Arbeiten ohne Arbeitsvertrag

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten ohne Arbeitsvertrag

wie gestaltet sich das rechtlich, wenn man zwar in der Firma anfängt zu arbeiten, aber aus welchem Grund auch immer der Vertrag noch nicht vorgelegen hat, sondern erst nachträglich fest gemacht wird.

Die Firma normalerweise befristete Verträge macht- in dem Fall ist der Arbeitnehmer dann unbefristet eingestellt? oder?
Normalerweise Probezeiten Vertragsgrundlage sind- ist der Arbeitnehmer dann nicht sogar ohne Probezeit angestellt?

Welche Nachteile entstehen daraus evt für den Arbeitnehmer?

Vielen Dank im Voraus


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12 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Der Arbeitnehmer ist weder unbefristet angestellt noch ohne Probezeit - das alles müßte nämlich vertraglich festgelegt sein. Evtl. hat der AN einen mündlichen Vertrag - dessen Bestandteile kann er aber nur schwer beweisen (z. B. die Lohnhöhe, wenn der AG keinen oder zuwenig Lohn zahlt).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der AN hat einen mündlichen Vertrag, das ist gewiss. Ansonsten kommt es darauf an, was vereinbart worden ist, z.B. eben auch Probezeit. Die Schriftform ist nach dem Nachweisgesetz zwar gefordert, gleichwohl nicht Wirksamkeitsvoraussetzung. AN hat aber auch ganz sicher bzw. in aller Regel einen unbefristeten AV, weil Befristung vor Arbeitsbeginn (schriftlich) zu vereinbaren wäre; allenfalls könnte es sein, dass die Vereinbarung steht und nur die Unterzeichnung selbst sich verzögert (hat) - (einen unbefristeten AV kann man sich z.B. nicht durch Verschleppung der Unterschrift erschleichen).
Wenn die Vereinbarung heißt: Du bekommst hier das Übliche, wie alle anderen auch, könnte dies alles beinhalten, was @silvi drückt - der AG hätte aber das Problem, es auch zu beweisen. et vice versa.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@muemmel

Ein befristeter Vertrag kann also auch wirksam mündlich abgeschlossen werden?


@silvi1070

quote:
Welche Nachteile entstehen daraus evt für den Arbeitnehmer?


Im Moment keine. Problematisch wird es erst, wenn dann irgendwann in nächster Zeit der Vertrag vorgelegt wird und darin eine Befristung enthalten ist oder eine Probezeit. Da muss man versuchen schlau zu sein. Zuviel Rebellion führt in die Sackgasse, da Probezeit hin oder her - der AG kann in den ersten 6 Monaten immer ohne Probleme kündigen.
Also eine Probezeitklausel kann und muss man m.E. schlucken, bei einer nachträgliche Befristung sieht es anders aus. Da muss man clever aggieren.

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Ein befristeter Vertrag kann also auch wirksam mündlich abgeschlossen werden?

Nein - so weit würde ich nicht gehen, auch wenn es in der Praxis immer zweistufig laufen dürfte (Man einigt sich im Gespräch, dann folgt der Schriftkarm).
Die Schriftform ist erforderlich - siehe § 14 Abs.4 TzBfrG.
Aber ich erinnere mich eines Urteils, das die Befristung als gegeben sieht, wenn auch die Unterschrift(en) nicht am Tage der Arbeitsaufnahme vorlagen, weil es rein technisch zu Verzögerungen kam (wieso genau, erinnere ich nicht).

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber ich erinnere mich eines Urteils, das die Befristung als gegeben sieht, wenn auch die Unterschrift(en) nicht am Tage der Arbeitsaufnahme vorlagen, weil es rein technisch zu Verzögerungen kam (wieso genau, erinnere ich nicht).


Das war wenn ich mich recht erinnere ein Ausnahmefall, wo dem AN der vom AG unterschriebene befristete Vertrag vor Arbeitsbeginn vorlag und es hauptsächlich nur durch den AN zu einer Verzögerung kam.

Ansonsten gilt: der befristete Vertrag muss von beiden Seiten VOR Arbeitsbeginn unterschrieben werden. Eine Befristung kann i.d.R. nicht wirksam mündlich vereinbart und erst später nach Arbeitsaufnahme schriftlich fixiert werden. Oder anders gesagt, wenn der AN nachweisen kann, er habe erst nach Arbeitsaufnahme den Vertrag unterschrieben, dann hat er gute Karte vor dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Befristung feststellen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

hier das Urteil (aber nochmal, das ist eine besondere Situation):

(BAG, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 7AZR1048/06)
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/befristung-nach-der-arbeitsaufnahme.html


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#7
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

In diesem Fall, wurde vorab garnicht über Probezeiten oder Befristungen besprochen. Zumindest mit ner Befristung wäre ich den Job gar nicht angetreten.

Hier wurde in der Verwaltung gepennt und das ganze ist recht kurzfristig zustande gekommen.

Es stehen auch noch nachträgliche Gehaltsverhandlungen an, da auch hier einiges schief gegangen ist. Die Leute die einstellen nicht über Gehälter verhandeln und die vorabberechnung genauso wie der AV nicht an die Sonne kam.

Das grundsätzlich befristet wird, hab ich von der Kollegin aus der MAV.

Auch dass mit dem neuen GF in niedrigere Gehaltsstufen eingruppiert wird als zuvor auch erst durch die MAV.

Im Prinzip nicht dramatisch. Ich würde diesen Job nicht um jeden Preis machen. DIE wollen mich, weil ihnen Fachpersonal fehlt. Brauch nur nen bisschen Hintergrundinformationen für das kommende Gespräch.

Danke darum ;)

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... dann ist die Sache doch klar.
Du hast de facto einen unbefristeten AV.
Dass Zusagen eingehalten werden, darauf solltest du bestehen.

@1000kleinesachen
Danke für den Link; als Erinnerungsleistung war die Auskunft so übel nicht.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wetten das der die Probezeit nicht übersteht, wenn er jetzt auf was auch immer besteht?

wirdwerden

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#10
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@wirdwerden
die Taktik in so einem Fall ist doch klar (wenn man es durchziehen will): Unterschreiben und Befristung anfechten, wenn es soweit ist.
Aber die Bedenken, ob man unter solchen Bedingungen überhaupt in einer Firma beginnen will, sind mehr als berechtigt. Allerdings hat nicht jede/r unbedingt die Wahl.

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#11
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, angefangen bin ich ja erst mal. Der Vertrag ist nun auch angekommen und wie angekuendigt mit Befristung.

So werde ich den sicher nicht unterschreiben und der Geschäftsführer ist ja auch bereits im Bilde, dass ich mit den mir so vorenthaltenen Informationen nicht einverstanden bin. Das Gespräch kommt.

Nebenbei werde ich mich schon mal anderweitig umsehen, denn auf Spielchen hab ich keine Lust und vom jobangebot auch nicht nötig. Bin also auf diesen nicht angewiesen. Das bringt mich durchaus in eine vorteilhafte Position.

Danke allseits.

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#12
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,
bzgl. Gehalt könnte man bei der zuständigen Kammer den ortsüblichen Stundenlohn abfragen i.d.R kann der Tarifvertrag hierzu helfen. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichen.

LG

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