Arbeitgeber

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber

Hallo,

ich bin total verzweifelt was mein Arbeitgeber angeht...
Unpünktliche Gehaltszahlungen, sämtliche Rechnungen bezahlt er nicht. Hat nich einmal Lust die Post zu öffnen. Bin dort seit 2 Jahren tätig und bin seine einzigste Angestellte! Wenn er die Rechnungen nicht bezahlt nerven mich die Lieferanten. Es geht sogar soweit das die mich sogar beschimpfen! Dabei habe ich keine Vollmacht Überweisungen durchzuführen, geschweige denn einen Blick auf das Geschäftskonto zu werfen! Bei allen Gesprächen die ich mit ihm versucht haben, war er einsichtig. Aber geändert hat sich nichts!Diese lässige - null Bock Art hat er schon immer gehabt! Er verspricht Lieferanten eine Zahlung die er von vornherein nicht erfüllen kann - dann schiebt er mich wieder vor um eine weitere Frist zu verlangen! Seinen ganzen Papierkram (Schriftverkehr, Terminverschieb...usw.) erledige ich. Er tut níchts für die Firma! Neulich habe ich ein super Auftrag geangelt und alles dafür getan, damit der Lieferant diesen Liefertermin einhalten kann - was auch möglich war bis auf die offenen Zahlungen! Wir konnten diesen Auftrag nicht termingerecht ausliefern weil er nicht bezahlt hat und ihn hats nicht gejuckt. Wie kann ich hier kündigen - ich halte dieses Chaos nicht mehr aus!! Wir haben definitiv Geldprobleme aber er will weder mich kündigen noch Insolvenz anmelden!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben eine gesetzl. Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@ murgab

bei mir im Vertrag steht aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Dann kann ich doch gar nicht anders kündigen, oder?

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

zeigen Sie Ihren Chef wegen Eingehungsbetrug an.

Wenn er einem Vertrag zustimmt, und von anfang an weiß, dass er nicht zahlen kann oder will, dann ist das eine Straftat.

Probieren Sie auch, mit Ihrem Chef zu reden.
Vielleicht lässt sich ein Aufhebungsvertrag vereinbaren.

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#4
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

ich möchte eigentlich eine gütlichen Einigung finden. Ich habe ihn auch schon gebeten mich zu kündigen aber das tut er nicht, weil er mit mir sehr zufrieden ist (schließlich mach ich ja sein ganzen Dreck und durch meine Initiative bleib die Firma erhalten)! Mein nächstes Problem ist natürlich, dass ich so schnell kein Job finde...ich bin wirklich verzweifelt. Die Firma geht immer mehr den Bach runter und er ist noch in seiner Scheinwelt...mit seinem Ferrari..seltsam wie er sich den leisten kann, wenn die Firma so miserabel läuft!

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja wenn du das ganze Dilemma bis zum Ende mitmachen willst, wird dich hier keiner daran hindern. Man kann hier nur Tipps geben. Aus der Situation 'befreien' kann dich aus der Ferne niemand. Das musst du schon selber tun.

Dir ist aber schon klar, dass wenn er irgendwelche 'linken Dinger dreht' und du als seine Mitarbeiterin da irgendwie mit in Zusammenhang gebracht wirst, dass du unter Umständen dich nicht rausreden kannst 'Ja mir war zwar klar, dass das illegal ist, was da läuft, aber das wurde mir vom Chef halt so angewiesen.'? (<- Das soll jetzt keine Unterstellung sein, dass dort sowas abläuft, sondern nur eine Warnung, wenn es so wäre!)

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#6
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@venotis

es geht hier schon alles mit rechtlichen Dingen zu. Zumindest wie ich das beurteilen kann. Über alles andere bin ich definitiv nicht informiert. Ich bekomme auch nicht solche Anweisungen. Da würde ich ganz gewiß nicht mitmachen! Ich möchte eigentlich nur gerne wissen ob es irgendeeinen Grund geben könnte, wo ich früher kündigen kann als die Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) es zulässt.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Es gibt nur Fristeinhaltung oder Nichteinhaltung. Alles andere zwischendurch (Verkürzung der Kü. frist) geht nur, wenn beide Parteien dem zustimmen (= Aufhebungsvertrag).

Fristeinhaltung hatten wir schon.

Fristnichteinhaltung = außerordentliche/fristlose Kündigung -> nur möglich <font color=red>'wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.'</font> (BGB § 626 )

...und da gibt es keine Liste von wichtigen Gründen, da das situationsabhängig ist.

'unzumutbar'
- sexuelle Belästigung
- Nötigung
- Aufforderung zu illegalen Handlungen
- sehr erheblicher Zahlungsverzug (ca. 2-3 Monatsgehälter)

... um nur paar Beispiele zu nennen.

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#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also irgendwie verstehen tue ich das auch nicht mehr.

Wollen Sie nun kündigen, dann, wie @venotis oben aufführt, oder wollen Sie nicht kündigen??

Der Ferrari Ihres Chefs ist da ziemlich nebensächlich, und, solange er den Sprit dafür noch zahlen kann, kan es so schlimm it seienr finanziellen Situation nicht sein, zumal Sie, wie Sie selbst schreiben, keinen Einblick in seine Geschäftskonten haben.

Mit solchen Äußerungen wäre ich nach außen hin auch ganz vorsichtig, könnte ein böses Erwachen geben, wenn Sie solche Äußerungen gegenüber Dritten machen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#9
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@murgab...

hast eigentlich ziemlich Recht was das Auto angeht...Nebensache...wenn ich recht überlege kann er sich das Auto schon leisten (kommt aus einem sehr wohlhabendem Hause...)
WIE AUCH IMMER! Hab mich gestern wohl zu viel aufgeregt (wieder mal nach einer AG Auseinandersetzung). Werde dann wohl fristgemäß kündigen.

Trotzdem danke für eure Einträge-waren hilfreich

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#10
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo !
Such dir mal einen Psyschologen,der kann dir was schreiben,damit du früher aus dem Vertrag kommst.Es gibt auch Spezielle Formulare vom Arbeitsamt,wenn es sich um eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen handelt.......,naja auf alle Fälle bekommste dann keine Sperre beim AlG I ,die Psyschologen können dir das sicher genauer erklären.
Oder ruf mal beim Amt für Arbeitschutz an,die helfen dir sicher mit einem Ansprechpartner weiter.
Oder mach mal 4 Wochen krank,dann überlegt der AG sich das mit der Kündigung evtl noch.

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#11
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Princess.

AUF KEINEN FALL solltest Du selbst kündigen !!
Ohne nähere Überprüfung der Umstände bekommst Du im Fall einer Eigenkündigung sofort eine SPERRZEIT beim Arbeitsamt !

Ich würde wie folgt vorgehen:

Erst mal zum Arzt gehen ! Dort die Tatsachen schildern und um eine Auszeit von 14 Tagen bitten. Dürfte kein Problem sein.

Anschließend zu Hause die Beweise für das Verhalten des Arbeitgebers dokumentieren (z.B. Kontoauszüge kopieren als Nachweis für die verspäteten Lohnzahlungen, Gesprächsnotizen anfertigen, JEDE Verfehlung des AG möglichst genau dokumentieren).

Als nächstes mal bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse vorsprechen. Dort kann festgestellt werden, ob Dein Arbeitgeber wenigstens die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung korrekt und pünktlich abgeführt hat. Beweise sichern ! Bei Unregelmäßigkeiten können die Leutchen richtig ekelhaft werden ;)

Anschließend zum Arbeitsamt gehen. Dort unter Vorlage der Beweise die Situation schildern und SCHRIFTLICH zusichern lassen, daß im Falle einer Eigenkündigung KEINE SPERRZEIT erfolgen wird. Nicht abwimmeln lassen ! Im Zweifelsfall beim Amtsleiter vorsprechen !

Wenn Du diese Stationen durchlaufen hast, kannst Du Dir bei der Rechtsberatungsstelle Deines zuständigen Arbeitsgerichtes kostenlos Ratschläge holen, wie Du nun weiter verfahren sollst.

Viel Erfolg !

RobertRatlos

-- Editiert von RobertRatlos am 04.02.2006 08:14:13

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@princess

dem was @robert ratlos schreibt, kann ich nur hinzufügen, dass insolvenzverschleppung stzrafbar ist.
wenn er zahlungsunfähig ist und du weißt davon, hängst du mit drin.

sunbee

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#13
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Robert Ratlos

was ist wenn er die Sozialabgaben nicht pünktlich bezahlt? Was hat das mit meiner Kündigungssituation zu tun? Kann ich dann evtl. gegen ihn angehen?

Danke für deine Tipps!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da schließe ich mich doch auch gerne dem Robert an, der sich so gerne als ratlos bezeichnet, echtes understatement,
und weise nochmal auf den von ihm vorgeschlagenen Weg hin, bei dieser Frage: KRANKENKASSE!

-- Editiert von hamburgerin01 am 05.02.2006 22:44:24

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#15
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Princess.

Wenn Dein Arbeitgeber die Sozialabgaben nicht abgeführt hat oder größere Unstimmigkeiten bestehen, wird die Krankenkasse normalerweise automatisch tätig.

Manchmal muß die Krankenkasse allerdings auch auf die Verhältnisse hingewiesen werden.

Für DICH sind Informationen dazu hilfreich, und zwar als Argumente, um beim Arbeitsamt die Bestätigung zu bekommen, daß Du keine Sperrzeit bei Eigenkündigung erhältst.
Du mußt nämlich bei Deiner Vorsprache glaubhaft machen, daß Dir ein Verbleiben in dieser Firma nicht länger zuzumuten ist.

Schöne Grüße
RobertRatlos

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#16
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@Robert Ratlos
er ist tatsächlich im Verzug mit den Sozialabgaben...ich bin inzwischen auch lt. der Krankenkasse nicht mehr versichert...mit was kann er mir eigentlich drohen, wenn ich von heute auf morgen wg. der Sache nicht mehr komme?

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#17
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Princess.

Ich hab´s doch geahnt :(

Deine nächsten Schritte:

Erst Dein Zwischenzeugnis wie im anderen Thread geschrieben vom Chef ändern lassen.
Dann:

SOFORT die Bescheinigung beim Arbeitsamt beschaffen !
Du brauchst erst -grünes Licht- für die Eigenkündigung !!

Anschließend SOFORT zur Rechtsberatungsstelle beim Arbeitsgericht !
Dort erfährst Du, ob Du erst noch eine Frist setzen mußt oder sofort fristlos kündigen kannst.

Nach der Kündigung SOFORT arbeitslos melden !
Achtung ! Arbeitslosengeld fließt erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung (Eingang des ausgefüllten Antrages auf ALG beim Arbeitsamt) !!

PRONTO ! ZEIT IST GELD !

DROHEN kann Dein Chef auch mit dem Weltuntergang ;)
Mache Dir deshalb keinen Kopf.
Tatsache ist, daß Dein Chef seine vertraglichen Verpflichtungen massivst verletzt hat !

Hat die Krankenkasse Dir erzählt, was sie bisher unternommen hat ?
Hat die KK bereits ein Insolvenzverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet ?
Hat Dich Dein Chef unerlaubt bei der Sozialversicherung abgemeldet ? WANN ?

Jede Information ist jetzt wichtig !

Ich sehe auf Deinen Arbeitgeber neben erheblichen Zahlungsverpflichtungen auch ein paar SATTE Strafverfahren zukommen.

Schöne Grüsse
RobertRatlos









-- Editiert von RobertRatlos am 08.02.2006 14:50:16

-- Editiert von RobertRatlos am 08.02.2006 14:57:44

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Robert,

ich habe gerade mit meinem AG gesprochen, er hat das irgendwie in den Griff bekommen mit der KK. Daraufhin habe ich bei der KK angerufen und die haben mir bestätig das weiterhin Versicherungsschutz besteht. Jetzt ist es noch so, dass er tatsächlich zum 1.2.2006 Insolvenz angemeldet hat. Er hat nun eine neue Firma gegründet ohne einen 2. Gesellschafter. Normalerweise muss ich doch einen neuen Vertrag bekommen? Ich frage nur deshalb, weil ich von einem Bekannten gehört haben, dass in seiner Fa. auch eine Umfirmierung gab und die MA darauhin fristlos kündigen konnten. In wiefern kann ich nun schneller kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Princess.

Als Erstes würde ich mir von der KK SCHRIFTLICH bestätigen lassen, daß der Versicherungsschutz uneingeschränkt weiterhin besteht.

Merke grundsätzlich:
In Deiner Situation NUR schriftliche Aussagen, Zusicherungen usw. akzeptieren !

Beschaffe Dir trotzdem schnellstens die Bescheinigung vom Arbeitsamt.

Und lasse Dich anschließend beim Arbeitsgericht beraten !
Dort wird Dir auch gesagt, ob Du unter den gegebenen Umständen die Kündigungsfrist einhalten mußt oder fristlos kündigen kannst.

Ich kann und DARF Dir hier keine detaillierte Rechtsberatung geben !

Ich kenne Deinen AG nicht.
Du mußt selbst entscheiden, ob Du Deinem AG zukünftig vertraust. Du hattest ihn ja so beschrieben, daß er sich um so gut wie nichts kümmert.
Glaubst Du ernsthaft, daß sich dieses Verhalten in Zukunft als Chef einer neuen Firma ändert ???

Schöne Grüsse
RobertRatlos

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

schade:(...trotzdem DANKE für deine tollen hilfreichen Tipps...bist aber kein Anwalt oder so ;) ??

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Princess ;)

Nö, Anwalt bin ich nicht.
Sonst könnte ich ja eine fette Rechnung stellen ;)

Ich bin nur ein -leider ZU- gutmütiges Rindvieh, das auch schon einige sehr böse Erfahrungen machen mußte.

Schöne Grüsse
RobertRatlos

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