Altersteilzeit

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
marga1
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Altersteilzeit

Gibt es hier jemanden der mit Altersteilzeit Erfahrung hat?
Im nächsten Jahr habe ich ab Herbst Anspruch auf Altersteilzeit.
Ich möchte diese auf 10 Jahre festlegen. 5 Jahre noch arbeiten für weniger Geld und ab 60 in vorgezogenen Ruhestand (so heißt das wohl) gehen. Ab dem 65. Lebensjahr dann regulär in den Ruhestand.
Mir ist aber gesagt worden, dass mein oberster Dienstherr dies immer ablehnt, weil kein Überhang an Arbeitskräften bestehen würde. Versuchen möchte ich es trotzdem, da auch von älteren Mitarbeitern verlangt wird, dass diese noch so funktionieren wie mit 20. Nachwuchs wird zwar ausgebildet, aber nicht eingestellt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo marga, was ist denn bei euch (in nem Tarifvertrag?) geregelt dazu?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Aus manchen Tarifverträgen ergibt sich jedoch ein Anspruch, der aber oftmals auch eingeschränkt ist und nicht individuell einklagbar ist.

Außerdem besteht höchstens für die dauer von 6 Jahren Anspruch auf Altersteilzeit. Daneben gilt bei den meisten tariflichen Regelungen, dass man den frühestmöglichen Renteneintritt nutzen musst.

So, wie Du Dir das vorstellst, also 10 Jahre bis zum 65. Lebensjahr in Altersteilzeit zu gehen, funktioniert das also sowieso nicht.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. für altersteilzeit gibt es für AN > 55 J eine KANN-x, für > 60 eine SOLL-Bestimmung. heißt: der AG darf mit 55-jährigen einen solchen vertrag machen, muss es aber in keiner weise. die tendenz ist ohnehin eher restriktiv, die aussicht also eher mau.

in unserem laden ist die praxis die, mit unter 60-jährigen nur dann altersteilzeit zu vereinbaren, wenn dies im interesse des AG liegt. die persönliche lebensplanung /-wünsche sind für AG nicht so sehr der maßstab.

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#4
 Von 
marga1
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Beiträge.
Mein Mann hat bereits die Regelung - 5 Jahre mit weniger Geld und ab 60 Vorruhestand.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Den entsprechenden Tarifvertrag findest du (mit bissel googlen) im Internet, wenn das öff. Dienst ist (wofür zumindest die Bezeichnung 'Dienstherr') spricht).

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#6
 Von 
marga1
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Venotis!
Hier ein Text vom Ministerium:
Die gem. § 80b Abs. 1 Nr. 2 NBG gesetzte Frist für den Beginn von Altersteilzeit wird entsprechend den Möglichkeiten des Rahmenrechts bis zum 31.12.2009 verlängert. Die Altersteilzeit wird ab dem vollendeten 55. Lebensjahr gewährt.
Durch Altersteilzeit frei werdende Stellen oder Stellenanteile dürfen nicht für Neueinstellungen verwendet werden. Wiederbesetzungen sind nur zulässig, wenn sie zum Abbau von Personalüberhängen an anderer Stelle führen.

-- Editiert von marga1 am 27.09.2006 15:02:35

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Äääähm ... wenn das NBG das ist, was ich vermute, sprechen wir hier von Beamten.

Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. von wann ist der text und von welchem DG - der ÖD fährt seit geraumer zeit die ATZ mächtig zurück, u.a. wird - in bayern - das blockmodell praktisch gar nicht mehr realisiert!

also einfach mal im personalbüro nachfragen, wie die praxis ausschaut.

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