Hallo!
Meiner Frau wurde während ihrem Krankenhaus und Rehaaufenthalt
gekündigt.Wir haben natürlich bei der Rechtsschutz sofort eine
Deckungszusage geholt und eine Anwältin beauftragt die
Kündigungsschutzklage zu führen.Morgen sind die 3 Wochenfrist
um.Da wir noch nichts von der Anwältin gehört haben,hat meine
Frau heute dort angerufen um zu fragen was los ist.Wir mussten dann erfahren dass die Gnädigste noch nichts unternommen hatte.
Sie bräuchte noch ein paar Unterlagen und sie hätte so viel
zu tun.Ich habe ihr jetzt nochmal alle Unterlagen zugefaxt und
heute ginge die Klage per Fax raus und gleichzeitig auch per
Post.
Wer ist für den finanziellen Schaden haftbar wenn das
Arbeitsgericht die Klage nicht mehr annimmt.Oder ist die Frist
länger weil meine Frau im Krankenhaus liegt und selbst nichts
unternehmen kann?????
Meine Frau arbeitet seit 12 Jahren in dem Geschäft und in der
Kündigung war kein Kündigungsgrund angegeben.Ist diese Kündigung überhaupt rechtens??
Bitte um Ratschläge!
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Anwalt-Versäumnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo in dem Kündigungsschreiben selbst muss kein Kündigungsgrund angegeben sein.
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?
Deine Frau (oder du?) hat ja die Anwältin beauftragt. In dem Sinne ist das jetzt deren 'Bier' die Frist einzuhalten.
<font color=blue>Ansonsten ist das Problem mit der Anwältin wohl besser im Unterforum 'Standesrecht' aufgehoben.</font>
MfG
quote:
Ich habe ihr jetzt nochmal alle Unterlagen zugefaxt und
heute ginge die Klage per Fax raus und gleichzeitig auch per
Post.
Wenn die Klage heute per Fax raus ist und morgen die Frist abläuft, gibt es doch kein Verfristungsproblem. Warum freilich die Sache bei der RAin noch geschmort hat, vermag ich auch nicht zu sagen. Nach dem Arbeitsvertrag und der Kündigung dürfte die RAin ja bereits im Mandatierungsgespräch gefragt haben. Ansonsten handelt es sich bei einer Kündigungsschutzklage, etwas überspitzt formuliert, regelmäßig um einen Fünfzeiler. Voraussetzung ist allerdings, daß die Anträge den Streitgegenstand zutreffend umschreiben, ansonsten wird man routinemäßig nur die Auflösung des Bestandes eines AV, das Nichtvorliegen z.B. betriebsbedingter Gründe, die Nichtanhörung des BR, die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist etc. darzulegen (d.h. zu behaupten) haben. Sollten weitere Ansprüche wie rückständiger Lohn, Urlaubsabgeltung, Zeugnis etc. geltend gemacht werden, kann die KüSchklage ja noch erweitert werden, was dann mit Blick auf den anzuberaumenden Gütetermin allerdings frühzeitig geschehen sollte.
Der Beklagtenseite bleibt es dann überlassen die klägerischen Behauptungen unter Beweisantritt zu wiederlegen oder eben nicht.
-- Editiert von thosim am 13.03.2006 22:19:43
-- Editiert von thosim am 13.03.2006 22:21:39
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@thosim ist doch aber schon seltsam, dass die RAin so lange zugewartet hat. Oder?
MfG
Wenn die RAin bestrebt ist, auf längerfristige Mandantenbindungen hinzuarbeiten, ist ein Zuwarten bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage wahrscheinlich eher ungeeignet, wie der Ausgangsbeitrag zeigt, in dem ja auch eine gewisse Unzufriedenheit deutlich wird.
Unabhängig davon unterstelle ich einmal, daß die RAin über eine funktionierende Fristenkotrolle mit Vorfristen und dergleichen verfügt.
@sammy1
und wenn du der anwältin nicht traust, schick selbst ein fax ans ag um die frist zu wahren. es reicht in der tat ein fünfzeiler.
außerdem würd ich den anwalt wechseln, weiß man, ob die in der ersten verhandlung erscheint, wenn sie wider besseren wissens die 3 wochen untätig ( fast) verstreichen läßt...@venotis hat schon recht, dass das seltsam anmutet, kann ja mal sein, dass der gegenseite*zugearbeitet* wird.
viel glück+ geduld
sunbee
@ sammy1
Gibt es denn, unabhängig vom Zuwarten, konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die RAin, vorsichtig formuliert, womöglich nicht unvoreingenommen ist?
quote:
Sie bräuchte noch ein paar Unterlagen..
Hat mich halt beim lesen etwas stutzen lassen.
Nun ja, wir wissen ja nur das, was sammy uns hier erzählt.
______________________
@sunbee *wink* schön mal wieder was von dir hier zu lesen
@venotis
*winkzurück*
mein pc piept...aber ich werd auch den *kampf* gewinnen, er weiß es nur noch nicht
sunbee
quote:
Nun ja, wir wissen ja nur das, was sammy uns hier erzählt.
Ja!!
quote:
mein pc piept...aber ich werd auch den *kampf* gewinnen, er weiß es nur noch nicht
ROFL ... mit dir wirds hier nicht langweilig. Lass dich nur nicht unterkriegen von der <font color=red>P</font>ersönlichen <font color=red>C</font>haosmaschine.
@thosim manche Leute erzählen nämlich ne ganze Menge, wenn der Tag lang ist ...
quote:
manche Leute erzählen nämlich ne ganze Menge, wenn der Tag lang ist
Es ist in Tat manchmal besser sich an das sattsam bekannte Bibelwort zu halten:
`Eure Rede sei Ja oder Nein; alles was darüber hinaus geht, ist von Übel!´
LG
@thosim
quote:
``Eure Rede sei Ja oder Nein; alles was darüber hinaus geht, ist von Übel!´
kannst du das bitte als gesetzesentwurf einreichen? danke.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 13.03.2006 23:21:45
-- Editiert von sunbee1 am 13.03.2006 23:22:26
-- Editiert von sunbee1 am 13.03.2006 23:24:12
@sunbee der Spruch wäre doch auch ne prima Signatur
Alternativ ->
__________________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß. (Sokrates)
@venotis
is aber @thosims *eigentum*
zu mir paßt als signatur: ich würde an einen gott glauben, wenn er zu tanzen verstünde( nietzsche)
sorry @sammy, off topic, will den thread ja nicht sprengen
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 13.03.2006 23:27:33
Zum Abschluß noch folgendes:
Sokrates war ein bewundernswerter Mensch. Er verwickelte seine Mitmenschen in Dialoge, in deren Verlauf sich diese dann plötzlich selbst widersprachen. Das verwirrte die Menschen. Es zwang sie, sich eingehender mit ihrer Meinung zu beschäftigen. Und vor allem zeigte es ihnen eines: Egal, mit welchem Aufwand man an seiner Meinung gefeilt hatte, am Ende ist man der Wahrheit nicht viel näher als vorher. Man weiß, dass man nichts weiß.
quote:
thosims *eigentum*
Nee, Matthäus (5,37)!
Hallo!
Die Anwältin hat sich damit herausgeredet
dass sie sooo viel zu tun hat.Wenn meine
Frau gestern nicht angerufen hätte,hätte sie
den Termin verschwitzt.Dann hat sie sich
wieder alles erklären lassen was schon im
1.Gespräch alles gesagt wurde.Sie wollte dann mit dem AG reden ob der es sich nicht
noch anders überlegt.Meine Frau sagte nein
sie solle die Klage abschicken und eine Kopie an uns.Daraufhin hat sie dann die
Klage losgeschickt.
Ich muss noch dazu sagen dass meine Frau
auf den lezten 2 Arbeitsstellen 17 Jahre und
12 Jahre war.
Bei der Frage an die Anwältin ob meine Frau
nach 12 Jahren keine5 Monate Kuendigungszeit
hat sagte die Anwältin da müsse sie sich noch schlau machen!!
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Hallo!
Wenn die Anwältin sooo viel zu tun hatte,dannhätte sie das zu Anfang sagen können und wir hätten einen anderen Anwalt
beauftragt und nicht einfach liegen lassen.
Wenn alles gelaufen ist werde ich ihr deswegen ein paar Takte sagen und die anwaltskammer benachrichtigen!!
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Und die RAin ist Fachanwältin für Arbeitsrecht?
--- editiert vom Admin
quote:
Bei der Frage an die Anwältin ob meine Frau
nach 12 Jahren keine5 Monate Kuendigungszeit
hat sagte die Anwältin da müsse sie sich noch schlau machen!!
Naja, immerhin entwaffnend ehrlich!
@sammy1
ich kann nur raten, den anwalt zu wechseln. ich weiß, aus erfahrung, dass man viel verlieren kann ohne guten anwalt. zum glück hatte ich rechtzeitig bemerkt, welche *pfeife* mich damals vertreten hat. so ist alles noch mal gut gegangen...
@thosim
hast recht, ehrlich ist das. aber da gibts doch auch so n geflügeltes wort
sunbee
quote:
hast recht, ehrlich ist das. aber da gibts doch auch so n geflügeltes wort
'Ehrlich währt am längsten'?
*flücht*
@venotis
och, ich dachte eher an eine verballhornung der worte...bescheidenheit ist eine zier, doch weiter kommt man ohne ihr...
wieso flüchtest du? biste krank? die piekse schlepp ich doch nicht ständig mit mir rum..obwohl...
sunbee
@sunbee
-> o.t.
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