Arbeit antreten. Widerruf Arbeitsvertrag.

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeit antreten. Widerruf Arbeitsvertrag.

Hallo zusammen,

Person hat 5 Monate ALG1 bezogen, am kommenden Montag soll Person A den ersten Arbeitstag in einem Unternehmen antreten. Diese Woche war Person A bereits an zwei Tagen zur Probe dort arbeiten und hat herausfinden können, dass der künftiger Chef ein "nicht freundlich" ist. Er brüllt rum, tituliert alle als dumm und wird persönlich. Person A kann das psychisch nicht verkraften. Gibt es eine möglichkeit aus der Sache rauszukommen und wieder ALG1 zu beziehen. Person A hat die Aufhebungsbescheinigung von der Arge diese Woche erhalten, dort steht Person an hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Person A hat bei der Arge angerufen, die Beraterin war leider nicht zugegen. Wenn Person A am Montag ins Büro geht, kann sie das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr widerrufen, richtig? Was ist zu tun?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Person hat 5 Monate ALG1 bezogen


quote:
Person A hat die Aufhebungsbescheinigung von der Arge diese Woche erhalten


Was hat die Arge denn mit ALG 1 zu tun ?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Irgendwie geht hier etwas durcheinander. Einen Arbeitsvertrag kann man nicht widerrufen, wenn Sie einen AV mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, gelten Kündigungsfristen. Entweder die vertraglich vereinbarten oder die gesetzlichen.
Was steht genau im Bescheid der Agentur für Arbeit zum Widerruf?( Das ist nicht die ArGe).
Ein Zitat könnte hilfreich sein.

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#3
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Bekommt man ALG 1 nicht von der Arge? Arbeitsagentur??? Unter dem Bescheid steht "Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen einen Monats". Im Arbeitsvertrag ist ebenfalls eine Widerrufsfrist binnen 14 Tagen angegeben.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

AlgI erhält man von der AfA (Agentur für Arbeit), AlgII von der ArGe (Arbeitsgemeinschaft SGBII). Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen den Bescheid macht Sinn, wenn der Bescheid falsch ist. Dieser dürfte aber erstmal richtig sein, da Sie ja eine Arbeit angenommen haben. Ein Widerspruch des Alg-Bescheids dürfte deshalb sinnlos sein, Sie müssen einen Neuantrag stellen. Sollten Sie die Arbeit nicht annehmen, droht eine dreimonatige Sperre des AlgI.

Widerrufen Sie jetzt den Arbeitsvertrag, mag der Arbeitsvertrag zwar nicht mehr gelten, aber eine Sperre dürfte sehr wahrscheinlich sein.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Allerdings kann man im Arbeitsvertrag auch so etwas wie Probezeit stehen haben.

Gibt es eigentlich eine Sperre wenn der AG einem in der Probezeit kündigt?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Ím Punkt der Zumutbarkeit von Arbeit unterscheiden sich sgb 2 ( ALG 2)und sgb 3 (ALG 1), deswegen meine Frage.
Im SGB 2 Steht (§ 10) :

(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1.er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

Hier könnte man argumentieren das die arbeit aufgrund des Vorgesetzten nicht zumutbar ist, da man dem seelischen druck nicht gewachsen ist.
Du schreibst ja selbst :

quote:
Person A kann das psychisch nicht verkraften.


Im SGB 3 steht ( § 121 ) :
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.

Eigentlich das gleiche nur allgemeiner formuliert.
Ich seh das so, wenn das Betriebsklima in der Firma so schlecht ist, das man seelisch darunter leidet, muß man die Arbeit nicht annehmen.



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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Harry_van_Sell,
wenn die Kündigung z.B. verhaltensbedingt ist und die AfA das irgendwie erfährt, dann ja. Wenn nichts in der Kündigung steht, hakt m.W. keiner nach. Probezeit ist ja zum Ausprobieren.

@kremer123,
Sollten Sie tatsächlich nicht zur Arbeit gehen, würde ich dringend raten, vorher mit der AfA zu reden, im nachhinein können Sie sich nur noch gerichtlich gegen eine Sperre wehren, und das kann dauern. Bis dahin gibt es kein Geld.

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich seh das so, wenn das Betriebsklima in der Firma so schlecht ist, das man seelisch darunter leidet, muß man die Arbeit nicht annehmen.


Erst mal wird die AfA eine Sperre verhängen. Es ist auch wenig wahrscheinlich, dass die AfA bei einem Einspruch die Sperre aufhebt. Und gerichtlich hätte man die Beweislast, dass das Arbeitsklima dazu führt, das der TE dieses nicht wirklich psychisch verkraftet. Und das dürfte extrem schwierig sein, welcher Angestellte des AG wird schon gegen seinen AG aussagen? Und selbst wenn diese Hürde überwunden wurde, muss noch ermittelt werden, dass dieses Arbeitsklima für den Betroffenen quasi nicht zumutbar ist.

Die Chancen für eine solche Klage sehe ich daher als gering an.

Wenn dann sollte man das vorher mit der AfA absprechen. Die Wahrscheinlichkeit dann ohne Sperre davonzukommen, ist m.E. jedoch auch gering.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Und gerichtlich hätte man die Beweislast, dass das Arbeitsklima dazu führt, das der TE dieses nicht wirklich psychisch verkraftet


Das kann man nicht beweisen, aber man könnte es sich von einem Facharzt für Psychatrie bescheinigen lassen :-)


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#10
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

oder durch einen Attest, dass man ein Jahr Therapie wegen einer Angsterkrankung hinter sich hat.

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#11
 Von 
hdecker
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ganze ist ohne viel Ärger mit der BA schnell gelöst mit einer Krankmeldung!!
Noch besser wäre aber gewesen Do oder Fr sich krank schreiben lassen.
Denn für Krankheit kann noch nicht mal die BA einen bestrafen!!!
Mit einer Krankmeldung dürfte sich dann auch der Arbeitsvertrag in Luft auflösen mit der Kündigung des Arbeitgebers!!

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" "Sperre gibts dann auch keine!!

-- Editiert am 31.07.2010 21:55

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#12
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Person A denkt darüber nach, am Montag die Arbeit anzutreten, den Anruf der Bearbeiterin der Agentur für Arbeit abzuwarten und zu erfragen, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem Beschäftigungsverhältnis rauszukommen, weil AG brüllt und beleidigt. Ferner wird Person A mit Arbeitgeber Gepräch suchen und ihm mitteilen, dass sie nicht bereit dazu ist, dass mit sich machen zu lassen. Entweder wird Person A dann eh entlassen oder der Arbeitgeber lenkt ein und Person A versucht es noch mal. Falls AG keine Besserung zeigt, wird Person A eine Krankschreibung vorlegen, welche dann voraussichtlich zu einer Kündigung seitens AG führt. Schlimm, dass man als motivierter Mensch zu sowas getrieben wird, weil ein anderer sich nicht benehmen mag.

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#13
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

lassen sie sich doch anbrüllen als dumm, vielleicht trifft es dann den Richtigen! Auf solch ein Niveau lasse ich mich nicht herab.

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-- Editiert am 31.07.2010 22:34

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#15
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Schlimm, dass man als motivierter Mensch zu sowas getrieben wird, weil ein anderer sich nicht benehmen mag.


So ist das in deutschland, endweder du bist eine funktionierende Arbeitsmaschine ohne macken, oder du bist Hartz 4.

Bestätigung siehe hier :
quote:
du arme wurst, hoffentlich bekommst du eine ordentliche sperre!!!




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#16
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12319.02.2011 10:50:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Incinerator ist ein Unruhestifter. Kann nicht mehr lange dauern, bis er gelöscht ist.

Zitat >Habe ich ein Recht in Ruhe gelassen zu werden?
sorry, tut mir leid, wenn du so s.cheisse aussiehst und deswegen nicht zum schuß kommst!
dann würde ich mich auch ärgern, wenn die geld von mir haben wollten.
geh doch in den puff, da bekommst du wenigstens was für dein geld.

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von incinerator am 31.07.2010 15:10
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#18
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Müllverbrennungsanlage:
"du wirst es noch weit bringen, in deinem leben!!!"

Und wir sind alle jetzt überzeugt, dass du ein glücklicher und zufriedener Mensch bist, der es richtig weit gebracht hat im Leben.

Wer als Troll (wikipedia) agieren muß, hat ja offensichtlich das Problem, dass er für das, was er sonst so macht, keine Aufmerksamkeit kriegt. Da hilft ja ganz doll die negative Zuwendung, die er hier erfahren kann.

Montag ist der Spuk dann vorbei.



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