Anspruch auf Urlaubsgeld als kurzfristige Aushilfe?

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492126-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Urlaubsgeld als kurzfristige Aushilfe?

Hallo, und zwar hätte ich folgende Frage bezüglich des Urlaubsgeldes:

Bevor meine Ausbildung im September losgeht, arbeite ich seit Januar diesen Jahres bis Ende Juli als Produktionshelfer bei einer Firma. (37,5h die Woche). Es ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit 12,5 Tagen Urlaubsanspruch. Meine Kollegen erhalten dort Urlaubsgeld. Jetzt habe ich nachgefragt, wieso ich keines erhalten habe. Die Begründung lautet, dass ich eine kurzfristige Aushilfe sei und von Urlaubsgeld nichts im Arbeitsvertrag stehe.

Ist das rechtlich so in Ordnung?

Vielen Dank für die Antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ja, klar. Wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist, hast Du auch keinen Anspruch. Oft sind Zusatzzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch an die Bedingung geknüpft, dass man zu einem bestimmten Stichtag noch im Unternehmen arbeitet.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es ist durchaus üblich, dass Weihnachsts/Urlaubsgeld erst nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit gezahlt werden. Einzelheiten findet man im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Den Urlaub selbst oder das Urlaubsentgelt (falls Urlaub nicht genommen werden konnte) hast du aber bekommen?

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#4
 Von 
fb492126-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den Urlaub selbst oder das Urlaubsentgelt (falls Urlaub nicht genommen werden konnte) hast du aber bekommen?


Urlaub habe ich erst für Juli eingereicht.

Danke für die Antworten

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