Arbeiten trotz Krankheit - versichert?

28. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeiten trotz Krankheit - versichert?

Wie ist man versichert, wenn man zur Firma geht und arbeitet trotz Krankmeldung, und dort einen Unfall hat, oder auf dem Weg dorthin?
Und wenn man sich erst gar nicht krankschreiben lässt?
vielen Dank
Sybille

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobide2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wenn man sich erst gar nicht Krankschreiben lässt, kommt es auf die Krankheit an!
Nun, Sie sind Arbeitaunfähig geschrieben und gehen auf geheiß Ihres Arbeitgebers zur Arbeit, haben Sie rechtliche handhabe gegen Ihren Arbeitgeber.
Gehn Sie freiwillig, ist es eine ganz andere Sache:
Arbeitsunfähig bedeutet nicht arbeiten zu können, bedeutet auch nicht zur Arbeit zu fahren, zu gehen, wie auch immer.
Sie sind dann nicht oder nur unzureichend durch den Gesetzgeber versichert!
Sollte es zum schlimmsten aller Fälle kommen, lässt Sie Ihr Arbeitgeber fallen wie eine heiße Kartoffel, er wird nicht freiwillig die Verantwortung übernehmen und Sie stehen ganz alleine da!

Gruß
Hobide2000

keine

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

... ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber kann mir bei der deutschen "Arbeitsrechtsprechung" nicht vorstellen, dass ein Arbeitnehmer, der trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheint nicht versichert ist.
Sicher haftet hier ebenso die Berufskranken- und Unfallversicherung.

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#3
 Von 
Ceno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau zu diesem Thema suche ich grade etwas.
Folgender sachverhalt:
Meine Frau ist seit drei tagen Krankgeschrieben, ihr arbeitgeber hat sie gestern mehrmals telefonisch aufgefordert zur arbeit zu erscheinen. Heute ist sie gegen Ihren willen und trotz Krankmeldung zur Arbeit angetreten aus Angst den Job zu verlieren.
Ich meine das wir uns das nicht gefallen lassen sollten, mich würde nun interessieren wo man soetwas melden kann und ob es überhaupt einen sinn hat.

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#4
 Von 
Martina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man krankgeschrieben ist, ist man nicht mehr durch die Berufsgenossenschaft versichert, auf keinen Fall zur Arbeit gehen.
Gruß Martina

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#5
 Von 
Ursula
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
auch ich gehe häufig zur Arbeit trotz AU. Frühermussteman sich gesund schreiben lassen, wenn man vor Ablauf der AU wieder zum Dienst wollte. Dieses Recht ist geändert. Wenn sich der Arbeitnehmer also wieder in der Lage sieht seinen Dienst zu versehen muss er nicht mehr vorher den Arzt konsultieren. Wieso bitte schön, sollte er dann nicht versichert sein.


Ulla

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#6
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich weis nicht welches Gesetz es war, aber in der Ausbildung bekamen wir Merkblätter ausgeteilt.

Wo es sogar hieß das man bei ansteckenden Krankheiten "nicht erscheinen darf".....

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#7
 Von 
MKDesign
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !

Ich bin von Beruf Taxifahrer und Krankgeschrieben. Nun soll ich trotz Krankschreibung arbeiten, obwohl mich diese Krankheit in der Ausübung meiner Tätigkeit einschränkt. Mich würde interessieren, was es für rechtliche Folgen für mich hat, wenn ich trotz dieser Krankheit meiner Arbeit nachgehe und evtl. durch einen Verkehrsunfall ein Fahrgast von mir verletzt wird???

-----------------
"by MKD"

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#8
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Das Problem ist, dass man "normalerweise" auf dem Weg zur Arbeit, zurück und während der Arbeit versichert ist über die Berufsgenossenschaft.

Während der Krankheit ist man über die Krankenkasse versichert.

Sollte man trotz Krankenschein (bei Krankenkasse und AG bereits vorgelegt) zur Arbeit gehen, und es passiert etwas, will keine Versicherung leisten. Beide Versicherungen berufen sich darauf, dass man ja 'nicht arbeitsfähig' war - also bitte schön von der Arbeit wegzubleiben hat!

Der AG kann einen Mitarbeiter meines Wissens nach nicht auffordern, trotzdem zur Arbeit zu kommen. Der AG hat eine Fürsorgepflicht seinem AN gegenüber, wo auch zugehört, dass der AN sich auskurieren muss! (unter Fürsorgepflicht fällt z. B. auch, dass der AG den MA, wenn dieser sichtlich krank wirkt, den MA nach Hause bzw. zum Arzt schickt!)

Arbeitsrechtlich darf es also keinerlei Konsepqenzen geben, wenn man seine Krankheit ZU HAUSE auskuriert (die Feten, den Nebenjob und den Stadtbummel sollte man allerdings auch sein lassen ;) )

Am besten also bei einem Krankenschein wirklich nicht arbeiten! Es hat meistens schon einen Grund, warum der Arzt einen Arbeitsunfähig schreibt, dies sollte auch ein AG einsehen!

Gruß
Marion

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#9
 Von 
MKDesign
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort, die hilft mir jetzt auf jeden fall schon mal weiter. :-)
-Martin

-----------------
"by MKD"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Martin Grieger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie ist man verischert, wenn man wärend der Krankmeldung z. B. bei Ehrenämtern Tätigkeiten verrichtet, oder Fortbildungen besucht und einem dort etwas passiert?

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#11
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Man kann durchaus trotz gelbem Scheiun arbeiten gehen und versichert ist man auch.

Man wird ja z.B. auch krank geschrieben, wenn man beispielsweise die Hand gebrochen hat, trotzdem kann man gewisse Arbeiten sehr wohl ausführen.

Habe hier letztlich auch so ne Diskussionsfolge gelesen, der Tenor war dort, daß man unterscheidet, zwischen krank geschrieben sein und bettlägerig zu sein, denn bei ersterem ist man NATÜRLICH auch versichert, wenn man spazieren / einkaufen geht, o.ä.

P.

-- Editiert von Pumalein am 29.09.2004 14:18:20

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#12
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbstverständlich darf jeder, der "Krank" geschrieben ist, arbeiten. Selbstverständlich ist man dann auch durch die Berufsgenossenschaft und die Krankenversicherung versichert.
Die Arbeit soll aber der Krankheit angemessen sein. Im Zweifelsfall ist der Arzt zu befragen.
Siehe auch: "Hamburger Modell".
Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

schließe mich ikarus02 an.

Warum sollte man nicht versichert sein, wenn man zur Arbeit fährt? egal ob krank geschrieben oder so. Solange man verwertbare wirtschaftliche Arbeit leistet steht dem nichts im Wege!

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"Verwaltungsinspektor / gesetzl. Unfallversicherung"

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