Arbeitgeber verweigert Urlaub

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert Urlaub

Hallo zusammen!

Ich arbeite in einem grossen Betrieb mittels eines Saisonvertrages. In meinem Vertrag steht das mir 12 Urlaubstage zustehen.

Weiterhin steht in meinem Vertrag das ich 173 std im Monat zu erfüllen habe also ca 8,15 std pro Tag. Erfülle ich diese Stunden nicht, bekomme ich trotzdem 173 std ausbezahlt, gerate aber mit meinem Zeitkonto ins Minus.

Ich habe mich, und das auch unter Zeugen des öfteren angeboten einen Tag extra Arbeiten zu gehen ( der Bedarf war durchaus da), Aber da wurde nie drauf eingegangen. Jetzt im September darf ich es ausbaden. Ich habe mittlerweile 50 minusstunden angehäuft und die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 std, abszüglich einer Stunde Pause (7 std) . Es ist also von vorneherein einkalkuliert das der Arbeitnehmer minus macht.

Manchmal meist am WE oder in den Ferien kann es sein das die Arbeitszeit über diese 8 std hinausgeht. Dann kommt man ohne Probleme auf seine stunden.

Fakt ist: Ich hätte gere meinen Resturlaub. 6 Tage habe ich noch auf dem Konto. Dieser wird mir jedoch einbehalten mit den Worten " Die werden mit den Minusstunden verrechnet fals du die nicht abbaust" Ist das zulässig?

Ich meine ich hab jetzt im September einen Tag rangehängt und es wird schon weniger aber der Resturlaub wird nicht gewährt oder die Leute werden hingehalten.

Darf ich auf meinen Urlaub bestehen und muss der Arbeitgeber nicht dafür Sorge tragen das ein Zeitkonto garnicht erst ins Minus gerät?

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-- Editiert Bonner3078 am 08.09.2011 08:01

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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

zunächst einmal ist es sache des AG dafür zu sorgen, dass der AN genügend arbeit bekommt, um für die vertraglich geschuldete zeit hinreichend beschäftigt zu sein. wenn es also am AG liegt, dass nicht genug arbeit da ist, hat er gleichwohl den vereinbarten lohn zu zahlen. auf der anderen seite würde das bedeuten, dass ein AN ggf. däumchen dreht und seine zeit absitzt, wenn nicht genug zu tun ist.

in deinem fall ist das system aber so, dass du nie und nimmer auf deine geschuldete zeit kommst, da du tatsächlich 7h arbeitest, 1h pause machst/machen musst und keine gelegenheit hast, aus deiner entscheidung heraus mehr zu arbeiten. annahmeverzug heißt das im fachjargon. und zwar des AG.
gegen die 50 minusstunden solltest du dich m.e. erfolgreich wehren können.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ergänzend noch von mir:

quote:<hr size=1 noshade>" Die werden mit den Minusstunden verrechnet fals du die nicht abbaust" Ist das zulässig? <hr size=1 noshade>


Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Urlaubstage dürfen nicht mit angeblichen Minusstunden verrechnet werden.
Wie blaubär bereits erklärt hat, sind so genannte Minusstunden zu 99% Anahmeverzugslohn (§ 615 BGB ).

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#3
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Nur zum Verständnis..

Der Paragraf besagt das mir die minus Stunden vom Gehalt abgezogen werden könntenam ende der saison!?

Problem ist.. wenn man was sagt bekommens alle direkt mit. Wir haben trotz der grösse keinen Betriebsrat. Denoch ist mir die Arbeit wichtig und verlieren mag ich sie auch nicht (also die nächste saison dann). Allerdings will ich auch zeigen das ich nicht alles mit mir machen lasse. Ihr wisst ja sicher wie es ist Arbeit zu finden die einem Spass macht?



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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der Paragraf besagt das mir die minus Stunden vom Gehalt abgezogen werden könntenam ende der saison!?


Nein, der § 615 besagt so ziemlich genau das Gegenteil. Das hier verständlicher?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html


quote:
Denoch ist mir die Arbeit wichtig und verlieren mag ich sie auch nicht (also die nächste saison dann).


Dann werden Sie doch sowieso nicht Ihr Recht einfordern und wir können an der Stelle das Thema beenden.

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