Anspruch Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 13. Gehalt

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mayas Law
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Anspruch Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 13. Gehalt

Hallo zusammen,

Arbeitsrecht ist nicht gerade meine Spezialität. Vielleicht ist hier jemand der mir eine Frage beantworten kann, die mir gestern Abend gestellt wurde.

AN beginnt ein auf 2-Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis zu 3.000€ Bruttogehalt. Vereinbart ist die Zahlung eines Weihnachts- und Urlaubsgeldes als 13. Gehalt in Höhe von 85%. 50% im November, 35% im Juli.

AN beginnt zum 01.07.2017.
Gehalt wird zum 15. des laufenden Monats bezahlt. Das heißt, AN hat bereits zum 15.07.2017 sein volles Gehalt für Juli bekommen.
Da AN in der Probezeit ist, bekommt er 50% seines 13. Gehaltes mit dem Januar Gehalt (15.01.2018), also nach der Probezeit ausbezahlt.
AN hat nun ein neues Jobangebot und könnte zum 30.12.2017 aufhören, und zum 01.01.2018 in der neuen Firma anfangen.

Dadurch verliert AN den Anspruch auf das 13. Gehalt, oder?

Wann müsste AN kündigen, damit der Anspruch bestehen bleibt? Zum 30.01.2018 mit Beginn der neuen Stelle dann zum 01.02.2018?

Wie verhält es sich, wenn AN zum 15.01.2018 kündigt. Dann hat er im Januar nur einen halben Monat gearbeitet, kriegt zum 15.01.2018 also auch nur das halbe Gehalt, aber wie ist das dann mit dem 13. Gehalt?

Danke für eure Hilfe!

maya

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wird knapp mit einer zeitgerechten Kündigung zum Jahresende.
Ansonsten: ohne den Wortlaut der Klausel zu kennen, lässt sich zu deiner Frage nichts Verlässliches sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mayas Law
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich kläre den exakten Wortlaut nochmal ab.

Stimmt, aber man könnte ja auch 27.12.2017 kündigen, hätte dadurch die 14-Tages-Frist aus der Probezeitklausel und wäre damit zum 15.01 abrufbereit. Dadurch würde man auf jeden Fall mal 50% des Januar Gehaltes am 15.01 erhalten. Die Frage ist, ob dann das 13. Gehalt Anteilig mitbezahlt wird. Ich reiche die Klausel nach.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen