Arbeitgeber verweigert Freistellung zum Bewerbungsgespräch, befristeter Vertrag

11. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Paule142
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber verweigert Freistellung zum Bewerbungsgespräch, befristeter Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und in den bisherigen Themen und Beiträgen leider keine Antwort darauf bekommen.

Noch bis Ende Juni bin ich befristet bei einer Berufsgenossenschaft angestellt, dass mein Jahresvertrag nicht verlängert wird, habe ich letzten Monat erfahren, gleichzeitig wurde mir nahegelegt mich beim Arbeitsamt zu melden und auf Stellensuche zu gehen. Das habe ich auch gemacht, momentan bin ich fleißig am Bewerbungen schreiben und habe diese Woche eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten.
Mein Arbeitgeber will mich allerdings nicht dafür freistellen! Ich sollte meinen Erholungsurlaub dafür nutzen und angeblich wissen sie nichts davon, dass man dafür freigestellt werden kann.
Ich habe mal gegoogelt und bin der Meinung, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mich für solche Termine freizustellen (§ 629 BGB ). Erholungsurlaub dient doch auch der Erholung, falls ich noch mehr Einladungen erhalte kann es doch nicht sein, dass meine ganzen Urlaubstage dafür draufgehen!

Wie seht ihr das? Wie soll ich mich jetzt verhalten, sollte ich den Betriebsrat einschalten?

Vielen Danke schon mal!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Welcher Tarifvertrag? Bei Verzicht aufs Entgelt geht sowas.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt.

Muss heute Abend mal im Palandt nachschauen, meines Wissens sind aber befristete Arbeitsverträge mit nahe liegendem Vertragsende gleich zu behandeln.

Ansonsten ergäbe es sich hier ja eine extreme Schlechterstellung von befristet Beschäftigten.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat (von wirdwerden):Das Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt.
Muss heute Abend mal im Palandt nachschauen, meines Wissens sind aber befristete Arbeitsverträge mit nahe liegendem Vertragsende gleich zu behandeln.
Ansonsten ergäbe es sich hier ja eine extreme Schlechterstellung von befristet Beschäftigten.


Genau so ist es, §629 BGB greift auch für befristete Verträge.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paule142
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon mal! :)

Ja genau, der § 629 gilt auch für befristete Verträge also steht einem eine Freistellung schon zu. Die Frage ist nur wie ich mich jetzt gegenüber meinem Arbeitgeber verhalte?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Es kommt wie immer auf die individuellen Umstände an. Hier ein ganz guter Link:

https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moehre700
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Freistellung für die Stellensuche während der Kündigungsfrist, § 629 BGB . Das gilt entsprechend auch für befristete Verträge. Ausnahme: besonders kurze Befristung. Ein Jahr ist nicht kurz.
Sie müssen die Freistellung beantragen. Wird sie nicht gewährt, bleibt meißt nur die gerichtliche Durchsetzung.

Signatur:

Ein Forum kann niemals qualifizierte Beratung durch eine Anwältin ersetzen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wann ist das Bewerbungsgespräch?
Ein Beispiel: Ist das Gespräch am Donnerstag oder Freitag haben Sie ja kaum mehr Zeit, als morgen früh die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufzusuchen und einen Eilantrag zu stellen, für die Bewerbung freigestellt zu werden.
Sie können sich ja von der Rechtsantragsstelle einen Beleg mitgeben lassen, dass Sie genau dann da waren. Ihr Arbeitgeber mussdann auch diese Zeit bezahlen, wenn der Antrag außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Und bei einem Eilantrag ist das ganz oft so.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.941 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen