Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Feuser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hallo,

eine Freundin hat ein Problem mit ihren Arbeitgeber.

Die hatte in den letzten 12 Monaten 4-5 kleinere AU's und im Anfang Juni musste bei ihr eine grössere OP durchgeführt werden.

Nun bekam sie Anfang Juli Post von Ihren AG in worin dieser die Lohnfortzahlung ab dem 03.06. verweigert da er sämtliche Diagnosen der letzten 12 Monate möchte um zu kontrollieren ob es eventuell zusammenhänge zwischen den AU's gibt.
Die Krankenkasse hat daraufhin dieser Firma ein Schreiben zukommen lassen in dem bestätigt wird das die AU's in keinem Zusammenhang stehen. Doch der Firma reicht das nicht und weigert sich weiterhin den ausstehenden Lohn zu zahlen. Mit dem Hinweis, sobald die Diagnosen vorliegen würden, und keine Vorerkrankungen vorliegen würde man seiner Gesetzlichen Pflicht der Lohnfortzahlung nachkommen.

Kann der AG tatsächlich alle Diagnosen einfordern? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Und sollte sie eventuell einen Anwalt einschalten?

LG Daniel

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Dem Arbeitgeber haben Diagnosen überhaupt nicht ztu Interessieren , er hätte die Mitarbeiterin zum Arbeitsmedizienichen Dienst laden lassen können und er hat ja die Bestätigung von der Krankenkasse ....das muss reichen

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und sollte sie eventuell einen Anwalt einschalten? Der muß aber selbst bezahlt werden, auch wenn Sie gewinnen, was ich für durchaus wahrscheinlich halte. Nützlich dürfte ein Anwalt hier durchaus sein. Und die Kosten dürfen Sie übrigens als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniel Feuser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Aber anscheinend reicht es dem AG nicht. Wie schon geschrieben wollen die explizit die Diagnosen sehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Aber anscheinend reicht es dem AG nicht. Dann muß halt auf Lohn geklagt werden. Ich meine, sie kann dem AG natürlich auch die Diagnosen vorlegen, aber sie muß das nicht tun. Und wenn er dann nicht zahlt, bleibt ja nur das Arbeitsgericht, falls sie nicht auf ihr Geld verzichten möchte.

-- Editiert von muemmel am 29.07.2015 18:06

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daniel Feuser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nochmals,

wir hatten gestern dann den Termin beim Anwalt. Dieser meinte, das es durch möglich ist, das der AG dir Diagnosen verlangt. Der Ag ist seiner Pflicht, die Lohnfortzahlung für 42 Tage zu übernehmen nachgekommen und kann nun verlangen, dass die Diagnosen vorgelegt werden müssen. Nur so könnte der AG überprüfen es für die letzte lange AU eine "Vorgeschichte" gäbe.

LG
Daniel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es geht weniger um die Vorgeschichte. Da reicht die Auskunft der Krankenkasse. Es gibt aber eine Reihe von Berufsfeldern, da muss die Diagnose dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Ob hier so ein Fall vorliegt, das können wir nicht abschätzen. Und, er kann eine Zukunftsprognose verlangen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 26.08.2015 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat:
und kann nun verlangen, dass die Diagnosen vorgelegt werden müssen

Klar kann der das verlangen. Nur bedeutet das nicht, das man dem Verlangen auch nachgeben muss...

Wurde auch etwas zur Pflicht des AN diesem Verlangen nachzugeben gesagt?
Und das mit Urteilen bzw. §§ begründet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Vorerkrankungsanfrage

Da Sie als Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen dürfen, können Sie selbst in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen. Diese Information erhalten Sie - auf Anfrage - von der Krankenkasse. Bei der Mitteilung wird streng auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet. Sie als Arbeitgeber erhalten also keinerlei Hinweis auf die Art der Erkrankung."

Quelle:https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankheit/343706

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da gibt es aber eine Reihe von Fällen, da muss wegen des Berufsfeldes, in welchem der Arbeitnehmer tätig ist, eben auch eine Info bei speziellen Erkrankungen an den Arbeitgeber gehen. So darf z.B. in Labors nicht von HIV-Positiven gearbeitet werden. Ein Arzt wurde gefeuert, weil er "vergessen" hatte, seinen Arbeitgeber über seine Hepatitis zu informieren. Bei allen, die mit offenen Lebensmitteln zu tun haben, dürfen gewisse Erkrankungen nicht vorliegen. Da gibt es eine ganze Liste, was immer wieder vergessen wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Korrekt, wirdwerden.

Anhaltspunkte für einen dieser Ausnahmefälle sind aber hier nicht ersichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daniel Feuser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,
sie arbeitet in der Flugzeuginnenreinigung. In wie weit da der AG über die Diagnosen Bescheid wissen muss erschließt sich mir nicht.
Allerdings wird es wohl darauf hinauslaufen wenn das Geld noch kommen soll.
Mal schauen wie es weitergeht.

LG Daniel

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