich verlangen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

das Zeugnis erhält man grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird dem Mitarbeiter kein Zeugnis gegeben und wird "längere Zeit" nicht gemahnt, kann eine Verwirkung eintreten. Schadensersatz gibt es (mit wenigen Ausnahmen) nur für bezifferbaren, erlittenen Schaden.

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

- Wann endete das Arbeitsverhältnis?
- Wann und in welcher Form wurde das Zeugnis angemahnt?
- Welcher bezifferbare Schaden ist entstanden?

Viele Grüße

Nervin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ihre Frage liest sich so, als ob es um den letzten Arbeitgeber geht.. Somit verjährt hier ja nichts in nächster Zeit, 3 Jahre beträgt diese Frist.
Am einfachsten lässt sich das Zeugnis per Arbeitsgericht einfordern. Einfach die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und der Rechtspfleger vor Ort formuliert kostenlos die Klage für Sie.
Ich wette, kurz nach Eingang des Schreibens des Gerichts beim Arbeitgeber haben Sie Ihr Zeugnis in der Hand.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ihre Frage liest sich so, als ob es um den letzten Arbeitgeber geht.. Somit verjährt hier ja nichts in nächster Zeit, 3 Jahre beträgt diese Frist.
Am einfachsten lässt sich das Zeugnis per Arbeitsgericht einfordern. Einfach die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und der Rechtspfleger vor Ort formuliert kostenlos die Klage für Sie.
Ich wette, kurz nach Eingang des Schreibens des Gerichts beim Arbeitgeber haben Sie Ihr Zeugnis in der Hand.

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