Anschlussvertrag

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
123kai456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussvertrag

Guten Tag,
ich mache zurzeit eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung, die ich diesem Monat abschließen werde. Als bei uns eine Stelle frei wurde hab ich mich auf diese Stelle beworben und wurde auch genommen. Laut der Ausschreibung eine unbefristete Stelle mit Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a. Diese Woche kam jemand aus der Personalabteilung zu mir und sagte, dass dies laut §16 TVÖD nicht möglich sei. Ich bekomme erst einen Jahresvertrag mit niedriger Eingruppierung (E5) und daraufhin den richtigen Vertrag. Meine Frage ist nun: Kann das wirklich so sein? Wenn sich jemand externes bewirbt bekommt er direkt den unbefristeten Vertrag und ich muss mich ein Jahr in einer niedrigeren Eingruppierung gedulden. Ist dies wirklich so Rechtens. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?
Gruß Kai

anbei was ich zum §16 fand
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
(1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 geregelt.
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindes-tens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.* 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-keit förderlich ist.
9 Entspricht redaktionell angepasst § 14 Abs. 3 TVöD.
* Hierzu Niederschriftserklärung zu § 16 Abs. 2 Satz 2, abgedruckt im Anschluss an den Tarifvertrag.
23
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Er-werb einschlägiger Berufserfahrung.
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsver-hältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitge-ber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.*
(3) 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Ab-hängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-geber (Stufenlaufzeit):
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 geregelt.
(4) 1Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. 2Einstellungen erfolgen in der Stufe 2 (Eingangsstufe). 3Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der voran-gegangenen Stufe erreicht; § 17 Abs. 2 bleibt unberührt.

-- Editiert von 123kai456 am 14.06.2018 14:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
das ist einge gute Frage. Allerdings ist die Frage was Du machen kannst.
Du müßtest ja Deinen Arbeitgeber verklagen und danach bekommst Du die Stelle wahrscheinlich nicht mehr.
Wenn Du was am System ändern möchtest, dann kannst Du Dich beraten lassen und schauen, ob es eine Möglichkeit einer Klage gibt. Wenn Du den Job haben möchtest, würde ich das so akzeptieren wie es ist. In der öffentlichen Verwaltung ändern sich meistens solche Regeln und Prozesse nicht so schnell.

Viele Grüße
Michael

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