Ich grüße euch,
folgendes Problem betrifft derzeit die Mutter meiner Freundin. Ihr Arbeitgeber hat ohne Einverständnis die Lohnsteuerkarte anonymisiert also mit der Personalnummer, Geburtsdatum, Bruttogehalt sowie Freibeträge, weitergegeben.
Daraufhin kam von einer Versicherung ein Angebot an die einzelnen Mitarbeiter wobei die Unterlagen mit der Mitarbeiternummer an die Personalabteilung ging und diese hat dann die Namen für die einzelnen Mitarbeiter anhand der Mitarbeiternummer hinzugefügt.
Jetzt ist natürlich totale Panik angesagt da ja doch einiges an Daten übermittelt worden sind zumal das Angebot im Umkehrschluss nur dem Arbeitgeber hilft und nicht dem Arbeitnehmer.
Ist dies rechtens? Wie würdet ihr die Sache bewerten?
Laut Auskunft der Personalabteilung sind diese verpflichtet solche Aktionen zu machen (laut der Personalabteilung gibt es einen Vertrag mit der Versicherung) wobei dann die Verpflichtung ja nur gegenüber der versicherung besteht und keine gesetzliche Pflicht vorliegt.
Über Feedback würde ich mich freuen.
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Arbeitgeber gibt Lohnsteuerkarte weiter
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
der punkt scheint mir zu sein, dass einerseits die daten durchaus anonymiert sein mögen, andererseits aber doch rückschlüsse möglich sein dürften bis hin zur identifizierung.
ich bin der meinung, dass der AG so einen vertrag nicht über die köpfe seiner MA machen darf.
leg doch das thema mal dem datenschutzbeauftragten der stadt oder des landes vor.
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ich schließe mich blaubär+ an.
sofern es einen betriebs- oder personalrat gibt, wäre das eine gute anlaufstelle, ansonsten direkt den landesdatenschutzbeauftragten kontaktieren!
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesbeauftragter_f%C3%BCr_den_Datenschutz
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Das Interessante war, dass die Mitarbeitervertretung das durchgewunken hat.
Ich gebe das mal weiter und werde den Datenschutzbeauftragten kontaktieren.
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Was kamen denn da für Angebote von der Versicherung? Ging es um betriebliche Altersversorgung?
gute Vorarbeit wäre, den AG und die MAV anschreiben, schriftlich mitzuteilen aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften die Daten, welche überhaupt, wann, wem alles übermittelt wurden?
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Das nennt sich Entgeltumwandlung und sollte für die betriebliche Altersvorsorge sein.
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allllsoooo...
da kenne ich den Fall aus dem öffentlichen Dienst, dass die kommunalen Versorgungskassen den sowieso bei ihnen versicherten Arbeitnehmern ein zusätzliches Angebot zur Entgeltumwandlung unterbreitet haben...
Allerdings hat der AG nur die Daten übermittelt, die er der Kommunalen Versorgungskasse schon aufgrund der bestehenden Vertragsbeziehungen übermitteln muss (darüber bekommt der Versicherte aber eine jährliche Meldung).
Da war, so weit ich weiß, nix unredliches dran.
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und genau da besteht der Unterschied. Hier hängt eine Versicherung dahinter und die Arbeitnehmer wurden auch nicht darüber unterrichtet.
Bisher erfolgte die Kommunikation nur per Telefon mit dem Arbeitgeber. Wäre vielleicht interessant das Statement mal schriftlich zu haben.
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