Antrag auf Teilzeit, Vertrasänderung

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
aldiana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf Teilzeit, Vertrasänderung

Hallo,
ich habe am 29.1.15 einen Antrag auf Teilzeit ab 1.5.15 eingereicht, der auch in Form einer Arbeitsvertragsänderung vom 2.3.15 angenommen und von GF unterschrieben wurde. Allerdings wurden u.a. folgende Punkte meines 12 Jahre alten Arbeitsvertrags ebenfalls geändert: ich muss bei Bedarf Schicht, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit leisten (ich arbeite im Büro!), und ich kann vorübergehend ohne Entgeltausgleich in Kurzarbeit geschickt werden. Ich habe nun diesen Punkten schriftlich widersprochen, da diese Änderungspunkte meiner Meinung nach nichts mit meiner Arbeitszeitverringerung zu tun haben, ist dies überhaupt zulässig? Weitere Frage: gilt diese Arbeitszeitverringerung trotz der nicht von mir unterschriebener Vertragsänderung, wenn wir uns über og. Punkte bis 31.3. nicht geeinigt haben? Bzw. wie gehts dann für mich weiter? Zugestimmt wurde der Arbeitszeitverkürzung. Ich darf doch nur alle 2 Jahre einen Antrag stellen?
Vielen Dank für Ihre Tips.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich denke, der AG darf einen berechtigten Antrag auf TZ nicht dazu nutzen, dem AG andere, nachteilige Änderungen aufs Auge zu drücken.
Allerdings kenne ich es auch wieder so, dass man, wenn man einen Punkt des Vertrages nicht anerkennt, zugleich den ganzen Vertrag ablehnt.
Mir scheint, du solltest die Angelegenheit von einem Fachanwalt bewerten lassen.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Wenn er den Antrag nicht schriftlich innerhalb der Frist ablehnt, gilt er als genehmigt. Daran ändert auch diese vorlegte Vertragsentwurf nichts. Der muss nicht unterschrieben werden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der auch in Form einer Arbeitsvertragsänderung vom 2.3.15 angenommen und von GF unterschrieben wurde <hr size=1 noshade>

Wenn beide Vertragspartner dem doch offenbar bereits zugestimmt haben wird es für den AN wohl etwas problematisch, das anzufechten?



quote:<hr size=1 noshade>Ich denke, der AG darf einen berechtigten Antrag auf TZ nicht dazu nutzen, dem AG andere, nachteilige Änderungen aufs Auge zu drücken. <hr size=1 noshade>

Das stimmt zwar, jedoch kann die Änderung auf TZ durchaus bedingen, das dann Bedarf Schicht, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten wäre.
Da müsste der Zusammenhang dann wohl am konkreten Einzelfall geprüft werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

@harry
Ich hatte die Anfrage so verstanden, dass aldina den Vertrag zugleich mit den Einwänden resp. dem Widerspruch unterschrieben hat. Ansonsten hat @dummfragerin freilich recht: Wenn der AG dem Antrag auf TZ nicht fristgerecht widerspricht, ist er genehmigt. Könnte also interessant sein, Zeiten und Reihenfolge zu wissen.

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#5
 Von 
aldiana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe diese Vertragsänderung in 2facher Ausfertigung von GF unterschrieben bekommen, jedoch habe ICH diese nicht unterschrieben, sondern im Gespräch und auch per Email meine Änderungswünsche mitgeteilt. Mein vertraglich vereinbartes 13. Gehalt wurde nämlich auch "vergessen".
Zeitlicher Ablauf:
29.1.15 Antrag gestellt für TZ ab 1.5.
02.3.15 Vertragsänderung erhalten
Mit der Aussage, wenn ich nicht unterschreibe, wird's auch nix mit der Teilzeit. Was passiert nun 4 Wochen vor TZ-Beginn? Gilt die Teilzeit durch die von mir nicht unterschriebene Vertragsänderung trotzdem? Was wenn ich bis dahin noch eine Absage bekomme? Geht das überhaupt nach der Zusage? Und was, wenn wir uns nicht einigen bis 31.3.?

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