Arbeitgeber behält Lohn ein und vergibt Zwangsurlaub

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
GinGerxxX77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber behält Lohn ein und vergibt Zwangsurlaub

Hallo,

ich habe ein Problem und hoffe, das ich hier eine aussagekräftige Antwort finde. Google an sich war nicht wirklich hilfreich...
Kurze Erläuterung zur Situation:
Ich bin Angestellte in einem Hotel. Das Hotel hat geschlossen vom 01.01.18 bis 31.01.2018. Das heißt für mich, zu Hause bleiben. Mein erster Arbeitstag ist offiziell wieder der 31.01.2018. Mein Chef rief mich am 30.01.2018 an, um zu erfragen, ob ich am 31.1. wieder zur Arbeit komme. Da ich noch kein Gehalt am 30.01.2018 erhalten hatte, fragte ich am Telefon wann der Lohn denn kommt. Und darauf bekam ich die Antwort durch die Blume. Ich gebe die Aussage von meinem Chef wieder:
Da ich in den vergangen Monaten nicht ganz auf meine Stundezahl kam, hat er mir unbezahlten Urlaub für den Monat eingetragen.
Und da ist jetzt auch mein Problem! Kann mein Chef mir einfach ohne Absprache unbezahlten Urlaub statt meinen Lohn geben?
Es war ja nun auch eine Art Zwangsurlaub. Das Hotel schließt und ich kann nicht arbeiten gehen. Zu den erwähnten Stunden, die mir fehlen: Der Arbeitsandrang gibt es nicht immer her, die täglichen Stunden voll zu bekommen.
Zu meinem Vertrag: Ich habe einen Arbeitsvertrag, der ein monatliches Grundgehalt umfasst. Da ich eine Teilzeitstelle habe, führe ich monatliche Stundenzettel. Im Vertrag ist auch keine Klausel, die die Betriebsferien umfasst oder unbezahlten Urlaub. Es ist festgehalten, das der Ausgleichszeitraum der Stunden vorbehaltlich 6 Monate beträgt.

Mein Chef sagte noch am Telefon, wir besprechen das wenn ich wieder arbeite. Aber ich möchte vorbereitet in das Gespräch gehen und mich nicht abspeisen lassen.

Lieben Dank für die Hilfe im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es war ja nun auch eine Art Zwangsurlaub. Das Hotel schließt und ich kann nicht arbeiten gehen. Nennt sich "Annahmeverzug" und ist das Problem des Chefs, d. h., er muß bezahlen. Problem: So wie der drauf ist, kommen Sie am Arbeitsgericht wohl nicht vorbei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Betriebsurlaub ist nichts Ungewöhnliches. Urlaub - auch Betriebsurlaub - ist bezahlte Zeit!
Bei den Minusstunden kommt es darauf an, wie und durch wen die zustande gekommen sind - geht das zulasten des AG, weil er nicht genug Arbeit für dich hatte, kann er auch nichts von dir fordern. Geht das auf deine Kappe, kann er dir zwar entsprechend weniger Lohn zahlen, aber auf keinen Fall Urlaub dafür verrechnen.
Alles in allem: du musst dir deinen AV genau anschauen.

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#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Meines Wissens nach darf Dir Dein Arbeitgeber keinesfalls einfach mal unbezahlten Urlaub geben, schon gar nicht rückwirkend.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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