Arbeitgeber verweigert Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine etwas selteneren Fall...

Ein Arbeitgeber verweigert seinen Angestellten (langjährigen Aushilfen) grundsätzlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wer krank wird, soll sich Urlaubstage auszahlen lassen oder bekommt einfach kein Geld.
Wer aufbegehrt, wird entlassen bzw. erhält keine Schichten mehr zugeteilt und steht somit auch ohne Arbeitslohn da.

Welche Möglichkeiten stehen den Arbeitnehmern in so einer Situation offen?
Wie lange rückwirkend können ggf. Ansprüche auf Lohnfortzahlung geltend gemacht werden?
Gibt es eine Art Kündigungsschutz der in dieser Situation greift (also der Entlassung derer, die aufbegehren)

Danke vorab an alle die sich Gedanken machen!



-- Editier von Coxerspaniel am 30.01.2017 10:21

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20 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wieviele Beschäftigte hat die Firma? Gibt es einen BR?

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Coxerspaniel):
Gibt es eine Art Kündigungsschutz der in dieser Situation greift (also der Entlassung derer, die aufbegehren)


Kommt auf die Größe des Unternehmens an, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung mit entsprechender Frist möglich.
Eine Nichtverlängerung von befristeten Verträgen ist dagegen etwas anderes.

Man hat Anspruch auf Arbeit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, also einfach gar nicht mehr einplanen ist nicht.

Falls Anspruch auf Krankengeld bestehen sollte, hat die Krankenkasse zu leisten, sofern der AG unberechtigt keine Entgeltfortzahlung leistet (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ). Die Forderung geht dann auf die Krankenkasse über. Bei einem Minijob oder falls man studentisch krankenversichert ist, bringt einem das nichts.

Die Ansprüche verjähren mit den üblichen drei Jahre ab Jahresende ihres Entstehens. Irgendwann wird's nur schwierig das nachzuhalten.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Junge, Junge. Ich bin immer wieder erstaunt, was sich Arbeitnehmer gefallen lassen. Wenn die Betroffenen konsequent klagen würden, hätte dieser Missstand gewiss ein baldiges Ende. Oder wie wär's denn damit, dass die Angestellten in Massen kündigen und dieser Arbeitgeber ohne Beschäftigte dastünde?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Junge, Junge. Ich bin immer wieder erstaunt, was sich Arbeitnehmer gefallen lassen. Wenn die Betroffenen konsequent klagen würden, hätte dieser Missstand gewiss ein baldiges Ende. Oder wie wär's denn damit, dass die Angestellten in Massen kündigen und dieser Arbeitgeber ohne Beschäftigte dastünde?


Leider traut sich das in dem Laden niemand. Man schleppt sich dann krank zur Arbeit...
Selbst in Fällen von ernsthaften Krankenhausaufenthalten wird keine Gnade gezeigt. Urlaub nehmen oder Pech gehabt.
Die AN nehmen es hin - wohl weil sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht als besonders gut einschätzen. Der Spatz in der Hand ist ihnen lieber als die Taube auf dem Dach...

Bezahlten Urlaub gab es in der Vergangenheit auch nicht. Jetzt aber schon - dafür wurde aber gleichzeitig der Stundenlohn für alle reduziert!


-- Editiert von Coxerspaniel am 30.01.2017 13:09

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn niemand etwas ändern will bzw sich nicht traut - wozu postest du dann hier im Forum?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn niemand etwas ändern will bzw sich nicht traut - wozu postest du dann hier im Forum?


1. weil mich die rechtliche Lage hierzu interessiert
2. weil ich das finanzielle Leid eines AN in diesem Laden seit Jahren miterlebe und für diesen ausloten möchte, ob und was er tun kann. Ob er den Mut findet, ist eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Frage 1 ist leicht beantwortet: Entgeltfortzahlung ist unabdingbares, für alle geltendes Recht, wie auch bezahlter Urlaub nach BUrlG. Urlaub gewähren und dafür Lohn kürzen ist natürlich auch ein Unding, und eigentlich sollte auch klar sein, dass Verträge eine zweiseitige Angelegenheit sind und nicht von einer Partei einfach so geändert werden können.
Bei so einem Saustall dürfte noch anderes Unrechtmäßiges herauskommen, wenn man tiefer gräbt.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2273 Beiträge, 356x hilfreich)

Es geht eigentlich sogar noch weiter:

Wenn man Urlaub genommen hat und DANN erkrankt und vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wird, bekommt man Lohnfortzahlung und die Urlaubstage ZURÜCK! Nur (oder besser fairerweise) setzt das kaum jemand bei einer kleinen Erkältung im Urlaub durch. Aber z. B. bei einem Bandscheibenvorfall in der ersten von zwei Urlaubswochen hätte man dann am Ende des Jahres nach Genesung wieder eine Woche Urlaub dazu.

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#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Coxerspaniel):

(langjährigen Aushilfen)

Gibt es da schriftliche Arbeitsverträge?

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

@budwiser

Mündliche AV hätten da womöglich Vorteile, weil ohne Ausschlussfrist, weil die üblichen Gesetze gelten ..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

Mündliche AV hätten da womöglich Vorteile, weil ohne Ausschlussfrist, weil die üblichen Gesetze gelten ..


OK, aber hier scheint es sich doch um diese typischen hire-and-fire Arbeitsplätze zu handeln.

Zitat:
Wer aufbegehrt, wird entlassen bzw. erhält keine Schichten mehr zugeteilt und steht somit auch ohne Arbeitslohn da.


Hier handelt es sich doch um "Aushilfen" - ist da irgendwas vertraglich vereinbart, wie oft und wie lange die Arbeitskraft des einzelnen benötigt wird? Das nennt sich neudeutsch "Flexibilität" - wenn um 11 Uhr plötzlich keine Kunden mehr im Laden sind, kann man nach Hause gehen. Ob das "rechtens" ist...einer Bekannten von mir wurde das zumindest bei einem Vorstellungsgespräch so durch die Blume mitgeteilt. Sie könne es sich das ja überlegen, man hätte noch weitere Bewerber für den Aushilfsjob.

Wer aufbegehrt, dessen Arbeitskraft wird dann eben die nächsten Wochen nicht mehr benötigt - ohne Moos nichts los.

Zitat (von blaubär+):


dieser Arbeitgeber ohne Beschäftigte dastünde?


Das tut der AG eben nicht. Leider.

Meiner Bekannten ist das in der Filiale eine großen Billig-Textilkette passiert. Plötzlich sollte sie drei Tage Probearbeiten, hatte dann die Klamotten im Laden zum Saisonwechsel hin- und her sortiert, und konnte dann gehen weil sie doch nicht so gut arbeiten könne wie man sich das vorgestellt hatte...



-- Editiert von BudWiser am 31.01.2017 08:22

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#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von blaubär+):

Mündliche AV hätten da womöglich Vorteile, weil ohne Ausschlussfrist, weil die üblichen Gesetze gelten ..


OK, aber hier scheint es sich doch um diese typischen hire-and-fire Arbeitsplätze zu handeln.

Zitat:
Wer aufbegehrt, wird entlassen bzw. erhält keine Schichten mehr zugeteilt und steht somit auch ohne Arbeitslohn da.


Hier handelt es sich doch um "Aushilfen" - ist da irgendwas vertraglich vereinbart, wie oft und wie lange die Arbeitskraft des einzelnen benötigt wird? Das nennt sich neudeutsch "Flexibilität" - wenn um 11 Uhr plötzlich keine Kunden mehr im Laden sind, kann man nach Hause gehen. Ob das "rechtens" ist...einer Bekannten von mir wurde das zumindest bei einem Vorstellungsgespräch so durch die Blume mitgeteilt. Sie könne es sich das ja überlegen, man hätte noch weitere Bewerber für den Aushilfsjob.

Wer aufbegehrt, dessen Arbeitskraft wird dann eben die nächsten Wochen nicht mehr benötigt - ohne Moos nichts los.

Zitat (von blaubär+):


dieser Arbeitgeber ohne Beschäftigte dastünde?


Das tut der AG eben nicht. Leider.

Meiner Bekannten ist das in der Filiale eine großen Billig-Textilkette passiert. Plötzlich sollte sie drei Tage Probearbeiten. Davon war vorher nicht die Rede. Sie hatte dann die Klamotten im Laden zum Saisonwechsel hin- und her sortiert, und konnte dann gehen weil sie doch nicht so gut arbeiten könne wie man sich das vorgestellt hatte...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Die größte Frage dürfte doch sein, zu was ist der AG berechtigt, l.t Entgeldfortzahlungsgesetz kann der AG ja schon am ersten Tag eine AU verlangen, jetzt habe ich vom TE nicht gelesen das er eine AU vorgelegt hat.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

@budwiser
Natürlich kann man über die Schlechtigkeit in der Welt jammern und Negativbeispiele noch und nöcher herbeibringen. Da halte ich aber dagegen und sage, dass unsere Gesetze deutlich besser sind und Arbeitnehmer doch besser absichern, als mancher glauben will. Allerdings sollte jemand für seine Rechte dann auch eintreten wollen und die Mühen auf sich nehmen. Punkt.
Aushilfen sind hierzulande ganz normaler Arbeitnehemer, und was du typische hire and fire Jobs nennst, gibt es in Deutschland nicht, jedenfalls noch nicht..

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
@budwiser
Allerdings sollte jemand für seine Rechte dann auch eintreten wollen und die Mühen auf sich nehmen. Punkt.


Volle Zustimmung!

Es rettet uns kein höheres Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!

Zitat (von blaubär+):

Aushilfen sind hierzulande ganz normaler Arbeitnehemer, und was du typische hire and fire Jobs nennst, gibt es in Deutschland nicht, jedenfalls noch nicht..


Ich wollte auch nicht behaupten, daß es in Deutschland hire-and-fire-Jobs gibt, zumindest auf dem Papier.

Die Praxis sieht leider anders aus, insofern war dies auch kein Jammern über die Schlechtigkeit dieser Welt, sondern nur ein Beispiel aus dem richtigen Leben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von blaubär+):

Mündliche AV hätten da womöglich Vorteile, weil ohne Ausschlussfrist, weil die üblichen Gesetze gelten ..


OK, aber hier scheint es sich doch um diese typischen hire-and-fire Arbeitsplätze zu handeln.

Zitat:
Wer aufbegehrt, wird entlassen bzw. erhält keine Schichten mehr zugeteilt und steht somit auch ohne Arbeitslohn da.


Hier handelt es sich doch um "Aushilfen" - ist da irgendwas vertraglich vereinbart, wie oft und wie lange die Arbeitskraft des einzelnen benötigt wird? Das nennt sich neudeutsch "Flexibilität" - wenn um 11 Uhr plötzlich keine Kunden mehr im Laden sind, kann man nach Hause gehen. Ob das "rechtens" ist...einer Bekannten von mir wurde das zumindest bei einem Vorstellungsgespräch so durch die Blume mitgeteilt. Sie könne es sich das ja überlegen, man hätte noch weitere Bewerber für den Aushilfsjob.

Wer aufbegehrt, dessen Arbeitskraft wird dann eben die nächsten Wochen nicht mehr benötigt - ohne Moos nichts los.

Zitat (von blaubär+):


dieser Arbeitgeber ohne Beschäftigte dastünde?


Das tut der AG eben nicht. Leider.

Meiner Bekannten ist das in der Filiale eine großen Billig-Textilkette passiert. Plötzlich sollte sie drei Tage Probearbeiten, hatte dann die Klamotten im Laden zum Saisonwechsel hin- und her sortiert, und konnte dann gehen weil sie doch nicht so gut arbeiten könne wie man sich das vorgestellt hatte...



-- Editiert von BudWiser am 31.01.2017 08:22


Da hätte Sie aber trotzdem für die 3 Tage Lohn einklagen können...Man muss sich nicht immer alles gefallen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von blaubär+):
@budwiser
Allerdings sollte jemand für seine Rechte dann auch eintreten wollen und die Mühen auf sich nehmen. Punkt.


Volle Zustimmung!

Es rettet uns kein höheres Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!

Zitat (von blaubär+):

Aushilfen sind hierzulande ganz normaler Arbeitnehemer, und was du typische hire and fire Jobs nennst, gibt es in Deutschland nicht, jedenfalls noch nicht..


Ich wollte auch nicht behaupten, daß es in Deutschland hire-and-fire-Jobs gibt, zumindest auf dem Papier.

Die Praxis sieht leider anders aus, insofern war dies auch kein Jammern über die Schlechtigkeit dieser Welt, sondern nur ein Beispiel aus dem richtigen Leben.


Gibt es trotzdem nicht. Im Gegensatz zu Amerika gibt es eine Frist zur Kündigung. In Amerika darf man sofort die Klamotten zusammenpacken. Und ab 10 Personen greifst sowieso der Kündigungsschutz.

Unter uns: man sollte das wieder auf 5 ändern. Das hat jahrzehntelang bestens funktioniert. Dass 2004 das geändert wurde...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Da hätte Sie aber trotzdem für die 3 Tage Lohn einklagen können...Man muss sich nicht immer alles gefallen lassen.

Gibt es trotzdem nicht. Im Gegensatz zu Amerika gibt es eine Frist zur Kündigung. In Amerika darf man sofort die Klamotten zusammenpacken. Und ab 10 Personen greifst sowieso der Kündigungsschutz.


Natürlich, aber wer macht das? Meistens werden ja die ausgebeutet, die sich nicht trauen oder die sich im Rechtssystem nicht auskennen oder in diesem Fall eine russischstämmige Frau, "rechtsschaffen" durch und durch. Ich hatte ihr gesagt, daß sie Bezahlung fordern könne. Nein, das wollte sie nicht...das wäre ihr peinlich, weil sie doch in dem Laden auch die Kleidung kauft für ihre Kinder...noch Fragen? Mir fiel jedenfalls nichts mehr ein dazu.

Zitat (von asd1971):

Dass 2004 das geändert wurde...


Nicht nur das wurde damals geändert. Aber das würde ausarten in eine Diskussion ohne Ende...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von asd1971):

Da hätte Sie aber trotzdem für die 3 Tage Lohn einklagen können...Man muss sich nicht immer alles gefallen lassen.

Gibt es trotzdem nicht. Im Gegensatz zu Amerika gibt es eine Frist zur Kündigung. In Amerika darf man sofort die Klamotten zusammenpacken. Und ab 10 Personen greifst sowieso der Kündigungsschutz.


Natürlich, aber wer macht das? Meistens werden ja die ausgebeutet, die sich nicht trauen oder die sich im Rechtssystem nicht auskennen oder in diesem Fall eine russischstämmige Frau, "rechtsschaffen" durch und durch. Ich hatte ihr gesagt, daß sie Bezahlung fordern könne. Nein, das wollte sie nicht...das wäre ihr peinlich, weil sie doch in dem Laden auch die Kleidung kauft für ihre Kinder...noch Fragen? Mir fiel jedenfalls nichts mehr ein dazu.

Zitat (von asd1971):

Dass 2004 das geändert wurde...


Nicht nur das wurde damals geändert. Aber das würde ausarten in eine Diskussion ohne Ende...


Können wir gerne per PN machen ;-) Jedenfalls ist es krass, dass einerseits die AN-Rechts so stark beschnitten wurden, während den AG klar ist, dass diese sich nicht wehren...Merkt jemand den Systemfehler?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Merkt jemand den Systemfehler?


Und die gleichen Leute, die das verursacht haben, sitzen heute im Bundestag und haben nichts mehr damit zu tun...

PM ist ok, weil das zu sehr ins politische abdriftet. .

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