Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und in den bisherigen Themen und Beiträgen leider keine Antwort darauf bekommen.
Noch bis Ende Juni bin ich befristet bei einer Berufsgenossenschaft angestellt, dass mein Jahresvertrag nicht verlängert wird, habe ich letzten Monat erfahren, gleichzeitig wurde mir nahegelegt mich beim Arbeitsamt zu melden und auf Stellensuche zu gehen. Das habe ich auch gemacht, momentan bin ich fleißig am Bewerbungen schreiben und habe diese Woche eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten.
Mein Arbeitgeber will mich allerdings nicht dafür freistellen! Ich sollte meinen Erholungsurlaub dafür nutzen und angeblich wissen sie nichts davon, dass man dafür freigestellt werden kann.
Ich habe mal gegoogelt und bin der Meinung, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mich für solche Termine freizustellen (§ 629 BGB
). Erholungsurlaub dient doch auch der Erholung, falls ich noch mehr Einladungen erhalte kann es doch nicht sein, dass meine ganzen Urlaubstage dafür draufgehen!
Wie seht ihr das? Wie soll ich mich jetzt verhalten, sollte ich den Betriebsrat einschalten?
Vielen Danke schon mal!
Arbeitgeber verweigert Freistellung zum Bewerbungsgespräch, befristeter Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt.
wirdwerden
Welcher Tarifvertrag? Bei Verzicht aufs Entgelt geht sowas.
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ZitatDas Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt. :
Muss heute Abend mal im Palandt nachschauen, meines Wissens sind aber befristete Arbeitsverträge mit nahe liegendem Vertragsende gleich zu behandeln.
Ansonsten ergäbe es sich hier ja eine extreme Schlechterstellung von befristet Beschäftigten.
ZitatZitat (von wirdwerden):Das Arbeitsverhältnis ist doch gar nicht gekündigt. :
Muss heute Abend mal im Palandt nachschauen, meines Wissens sind aber befristete Arbeitsverträge mit nahe liegendem Vertragsende gleich zu behandeln.
Ansonsten ergäbe es sich hier ja eine extreme Schlechterstellung von befristet Beschäftigten.
Genau so ist es, §629 BGB greift auch für befristete Verträge.
Danke schon mal!
Ja genau, der § 629 gilt auch für befristete Verträge also steht einem eine Freistellung schon zu. Die Frage ist nur wie ich mich jetzt gegenüber meinem Arbeitgeber verhalte?
Es kommt wie immer auf die individuellen Umstände an. Hier ein ganz guter Link:
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx
Hallo,
grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Freistellung für die Stellensuche während der Kündigungsfrist, § 629 BGB
. Das gilt entsprechend auch für befristete Verträge. Ausnahme: besonders kurze Befristung. Ein Jahr ist nicht kurz.
Sie müssen die Freistellung beantragen. Wird sie nicht gewährt, bleibt meißt nur die gerichtliche Durchsetzung.
Wann ist das Bewerbungsgespräch?
Ein Beispiel: Ist das Gespräch am Donnerstag oder Freitag haben Sie ja kaum mehr Zeit, als morgen früh die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufzusuchen und einen Eilantrag zu stellen, für die Bewerbung freigestellt zu werden.
Sie können sich ja von der Rechtsantragsstelle einen Beleg mitgeben lassen, dass Sie genau dann da waren. Ihr Arbeitgeber mussdann auch diese Zeit bezahlen, wenn der Antrag außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Und bei einem Eilantrag ist das ganz oft so.
Und jetzt?
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