Anspruch von Teilzeit auf Vollzeit

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Anspruch von Teilzeit auf Vollzeit

Hallo ihrs,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Frau A arbeitet seit 4 Jahren Teilzeit in einem Unternehmen (Medien), davon seit 2 Jahren unbefristet. Aufgrund der unerwartet positiven Auftragslage im letzten Jahr arbeitet Frau A nun seit März 2010 Vollzeit (38 +), wobei es sich vertraglich weiterhin um eine Teilzeitbeschäftigung, aber mit Auszahlung der Überstunden handelt.
Irgendwann soll die Stundenanzahl wieder auf 20h/Woche begrenzt werden, was Frau A eigentlich nicht möchte, sie möchte lieber weiterhin Vollzeit arbeiten. Das Arbeits-/Auftragsvolumen ist bisher gleichbleibend hoch und wird sich auch so schnell nicht ändern, eher das Gegenteil.

Frage: gibt es nach 10 Monaten in dieser Situation einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle?

Wäre prima, wenn ihr mir dazu etwas sagen könntet.
Danke!

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"gruß azrael"

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Würde denn Kündigungsschutz bestehen, d.h. würde die AN den Vollzeitanspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?

Bei 10 Monaten wird es m.E. für den AG schon schwierig werden, von Überstunden auszugehen.
Vertraglich wurde nichts festgehalten, dass die 38h nur vorrübergehend sind?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Warum spricht Frau A nicht mit dem Arbeitgeber dass sie gerne eine Vollzeitstelle hätte, mit dementsprechenen Gründen wird Frau A den Arbeitgeber überzeugen können!? Der Arbeitsvertrag von Teilzeit in Vollzeit müsste geändert werden, event. auch der Anspruch von Urlaub und Überstunden.

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Würde denn Kündigungsschutz bestehen, d.h. würde die AN den Vollzeitanspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
Bei 10 Monaten wird es m.E. für den AG schon schwierig werden, von Überstunden auszugehen.
Vertraglich wurde nichts festgehalten, dass die 38h nur vorrübergehend sind?

Frau A würde gerichtlich nichts unternehmen, da ihrer Meinung nach dann kein *ungetrübtes* Arbeitsverhältnis mehr bestehen würde. Kann ich verstehen. Wer arbeitet gerne in einer Abteilung, die man gerade verklagt hat?
Und nein, vertraglich wurde nichts festgehalten.

quote:
Warum spricht Frau A nicht mit dem Arbeitgeber dass sie gerne eine Vollzeitstelle hätte, mit dementsprechenen Gründen wird Frau A den Arbeitgeber überzeugen können!?

Ein Gespräch hat bereits stattgefunden, in dem der Vorgesetzte hat durchblicken lassen, dass keine Vollzeitstellen vorgesehen sind.

Die Frage zielt eigentlich darauf ab, in einem weiteren Gespräch einen eventuellen Anspruch mal mit einfließen zu lassen. Mehr erst mal nicht.
Aber danke schon mal.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Ein Gespräch hat bereits stattgefunden, in dem der Vorgesetzte hat durchblicken lassen, dass keine Vollzeitstellen vorgesehen sind.


Hallo

Das klingt schon ein wenig doppelbödig, wenn man bedenkt, dass Frau A ja bereits seit 10 Monaten faktisch auf einer Vollzeitstelle arbeitet.

Imho kann sich die arbeitsvertragliche Vereinbarung schon durch konkludentes Verhalten ändern. Hier scheint ja offenkundig zu sein, dass es der gemeinsame Wille beider Parteien ist, dass Frau A Vollzeit arbeitet.

Darf ich fragen was Frau A gezahlt wird, wenn sie krank ist oder Urlaub hat?

Ich tippe ja irgendwie auf den Teilzeitlohn.


Gruß
AZ

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-- Editiert am 09.01.2011 15:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

http://www.business-wissen.de/personalmanagement/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/

"Vorsicht: Wie aus einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft werden kann

Arbeitgeber sollten auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit insbesondere ihrer Teilzeitkräfte ein Auge haben. Der Grund: Oft können vertraglich vereinbarte Arbeitzeit (etwa 25 Stunden pro Woche) und faktisch geleistete weit auseinanderliegen. So kann es passieren, dass eine Teilzeitkraft, die auf den Wunsch des Arbeitgebers regelmäßig länger arbeitet, automatisch zur Vollzeitkraft wird. Rechtlich passiert Folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden.

Die Problematik erschließt sich aus einem Urteil vom Mai 2006 des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 8 Sa 2046/05 ). Danach sah der Tarifvertrag der Klägerin ursprünglich 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete sie aber über ein Jahr wesentlich länger. Nachdem der Arbeitgeber sie wieder 28,5 Stunden beschäftigen wollte, klagte die Arbeitnehmerin und verlangte auch weiterhin die Beschäftigung und Bezahlung als Vollzeitkraft. Das Gericht gab der Klage statt. Die Gründe:

* Ruft der Arbeitgeber ständig und über einen längeren Zeitraum eine erhöhte Arbeitszeit ab und werden diese vom Mitarbeiter geleistet, handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.
* Entscheidend ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Wille von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der im tatsächlich „gelebten" Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt
.
* Es muss von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden, wobei sich der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre ergibt."

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Darf ich fragen was Frau A gezahlt wird, wenn sie krank ist oder Urlaub hat?

Ich tippe ja irgendwie auf den Teilzeitlohn.


Genau so isses.

Frau A leistete ihre 20 Stunden an drei aufeinander folgenden Tagen ab Mi, Do, Fr). Wenn Frau A jetzt Mo und Di. krank ist - kein Geld, da an dieses Tagen Überstunden geleistet werden.

Fährt Frau A drei Wochen in Urlaub, werden ihr drei Wochen auf Teilzeitbasis vergütet.

Ich finde, der Arbeitgeber ist da ziemlich fein raus...

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Ich finde, der Arbeitgeber ist da ziemlich fein raus...


Da ist der AG sicher mit Dir einer Meinung.


Für mich als AN würde in diesem Fall auch ohne Klage kein *ungetrübtes* Arbeitsverhältnis mehr vorliegen.


Gruß
AZ

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich finde, der Arbeitgeber ist da ziemlich fein raus...


Das dies nicht restens ist, sollte Ihnen aber klar sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

... das interess der frau geht doch anscheinend in richtung vollbeschäftigung, also auch 5-tage-woche (nehme ich an). da wäre es doch als erstes ratsam, auch hinsichtlich der tz darauf hinzuwirken, dass die auf die ganze woche verteilt werden bzw. verteilt sind. dann wäre das thema urlaub und krankheit schon mal außen vor. hilfreich sollte dabe das burlg und die berechnung des urlaubsentgeltes sein, das auf den durchschnitt der letzten dreizehn wochen abstellt. bei krankheit gilt entsprechendes.
ansonsten sollte sie geduldig sein und vielleicht nach einem ganzen jahr vollzeit wieder nachhaken usw. #
die AN-strategie nach dem urteil kann doch nur sein, die frage dann aufzuwerfen, wenn der AG wieder zurück will auf die tz.

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