Alleinerziehend an Weihnachten

16. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
bruker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerziehend an Weihnachten

Muß eine allein erziehende Mutter, deren Kind noch im Kindergartenalter ist, einen Dienstplan akzeptieren, nach dem sie am 24., 25., 26., 27. und 28. Dezember arbeiten muß, obwohl es genug allein stehende Arbeitnehmer im Betrieb gibt? Das hieße aufgrund der Schichtzeiten (öffentlicher Dienst), daß das Kind vom 23.12. bis 29.12. woanders untergebracht werden muß, da die Mutter bis 29.12. jeden Tag arbeiten muß..somit wäre das Kind über Weihnachten keinen Weihnachtstag bei der Mutter. Weiß jemand mehr über dieses Thema? (Normalerweise arbeitet die Mutter 10 Tage im Monat, die regelmäßig verteilt sind, zudem ist das Kind seit der Trennung der Eheleute ein Weihnachten beim Vater, eins bei der Mutter..dieses Jahr wäre die Mutter wieder an der Reihe)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Da stellt sich die Frage, wie diese Regelmässigkeit aussieht, wie deine 10 Arbeitstage im Monat verteilt sind.

Natürlich würde ich sagen, die Feiertage müssen gerecht unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden, aber die Aussage "es gibt genug alleinstehende Arbeitnehmer im Betrieb" ist für mich kein Argument für einen Freianspruch für Arbeitnehmer mit Kindern.....Frei an Weihnachten ist nämlich nicht das Privileg der Eltern, denn auch Singels, unverheiratete und kinderlose Ehepaare haben ein Anspruch auf Weihnachten.

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#2
 Von 
bruker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Normalerweise sind die die Arbeitstage auf Samstag und Sonntag verteilt und zweimal im Monat ein Freitag dazu. Das ist die Standardaufteilung bei den 50 -Prozent- Mitarbeitern.

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#3
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich kenne zwar nicht die rechtliche Lage, aber bei uns (auch öffentlicher Dienst) ist es so geregelt.....
.....entweder Weihnachten oder Sylvester arbeiten und das im jährlichen Wechsel. Der Dezember Dienstplan wird schon im Januar festgelegt und so kann man das alles schon einplanen.

Versuch doch mal mit deinem nächsten Vorgesetzten zu reden, ob man da nicht eine andere Regelung finden kann. Ansonsten frag mal beim Personalrat nach der Rechtsgrundlage.

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#4
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Bei uns war so, dass wir eine Liste mit Wunschdiensten bekamen. Jeder hatte die Möglichkeit sich selbst dort Einzuplanen. Das heißt wir alle mussten uns für Weihnachten oder den Neuen Jahr entscheiden.

Dabei hat man auch die Möglichkeit gehabt, seine Wünsche bezüglich F, S, N einzutragen.

Es hat am meisten so ausgesehen, dass die Ohne Kinder gerne den Silvester frei haben wollten (wegen d. Feiern) und wollten lieber den Weihnachten arbeiten gehen. Und wir mit Familie verzichten lieber auf die Neujahrsfeier.

Dass deine Vorgesetzten noch keine Gute Lösung für die Feiertage gefunden haben finde ich nicht so O.K.

Es ist nicht ok dich auch an allen Tagen einzuplanen.

Ich würde mich an deine Stelle erst mit dem Vorgesetzten in Verbindung setzen um noch mal die Situation abzuklären (es wird sich wahrscheinlich schnell eine Lösung finden)

Oder wenn es nichts bringen würde, würde ich mir auch schon Gedanken machen ob sie dich nicht dort weg haben wollen und vorsätzlich schikanieren. (würde ich in so eine Situation denken) <- meine Meinung

Und zur Sicherheit würde ich auch eine Gewerkschaft in deine Nähe aussuchen und mich dort beraten lassen.

mfg

Ich war in einem Pflegeheim besäftigt (ca. 50 Bewohner) Vollzeit und Alleinerziehend (damals ;) )

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