Andere Arbeiten übernehmen

1. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Doro111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Andere Arbeiten übernehmen

Ich bin seit 18 Jahren in der Firma beschäftigt. Seit 14 Jahren arbeite ich Vollzeit in der Verwaltung. Seit einem Jahr bin ich im Betriebsrat. Seitdem werde ich von der Geschäftsleitung unter Druck gesetzt. Es sollen große Umstrukturierungen stattfinden. Nun hat mein Chef mich seit 8 Wochen die Hälfte meiner täglichen Arbeitszeit an der Kasse eingesetzt. Er kontrolliert ständig meine Arbeit ( schaut den PC durch, den Papierkorb, Telefonate ). Wie weit und wie lange muß ich das mitmachen? Mein Chef hat mir zwischenzeitlich meine Arbeit abgenommen, damit ich an der Kasse arbeiten kann. Ich bin nur zum dritten mal auf der Arbeit nervlich zusammen gebrochen und jetzt bin ich krankgeschrieben.
Für einen Rat bin ich sehr dankbar.

Doro111

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

1. als br-mitglied unbedingt schulungen mitmachen. wissen ist macht. und nur gut geschulte br-mitglieder können ihren auftrag auch gut ausüben. wissen bringt auch handhaben mit sich, wie man zumutungen entgegnen kann.
2. arbeitsvertrag prüfen, ob und inwieweit andere arbeiten zu übertragen sind. widerstand leisten.
3. gegebenenfalls im br verantwortungsvolle posten übernehmen. die tätigkeit des schriftführers z.b. ist unbeliebt, aber von subtilem einfluss. wenn man es gut macht.



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#2
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

BetrVG § 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrates .... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

"an die Kasse gesetzt" ... klingt nach einer Versetzung.
Das ist ohne die Zustimmung des Betriebsrates eigentlich gar nicht möglich!
"schaut den PV durch" ???? mein Entsetzen!!!
Das darf der gar nicht!!!!
"konntrolliert Telefonate"??? Datenschutz!!!!

aber mal schnellstens den BR aktivieren und ab zur Gewerkschaft!

m.E. ist das Behinderung der Betriebsratsarbeit, Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Benachteiligung von BR-Mitgliedern.





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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Volle Zustimmung zu Blaubär+ und nachtmieze!

Und: Ein BR-Mitglied darf seinen Arbeitsplatz verlassen, um für den BR aktiv zu werden. Dies empfiehlt sich hier besonders, wenn an der Kasse gearbeitet werden soll. Der AG ist darüber zu informieren, dass Sie den Arbeitsplatz verlassen, aber Sie müssen ihm nicht sagen, was Sie machen oder wen Sie treffen. BR-Arbeit geht vor auszuübender Tätigkeit. Mehrere Termine während der Kassen-Schicht könnten doch zu unzumutbaren Störungen werden, so dass der AG Sie da nicht mehr einsetzt.

Die Krankschreibung könnten Sie auch nutzen, um sich zum Thema BR-Fortbildungen zu informieren. Als Mitglied des BR haben Sie mind. Anspruch auf zwei jeweils einwöchige Grundlagenseminare.

Für welche Tätigkeit wurden Sie eingestellt? Was steht im Vertrag über Versetzungen?

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#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ hamburgerin01

anspruch auf seminare??? da liegen Sie wohl etwas daneben!!!
das BR-Mitglied kann zu sämtlichen Seminaren geschickt (entsendet) werden, die der BR als notwendig beurteilt!!!
Die 2 x 1 Woche Grundseminar sind da eher der minimale individuelle Fortbildungsanspruch!

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// informieren, dass Sie den Arbeitsplatz verlassen, ..

zu ergänzen: ... verlassen, um einer BR-tägigkeit nachzugehen. (hamburgerin) die art der tätigkeit geht den AG dann nichts an.

@nachtmieze

anspruch auf grundseminare zum betrvg hat doro111 allemal - dass der weg dahin und grundsätzlich immer über beschlüsse des br geht, ist selbstverständlich, sollte aber kein ernsthaftes hindernis darstellen.

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