Guten Abend,
ich bin in folgender Situation, bin auf "Mini Job Basis" als Lieferant angestellt, meine Chefin hat mich vor ein paar Wochen fristlos gekündigt, als ich aber eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe, hat meine Chefin die Kündigung zurückgezogen.
Nun ist während dieser Zeit von 6 Wochen das nächste Gehalt fällig geworden.
Laut AG stehe ich in einem AV auf Abruf und werde für die dauer der Streitigkeiten nicht weiter bezahlt.
Der AG hat mir dann drei Arbeitstermine gestellt, die er nicht unter einhaltung der vier Tages Frist mitgeteilt hat. Diese Termine hab ich zum einen aus Gründen der Fristverletzung abgelehnt und zum anderen aus dem Grund, dass der AG mich für die aufgefallenen Arbeitstage im vergangenen Monat nicht vergütet hat abgelehnt.
Laut AG steht mir keine Vergütung zu da ich auf Abruf stehe und somit nur bazahlt werde wenn ich Arbeite.
Der genaue wortlaut im Arbeitsvertrag lautetaber:
Zitat:"4. Arbeitszeit :
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich/monatlich mindestens _________ und höchstens 50 Stunden
(§12TzBfG)
Wie man erkennen kann, ist keine mindeststundenzahl angegeben somit kann ich auf meine laut §12 TzBfG zustehenden 10 Stunden wöchentlich bestehen oder sehe ich da etwas falsch?#
Vielen Dank im vorraus für Antworten
Mit freundlichen Grüßen
LogIn29-de
-- Editiert von Moderator am 20.05.2016 17:09
-- Thema wurde verschoben am 20.05.2016 17:09