Ärger mit Reinigungskraft

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tiger1963
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Reinigungskraft

Hallo zusammen,

kurz etwas zur Vorgeschichte. Meine Lebensgefährtin und ich haben seit 1 Jahr eine Allgemeinarztpraxis mit 3 Vollzeitkräften und 1 Reinigungskraft auf Teilzeitarbeit ( Mo-Fr;90 Stunden/p.Mo ).

Allerdings gibt es seit Monaten immer wieder Ärger mit der Reinigungskraft in Bezug auf ihre Arbeitsstunden.
Obwohl abgemacht war, dass sie von Montags bis Freitags für jeweils 2 - 2,5 Std. die Praxis reinigt und Montags (auf ihren Vorschlag hin) bei uns im Haus (privat) für 4 Std. alles in Ordnung macht (Reinigungsarbeiten), kommt sie ohne Absprache an den Wochenenden in die Praxis (hat einen eigenen Praxisschlüssel) um Fenster zu putzen oder sonstige Dinge zu erledigen.
Teilweise entstehen dadurch angeblich (da wir am Wochenende nicht in der Praxis sind ist keine Kontrolle möglich) Überstunden, die sie dann zusätzlich zu ihrem Urlaub nimmt. Seit August, lassen wir sie einen Stundenzettel anfertigen den wir aber z. T. nicht nachvollziehen können, da sie nach ihrer Stundenangabe jeden Samstag und Sonntag noch zusätzlich 3-4 Stunden täglich in der Praxis arbeiten würde.
Wie ist da die Gesetzeslage? Darf sie sich ohne Absprache am Wochenende in der Arztpraxis aufhalten? Kann sie die Stunden, die sie dann dort angeblich gearbeitet hat uns in Rechnung (Ü-Stunden) stellen?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht, sie steht aber in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Der nächste Punkt, wieviele Werktage beträgt bei ihr der gesetzliche Mindesturlaub?
Können wir nachträglich einen Arbeitsvertrag mit ihr abschließen?

Ich hoffe, hier kann jemand weiterhelfen.

Vielen Dank!


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19 Antworten
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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... abgemacht war, dass sie von Montags bis Freitags für jeweils 2 - 2,5 Std.

Wie denn nun genau - 10 Wochenstunden oder 12,5 ?
Jedenfalls braucht ihr nicht mehr zu zahlen als vereinbart; ein AN kann sich nicht selbst mehr Stunden zuschustern. Und vermutlich auch bezahlen lassen? (So löblich und gut gemeint es auch sein mag, außerhalb der Praxiszeit Fenster zu putzen). Den Schüssel zur Praxis solltet ihr ihr abnehmen oder ein ein Schloss mit Zeitfalle einbauen, damit sie nur zu den vereinbarten Zeiten Zutritt hat.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Sofern Ihr an dieser Perle festhalten wollt, würde ich ihr "aus Gründen der Klarstellung" eine schriftliche Arbeitsanweisung geben. In der sollten die Dienstzeiten klar enthalten sein, außerdem ein klares Verbot, die Praxis außerhalb der Dienstzeiten zu betreten.

Ich halte es für außerordentlich bedenklich, so jemanden unbeaufsichtigt in der Praxis zu lassen. Sind ja nicht nur interessante Medikamente da, sondern sie hat ja dann auch unkontrolliert Zugriff zu Patientendaten. Das geht überhaupt nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Tiger1963
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die ausführlichen und guten Antworten. Wir werden sofort die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Es wäre schade, wenn wir uns von ihr trennen müssten, da wir sie schon vom Praxisvorgänger übernommen haben und lt. ihm, sie immer zuverlässig war.
Wie wir aber vor kurzem erfahren haben, bringt sie am Wochenende ab und zu auch ihren Ehemann und ihre kleinen Enkel mit, während sie dort arbeitet. Und das geht gar nicht. Nicht nur, dass etwas passieren könnte sondern es geht, wie "Tao" bereits schrieb, auch um den Schutz der Patientendaten.

Leider ist es hier am Ort sehr schwierig auf die schnelle eine zuverlässige Reinigungskraft zu bekommen, so dass wir eventl. dann auf eine "Fremdfirma" zugreifen müssten.

@Unsterblich.
Mit den 2 bzw. 2,5 std. täglich war es so gemeint, dass manchmal 2 std. ausgereicht haben und an manchen Tagen waren es dann 2,5 Std. Am Ende des Monats muss sie ihre 90 Std. voll haben. Aber lt. ihrer selbstgeführten Stundenliste, hat sie lt. ihren Angaben bis zu über 100 Std. pro Mo. gearbeitet.
Überstunden wurden weder von uns angeordnet, noch hat sie gefragt ob sie am Wochenende die Praxis betreten darf.




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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Würde gerne etwas mehr über eure Praxis, was die Akten betrifft, erfahren.

Euch ist sicher bewußt, dass diese gesichert sein müssen? Damit entfällt auch das Problem der Datensicherheit.

Unabhängig davon, was die Dame macht, ist das ein anderes Problem.

Unabhängig davon: Ihr schreibt, dass Sie 90 Stunden im Monat arbeiten soll; recht ich eure Stundenanzahl um, dann sind es ca. 60. Was jetzt?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na, das wird ja immer doller. Formulier ganz deutlich, was ihre Arbeitszeiten sind, dass Überstunden der vorherigen Genehmigung bedürfen und dass dann auch festgelegt wird, wann die Überstunden zu leisten sind. Sprich gleichzeitig ein Verbot aus, die Praxis ausserhalb der festen Arbeitszeiten zu betreten, insbesondere nicht an Wochenenden und anderen Tagen, an welchen kein Personal da ist. Dann überleg Dir noch, wie Du die Anwesenheit effektiv kontrollierst. Etwa durch eine Liste "sign in, sign out" mit Uhrzeit. Damit solltet Ihr das Problem dann in den Griff bekommen.

Bitte glaub nicht, dass das besonders hartherzig ist, was ich hier schreibe. Das dient dem Schutz aller. Und ist Standart in Betrieben, die ihren Datenschutz und auch die Sicherheit der Mitarbeiter ernst nehmen.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ florian: Patientendaten müssen nicht in einen gesicherten Tresor. Da langt ein einfacher Büroschrank mit einfachem Schloss (wenn letzteres überhaupt erforderlich ist). Und das Schloss kannst Du (ich übrigens auch) mit einer einfachen plattgeklopften Haarnadel knacken. Dauert nur etwas. Wenn da am Wochenende aber niemand ist ....Und an die Medikamente denke ich natürlich auch.

Keine Ahnung, was die Haftpflichtversicherung, die Ärztekammer dazu sagt, wenn unautorisierte Menschen da mit Dritten nach Lust und Laune ausserhalb der Dienstzeiten verkehren können. Und was ist, wenn jemand der Perle auflauert, mit reingeht, alles ausräumt?

wirdwerden

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#10
 Von 
Tiger1963
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns sind die Patientendaten in einem Karteischrank. Nicht großartig gesichert. Lt. dem Vorgänger der Praxis ist das nicht bindend, dass sie mit einem Schloss gesichert werden müssen. Die Eingangstüren zur Praxis sind mit einem Sicherheitsschloss versehen. Alle AN haben eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben.
Soweit wir informiert sind, reicht das vollkommen aus um Unbefugten den Zugriff auf Patientendaten zu unterbinden. Das größte Sicherheitsrisiko stellt wie in vielen Bereichen immer das Personal dar. Unsere PC`s sind Kennwortgeschützt.
Trotzallem, haben fremde Leute in der Praxis außerhalb der Praxiszeiten nichts zu suchen. Aus diesem Grund alleine, wäre es am besten wir würden uns von ihr trennen. Ich kenne keine Praxis, wo die Angehörigen in der Praxis anwesend sind und beim Arbeiten "zuschauen".
Da wir sie vom Vorgänger übernommen haben... wie sieht da das mit der Kündigungsfrist aus? Wir haben sie zum 1.1.13 übernommen? Gelten für ältere AN besondere Kündigungsfristen? Was wäre in dem Fall der Kündigungsgrund? Ist ja heutzutage nicht so einfach einem AN ohne Angabe eines Grundes zu kündigen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Diesen Besuch wird sie ja kaum unter Abwesenheit der Ärzte am Sonntag mit Göttergatten und Enkelkind absolvieren.

Es geht hier ums Arbeitsverhältnis, dessen Inhalte endlich mal genau umrissen werden müssen.

wirdwerden

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hi,

wenn Ihr kündigen wollt, ist das bei so wenig Mitarbeitern problemlos. Es bedarf also keiner Gründe. Ihr habt den Betrieb übernommen, seid Rechtsnachfolger, das bedeutet, dass Ihr bei den Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis Eures Vorgängers mit einbziehen müsst.

Ist dort ein schriftlicher Arbeitsvertrag niedergelegt worden?
Wenn nein, dann gilt die Kündigungsfrist des BGB, ich meine es ist § 616. Jedenfalls auf der Kante könnt Ihr das nachlesen. Dann wisst Ihr, was die Fristen sind. Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Aber, wollt Ihr es nicht noch mal unter den Voraussetzungen wie oben geschrieben versuchen?

wirdwerden

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#13
 Von 
Tiger1963
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nachdem wir es noch einmal im Guten mit ihr probiert haben, kam gestern der nächste "Hammer" von ihr.
Sie übergab uns ihren Stundenzettel für den Monat Januar 2015.
Dort gab sie für die Feiertage (1. Januar und 6. Januar) einmal 4 Std. als Arbeitszeit und einmal 2 Std. als Arbeitszeit an.
In der Zeit vom 19.12.14 bis zum 4.1.15 war die Praxis geschlossen, am 5.1.15 geöffnet und am 6.1.15 wegen des Feiertages geschlossen.
Daher meine Frage, kann Sie diese 2 Tage als Arbeitszeit berechnen oder gilt diese Zeit (da ja die Praxis zu der Zeit geschlossen war) als Urlaub?
Desweiteren, rechnet sie die Fahrtzeit zur Arbeit und zurück als Arbeitszeit. Kann sie die Fahrtzetit als Arbeitszeit ansetzen?
Auch nachdem wir ihr gesagt haben, dass es nicht notwendig ist am Wochenende in der Praxis zu putzen (schließlich, reinigt sie die Praxis schon von Montags bis Freitags), stehen in der Stundenliste schon wieder 5 Samstage u. Sonntags (im Durchschnitt 2,5 Std. pro T.) dort. Das kann irgendwo nicht sein.
Wir wollen ihr jetzt doch kündigen. Was wäre (falls erforderlich) ein Kündigungsgrund? Vertragsverletzung?



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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Sie hat immer noch den Schlüssel???

So einen Arbeitgeber wünsche ich mir auch mal, wo ich meine Stunden ohne jedwede Kontrolle selbst aufschreben darf ...



Wenn Ihr die loswerden wollt geht das ganz einfach: man installiere eine Sicherheitskamera, natürlich versteckt und ohne das es irgendeiner mit bekommt. Die läuft aber nur, wenn die Praxis zu ist, alles andere wäre rechtlich mehr als problematisch.
Dann sieht man ja
1. was die Gute macht
2. ob sie überhaupt was macht.

Schreibt Sie Stunden auf die sie nicht leistet, kündigt man fristlos wegen betrug und stellt Strafanzeige.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#15
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Daher meine Frage, kann Sie diese 2 Tage als Arbeitszeit berechnen oder gilt diese Zeit (da ja die Praxis zu der Zeit geschlossen war) als Urlaub?

Sie hatte ja wohl nicht die Anweisung, an diesen Tagen zu arbeiten - folglich braucht ihr ihr diese Stunden nicht anzuerkennen. Und "Urlaub" kann es per se nicht sein - es ist einfach arbeitsfreie Zeit.

/// Desweiteren, rechnet sie die Fahrtzeit zur Arbeit und zurück als Arbeitszeit. Kann sie die Fahrtzetit als Arbeitszeit ansetzen?

Wohnort-Dienstort-Fahrten sind generell keine Arbeitszeiten.

/// Wir wollen ihr jetzt doch kündigen. Was wäre (falls erforderlich) ein Kündigungsgrund?

Ihr braucht keinen Kündigungsgrund, da der Betrieb weniger als 10 MA hat und als Kleinbetrieb gilt, fallt ihr nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.

Die Dame tanzt euch ganz schön auf der Nase rum. Und ihr seid ziemlich unbedarft, wenn ich lese /// wir ihr gesagt haben, dass es nicht notwendig ist .. . Klare Anordnungen wären da entschieden hiflreicher.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Klare Anordnungen wären da entschieden hiflreicher. <hr size=1 noshade>

Und zwar schriftlich mit Zugangsnachweis.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nehmt es mir nicht übel, aber Ihr seid doch sehr beratungssresistent. Es ist doch klar gesagt bzw. geschrieben worden. Von vielen, nicht nur von mir. Ihr habt offensichtlich nichts umgesetzt, gut Euer Problem.

Fahrtzeiten müsst Ihr dann zahlen, wenn es im Arbeitsvertrag drinnen steht. Sonn- und Feiertagsarbeiten müsst Ihr bezahlen, wenn es im Arbeitsvertrag drinnen steht.

Und kündigen müsst Ihr schriftlich, ohne Angabe von Gründen fristgerecht. Und das wars. Ich würde so jemanden kündigen, gleichzeitig den Schlüssel abnehmen, vorsichtshalber die Schlösser auswechseln, die Person gleichzeitig freistellen (bei Gehalt unter Anrechnung des Urlaubs) und gut ist.

Ihr kommt doch auch mit der Ärztekammer in Teufels Küche, wenn da jemand Zugang zu Patientendaten hat. Was meint Ihr, was passiert, wenn ich Eure Patientin wäre, was ich tun würde, wenn meine Krankheitsdaten unkontrolliert Dritten zugängig wären. Und das mit Eurer Duldung? Richtig, Ihr würdet die Zulassung ganz schnell verlieren.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 03.02.2015 10:43

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#18
 Von 
Tiger1963
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
dass hat wenig mit Beratungsressistent zu tun. Es geht ganz einfach darum, dass hier bei uns es sehr schwierig ist eine Reinigungskraft für die Arztpraxis zu bekommen! Deswegen, haben wir es bis jetzt immer wieder im Guten versucht. Aber, wie wir inzwischen sehen bringt das alles nichts mehr. Sie versucht ganz einfach uns über den Tisch zu ziehen! Heute mittag werden wir mit ihr ein direktes Gespräch führen, wo ihr schriftlich mitgeteilt wird, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit sie in der Praxis zu sein hat. Zwar wissen wir schon jetzt, dass sie sich weigern wird zu diesen Zeiten zu erscheinen (da sie ja noch einige Nebenjobs bei anderen Leuten hat), aber das ist uns inzwischen egal! Wir setzten ihr (bildlich gesprochen) ganz einfach die "Pistole auf die Brust". Sollte sie mit dieser Anweisung nicht einverstanden sein, werden wir ihr direkt mit 4 Wochenkündigungsfrist das Arbeitsverhältnis kündigen! Mir ist es in der Zwischenzeit egal, ob wir die 4 Wochen so bezahlen müssen, hauptsache wir sind sie endlich los! Ihre Arbeit macht sie seit Monaten auch nur noch schluderig, obwohl sie eine genaue Anweisung hat, was an welchen Tagen in der Praxis zu erledigen ist. Aber der Staub, Spinnweben an der Decke... das geht gar nicht und meine Lebensgefährtin bzw. die MFA´s haben auch keine Lust die Putzarbeiten zu übernehmen!
Lange, haben wir uns das angeschaut. Vielleicht haben wir auch einfach eine zu soziale Ader. Aber was zuviel ist, ist zuviel und mit der Stundenaufstellung vom Januar 2015 hat sie den Bogen überspannt!



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ihr seid einfach bequem. Das ist alles. Bei anständigem Gehalt gibt es genug Interessierte. Mal bei der AfA sowie dem Job-Center nachfragen. Und notfalls gibt es noch professionelle Firmen.

Aber ihr noch einen Schlüssel lassen, damit riskiert Ihr doch Eure Zulassung, ist Euch das eigentlich klar?

Entweder Schlüsselabgabe, sofort, damit kein Nachschlüssel gefertigt wird, klare Zeitangaben, wann sie zu erscheinen hat, dann, was sie an dem Tag zu erledigen hat, klare Kontrolle der Tätigkeiten, oder aber raus.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

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