Arbeitgeber fordert Geld zurück!

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
jannib
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber fordert Geld zurück!

Hallo bin neu hier und habe eine Frage. Mein früherer Arbeitgeber hat nun festgestellt, dass er für mich für die Jahre 2001 & 2002 zu wenig in die Krankenkasse eingezahlt hat. Ich war dort 6 Jahre festangestellt und habe dort Ende 2002 aufgehört. Jetzt will er dieses Geld von mir zurück. Ich muss doch als Angestellter davon ausgehen, dass er meine Sozialabgaben richtig abführt. Wie soll ich mich verhalten. Er will mehrere tausend € zurück. Kann das denn sein?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jannib
du warst dort angestellt und hast lohnsteuerkarte dort gehabt?
dann kriegt der ag nix von dir!!!!

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@jannib Frag mal deine Krankenkasse.

Hier ein Zitat aus dem SGB IV § 28g :

'Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. <font color=red>Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.</font> Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.'

http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976BJNE014503308.html
<font color=blue>und</font>
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976BJNE015206308.html

Die Frage wäre also, wer hier zu verantworten hat, dass der Abzug nicht richtig erfolgte.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.347 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen