Arbeitgeber behält Lohn nach Arbeitsverweigerung

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
eazyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitgeber behält Lohn nach Arbeitsverweigerung

Hey ihr lieben,

nachdem ich seit letzter Woche (genaues Datum: 06.05.2015) mehrere Mahnungen erhielt, aber aus
persönlichen Gründen trotzdem nicht zur Arbeit erscheinen konnte wurde ich zum 15.05.2015 gekündigt.
Bei der Firma handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma. Meine Vorgesetzte händigte mir Ende März 2015 einen Vertrag
aus, der zum ersten Mai auslaufen würde und verkündete, dass man falls man im neuen Monat keine neuen Anweisungen
erhalten hätte, regulär weiterarbeiten solle. Heißt: ich hatte für diesen Monat keinen Vertrag ausgefüllt, habe aber gearbeitet (auch durch Stechkarten nachweisbar).
Der 15. des Monats ist normalerweise der reguläre Zahltag in dieser Firma und nachdem ich mich heute mit einigen ex-
Arbeitskollegen auseinandergesetzt hatte, erfuhr ich dass ihr Lohn bereits angekommen ist und dass diese Firma jetzt mein Geld einbehalten hat. Kann der Arbeitgeber einfach meinen kompletten Lohn behalten?

Viele Grüße und einen angenehmen Sonntag.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Kann der Arbeitgeber einfach meinen kompletten Lohn behalten? Für die Zeit des unentschuldigten Fehlens? Na sicher doch. Falls am 15.05. natürlich der Lohn für April fällig war, wo Sie ja anscheinend gearbeitet haben, so steht der Ihnen zu.

-- Editiert von muemmel am 17.05.2015 16:31

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eazyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Richtig, das war der Lohn für April...
Bis zum 06.05.2015 habe ich ja weiterhin in dieser Firma gearbeitet.
Wissen sie zufällig ob diese Firma Schaden geltend machen kann, obwohl mir nie
ein neuer Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde? Am besten sollte ich dann wohl morgen
einfach in der Firma anrufen und versuchen meine Ansprüche geltend zu machen?
Grüße :)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Am besten sollte ich dann wohl morgen einfach in der Firma anrufen und versuchen meine Ansprüche geltend zu machen? Wenn Sie wollen, können Sie sofort auf Lohn klagen - fällig ist der Lohn ja schon. Normalerweise versucht man eine außergerichtliche Klärung - man schreibt z. B. einen Brief mit einer Frist (sagen wir mal, 1. Juni) und klagt nach Ablauf der Frist.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
eazyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Also könnte oben genannte Zeitarbeitsfirma auch vom neuen Monatsgehalt
nur die Tage einbehalten an denen ich gefehlt habe (Evtl zzgl Schaden?) und nicht
das komplette Monatsgehalt?
@flottegabi, wie soll ich das verstehen dass es einen Vertrag gegeben hat?
Gilt dies auch wenn ich auf diesen nie angesprochen wurde oder auch nichts schriftliches
in den Händen hatte?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Der 15. des Monats ist normalerweise der reguläre Zahltag in dieser Firma

Entscheidend ist erstmal
A) was steht in Deinem Vertrag diesbezüglich
B) wäre das auch rechtswirksam



Zitat:
aus persönlichen Gründen trotzdem nicht zur Arbeit erscheinen konnte

Da käme es schon auf die Gründe an, ob Abmahnung und Kündigung überhaupt berechtigt war.



Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit unberechtigt verweigert, steht ihm für diese Zeit kein Lohn zu, ebenfalls kann der Arbeitgeber neben Abmahnung und fristloser Kündigung auch Schadenersatz geltendend machen. Schadenersatz muss er jedoch auf verlangen konkret nachweisen, behaupten reicht nicht.
Mit unter kann der Schandenersatz mit dem Lohn aufgerechnet werden (vertagliche Vereinbarungen prüfen), das würde aber nur für den unpfändbaren Lohnanteil gelten.



Zitat:
wurde ich zum 15.05.2015 gekündigt

Nun, wenn die Kündigung zum 15.05.2015 erfolgte, impliziert das auch das bestehen eines Vertrage bis zum 15.05.2015.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eazyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort...
Es waren praktisch zwei Fehltage meinerseits.
Dass diese Fehltage nicht bezahlt werden leuchtet mir natürlich ein,
aber mir geht es jetzt hauptsächlich darum, dass alle anderen Arbeitskollegen
ihren Lohn bereits erhalten haben, meiner jedoch zu 100% einbehalten wurde.
Der Lohn der diesen Monat kommen sollte betrifft den Monat April den ich komplett gearbeitet habe.
Dennoch wurde dieser ja komplett einbehalten...
Ich habe keinerlei wichtige Dokumente oder andere Daten einbehalten die dies rechtfertigen könnten.
Was soll ich nun am besten tun und wie kann ich mich der Firma gegenüber diplomatisch verhalten um weitere
rechtliche Schritte zu vermeiden?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
eazyyy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Liebe flottegabi, Ihre Meinung zu meinem Verhalten würde ich generell unterstützen, jedoch soll es auch Fälle geben, in denen eine Arbeitsverweigerung verständlich ist. Dass der Betrieb mein Geld einbehält ist trotzdem nicht gerechtfertigt, da sich diese Fehltage ja erst auf die Gehaltsabrechnung des nächsten Monats auswirken würden.
Den Monat April habe ich vollständig durchgearbeitet, also könnte mir diese Firma den Lohn vom letzten Monat nicht vorenthalten, sondern erst nächsten, so wie ich das verstanden habe...

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@eazyyy,
selbstverständlich darf Ihr Arbeitgeber nicht einfach Ihr Gehalt einbehalten für den Zeitraum, den Sie gearbeitet haben. Sie können Ihn morgen beim Arbeitsgericht ohne großen Aufwand auf Zahlung verklagen. Sie müssen ihn auch nicht anmahnen, das Gehalt ist auch ohne Mahnung fällig. Die Rechtsantragsstelle des Gerichts formuliert die Klage für Sie, dann findet eine Güteverhandlung statt.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von eazyyy):
n.
Den Monat April habe ich vollständig durchgearbeitet, also könnte mir diese Firma den Lohn vom letzten Monat nicht vorenthalten, sondern erst nächsten, so wie ich das verstanden habe...

Nun erst mal sollte man im Arbeits / Tarifvertrag nachlesen, wann ist der Zeitpunkt für die Zahlung, Wenn der 15 im Folgemonat drin steht, und unter Umständen die Bank einen Tag länger als sonst brauchte, wäre das erklärbar.
Es muss ja nichts heißen, wenn die Kollegen schon ein paar Tage vorher das Geld bekommen haben, es darf auch vor dem Termin vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Man sollte sich eher unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchend melden, leicht möglich das es eine Sperrfrist geben kann.
Für das Mai Gehalt kann es auch sein, das die Firma hier einen Schaden nachweisen kann, am besten mal im Arbeitsvertrag nachlesen.

2x Hilfreiche Antwort

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