Anspruch auf Überstunden

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
manyana
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Überstunden

Hallo erstmal,

ich bin seit ca 9 Jahren für ein Systemhaus tätig. Von Anfang an, bzw. seit dem ersten Arbeitstag "mache" ich Überstunden, ohne Unterbrechung. Letzte Erhöhung meiner Bezüge liegt bereits 7 Jahre zurück. Anfragen betreffend Gehaltserhöhung wurden abgewiesen mit dem Hinweis, ich könne ja doch Überstunden "machen" wenn ich mehr Geld haben möchte. Nun hat mir die GL letztens mitgeteilt, dass Überstunden nicht mehr vergütet werden. Meine Frage ist, ob dies nach so vielen Jahren rechtens ist, da die Überstunden einen erheblichen Teil meines Gehaltes ausmachen und mir dieses Geld fehlen würde. Habe ich einen Anspruch auf die Überstunden?

Grüße,
manyana


-- Editiert von manyana am 04.04.2007 07:35:36

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5 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hast Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Wenn ja, was steht da in puncto Vergütung von Überstunden.

Steht nichts konkret drin, hat sich auf Grund der 7-jahrelangen Praxis mE das Arbeitsverhältnis dahingehend konkretisiert, dass Überstunden zu vergüten sind. (Lässt sich ja auch mit den Lohnabrechnungen nachweisen.)

Sollte sich eine Regelung finden wie, mit dem Gehalt sind Überstunden abgegolten, hätte man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zumindest einen höheren Begründungsaufwand, warum Überstunden trotzdem zu bezahlen sind. Aufgrund der langjährigen anderen Handhabung des Arbeitsverhältnisses müsste man aber auch in diesem Fall eine Anspruch auf Überstundenvergütung darlegen können.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)


Normalerweise müssen die Überstunden ja vorab genehmigt sein.


Von wem? Den Betriebsrat kannst Du ja nicht meinen, weil Du den ja gleich im nächsten Satz für den Fall ansprichst, dass die Überstunden planbar waren. Mir fällt da wirklich nur der Betriebsrat ein der nach § 87 Nr. 3 BetrVG zu beteiligen wäre. Dafür müsste aber ein Betriebsrat erst mal bestehen. Davon sagt manyana aber nichts.


Und dann sollten sie eigentlich mit Freizeit ausgeglichen werden.


Eine Regel, dass Überstunden zunächst nur mit Freizeit abgegolten werden und erst wenn dies nicht möglich ist in Geld, gibt es nicht. Es kommt darauf an, was zwischen AN und AG vereinbart ist bzw. was sich evt. aus einem geltenden Tarifvertrag ergibt.

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der AG kann nicht auf einmal einseitig beschließen, dass Überstunden nicht mehr vergütet werden.

Es besteht aber kein Anspruch darauf, Überstunden machen zu dürfen. Der AG kann daher sehr wohl das Machen von Überstunden unterbinden.

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