Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG

Hallöchen!
Wir haben hier ein Problem wo niemand mehr richtig durchsteigt.

Mein Mann arbeitet seit fast 10 Jahren bei seinem Arbeitgeber. Dieser hat ihm vor 14 Tagen mitgeteilt, dass er Insolvenz angemeldet hat, und ihm sein Lohn für Juni 2005 nicht mehr zahlen kann. Dafür soll er auf das AA gehen und dieses beantragen.
Dieser Arbeitgeber hat meinen Mann an einen anderen Arbeitgeber abgegeben, damit er nicht arbeitslos ist.
Nun soll er seinem alten Chef eine Kündigung schreiben, damit er den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben kann. Hat er denn Anspruch auf Abfindung, und wenn ja, würde diese dann nicht mit der Kündigung verfallen ???
Außerdem steht noch der volle Urlaub offen, da wir dieses Jahr noch keinen in Anspruch genommen haben.
Wir haben Angst davor, dass das alles nur gerede ist. Mein Mann unterschreibt nun den neuen Vertrag, und hat damit wieder eine Probezeit von 6 Monaten. Und wenn dem neuen Chef irgendwas nicht paßt, ist mein Mann arbeitslos. Wir vermuten, da der neue Chef ein Freund vom alten Chef ist, tut dieser das nur aus Freundschaft und übernimmt drei dieser Mitarbeiter. Wir glauben, dass der neue Chef schon längst andere Arbeiter für diese Stellen hat.
Da mein Mann nicht aus diesem Lande kommt, kennt er sich auch nicht mit diesem Recht hier aus. Ich genauso wenig.
Sollen wir zu einem Anwalt gehen und Abfindung einklagen, oder sollen wir den alten Vertrag wirklich kündigen?
Sein alter Chef sagte, er müßte das tun, da er nicht zwei Arbeitsverträge auf einmal haben kann.
Schlägt dieser alte Chef ihm nur solche Sachen vor, weil er Ausländer ist und keine Ahnung hat und dies nun ausnutzen tut?

Wir wissen nicht weiter. Was sollen wir nur machen ?

Wir würden uns riesig über einen Rat freuen! Sind dankbar über alle Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Wer soll denn eine Abfindung zahlen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Eine Urlaubsabgeltung könnte vielleicht drin sein, aber mehr wohl nicht.
Am Besten wirklich einen Anwalt einschalten.

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#2
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo maja,

grundsätzlich finde ich es erst einmal gut, dass sich der alte AG deines Mannes bemüht, für seine Beschäftigeten einen neuen Job zu finden. Wenn es sich dabei um einen Freund des alten AG handelt, spricht da doch auch nichts gegen, da der alte Chef sicher keine "schlechten" AN an einen Freund weiter vermitteln würde und es somit positiv für deinen Mann ist.

Wie Mampfred schon gesagt hat, ist mit einer Abfindung im Insolvenzfall nicht zu rechnen, es sei denn, es ist genügend Masse vorhanden, was ich aber bezweifeln würde.

Wenn deinem Mann übergangslos ein neuer Job angeboten wird, dann kann er doch auch den neuen Arbeitvertrag unterschreiben und den alten damit kündigen. Was hat er denn zu verlieren, ausser die Aussicht auf Arbeitslosigkeit? Eine Probezeit wird er, wenn er denn überhaupt einen Job wiederfinden sollte, in jedem Fall haben.

Also nochmals, ich finde das Verhalten des alten Chefs vorbildlich, in dem er versucht, seinen AN eine neue berufliche Zukunft zu geben und sie nicht einfach "im Regen" stehen läßt.

Gruß
Jörg

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Warum kündigt ihm der momentane AG denn nicht selbst? Ich würde mich hier erst einmal mit einem Anwalt unterhalten, bevor ich so einen Schritt unternehme. Außerdem solltet ihr unbedingt mit der Arbeitsagentur sprechen. Denn wenn dein Mann beim neuen AG aus irgendeinem Grund gleich wieder entlassen wird oder aus dem Job dann doch nichts wird, hat er u.U. ein Problem, wenn er Arbeitslosengeld beantragt. Lasst euch unbedingt beraten!

Ich finde es auch seltsam, dass von einem auf den anderen MOment Insolvenz angemeldet wird und das letzte Gehalt plötzlich nciht mehr bezahlt werden kann. So etwas kündigt sich doch schon einige Wochen oder Monate eher an. Könnte es sein, dass der alte AG gleich eine neue Firma unter anderem Namen eröffnen will und einen eleganten Weg sucht, die alten Mitarbeiter loszuwerden, ohne dass ihn das was kostet? Ist ja schon sehr bequem, wenn die selbst kündigen...

Im übrigen kann man sehr wohl zwei Arbeitsverträge gleichzeitig haben. Man kann nur nicht beide Jobs über dieselbe Lohnsteuerkarte laufen lassen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1000 Dank schonmal für die schnellen Antworten.

Ja, es ist ein feiner Zug von seinem alten AG. Das ist uns klar.
Aber wir verstehen immernoch nicht, weshalb wir den Vertrag kündigen müssen, und nicht sein alter AG.
Wenn wir den Vertrag kündigen müssen, sollen wir das erst machen, wenn wir den neuen Arbeitsvertrag in den Händen halten oder vorher schon ?
Das AA möchte in dem Antrag auf Insolvenzgeld nämlich wissen, wer wie gekündigt hat. Und die Fragen auch, ob man das ausstehende Geld schon eingeklagt hat.
Müssen wir das denn einklagen ? Ist das die Voraussetzung um überhaupt Insolvenzgeld zu bekommen?

Liebe Grüße
Maja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Natürlich hat Karamel Recht und eine Beratung schadet nie etwas. Es kann auch tatsächlich sein, dass der alte AG euch versucht zu linken, was aber nur ihr beurteilen könnt. Warum die Insolvenz so plötzlich gekommen ist, kann von uns doch keiner beurteilen. Es kann sein, dass der AG schon länger von der drohenden Insolvenz weiß und nun, bei bei Eintritt sofort regiert, um nicht noch weiter reinzurutschen. Es kann auch eine fingierte sein....alles Fragen, die wir nicht beantworten können. Die Kündigung kann evt. auch nicht mehr in den Händen des AG sondern beim Verwalter liegen etc.
Das sind natürlich alles Unabwegbarkeiten, die ich nicht zu beurteilen mag. Ich finde das Verhalten des alten AG, jedenfalls auf den ersten Blick, nicht schlecht.

Wenn das AA schon danach fragt, wer gekündigt hat, dann sollten sie euch auch die Hintergründe mitteilen und euch somit beraten können, was für euch günstiger ist und wie ihr euch verhalten solltet. Den alten Vertrag würde ich in jedem Fall erst kündigen, wenn der neue unterschrieben ist.

Gruß
Jörg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt komisch die ganze Sache.

Eben haben wir erfahren, dass ein Mitarbeiter der den gleichen Weg wie mein Mann durchmacht, andere Erfahrungen mit dem alten AG gemacht hat.
Er wurde auch an einen neuen Chef übergeben. Nur dieser Mitarbeiter sollte sich seine ordentliche Kündigung beim alten AG abholen und danach den neuen Arbeitsvertrag beim neuen AG unterschreiben.
Wir sollen aber hergehen und selbst kündigen. Der alte AG hat ihm heute nen ausgedruckten Zellel in die HAnd gedrückt:" Da Ihre Firma heute Insolvenz angemeldet hat, kündige ich fristlos zum 01.07.05." Und den sollte er auf der Stelle unterschreiben. Ist das nicht merkwürdig komisch ???
Also ich bin nun der Meinung, wir unterschreiben garnichts, und gehen auf das Arbeitsamt.
Dank den Antworten von Euch ist uns nämlich auch ein Licht aufgegangen, dass wir im Fall des Falles kein Arbeitslosengeld bekommen könnten.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Urska
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade die Insolvenz mit meinem AG durchgestanden und 3 Monat keinen Lohn bekommen.
Folgender Tipp von mir:Gehe sicher, daß der AG auch Insolvenz angemeldet hat. Dieses kannst Du erfahren unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auf keinen Fall selbst kündigen.
Wenn der AG Antrag auf Insolvenz eingereicht hat, besteht ja immer noch die Möglichkeit, daß eine Auffangfirma gegründet wird und die Firma weiterläuft.
Entweder muß der AG oder der Insolvenzverwalter kündigen und das spätestens nachdem 3 Monate nicht mehr gezahlt wurde, denn sonst verfällt der Lohn. Das Arbeitsamt (Insolvenzgeldstelle) zahlt nur die letzten 3 offenen Monatsgehälter vor Eröffnung der Insolvenz an die Arbeitnehmer. Also aufpassen, daß auch wirklich Insolvenz eröffnet wird.

Viel Glück

Gruß Ulla

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

wenn Insolvenzantrag gestellt ist, kann der alte AG keine Kündigung mehr aussprechen.

Sie haben jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bei rückständigem Lohn, so dass es bei einer EIgenkündigung keine Probleme mit dem AA geben darf.

Über die Vor- und Nachteile der Eigenkündigung in der Insolvenz sollten Sie sich aber lieber umfassend von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

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