Änderungsvertrag unterschreiben oder abwarten?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
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Lehrling
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Änderungsvertrag unterschreiben oder abwarten?

Hallo zusammen,


folgendes Problem: Im Zuge einer internen Umstrukturierung bei einem Arbeitgeber erhält ein Teil der Belegschaft (bisher mittlere Führungsebene) einen neuen 'Titel', ein neues (reduziertes) Aufgabengebiet und in diesem Zusammenhang einen Änderungsvertrag, wird also (hart gesprochen) 'degradiert'.

So weit, so legitim. AN X hat aber im Zug dieser Umstrukturierung seine Fühler nach einer anderen internen Selle ausgestreckt, auf der er seinen bisherigen 'Titel' weiterführen würde, wenn es zu einer Versetzung kommt.

In der Folge drängt AG den X aber auf Unterschrift unter den Änderungsvertrag, was X nicht möchte, da er sich unter den aktuellen Umständen auf eine gleichrangige Position versetzen lassen würde, während er nach der Unterschrift mit der Versetzung quasi befördert würde, was ihn u.U. in eine schlechtere Verhandlungsposition für die Versetzung bringen kann.

Wie soll X sich jetzt verhalten? Der Termin zur 'Besichtigung' der möglichen neuen Stelle ist eine Woche vor der Deadline für die Umsetzung der Umstrukturierung, das noch am Rande.


MfG,

der Ritter

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-- Editiert von DerRitter am 07.05.2007 20:04:20

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18 Antworten
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#1
 Von 
venotis
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Unparteiischer
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Hallo, und was ist nach Ablauf der Deadline bei Nichtunterschreiben?

MfG

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Venotis,


gute Frage...da aber davon auszugehen ist, daß zu dem Zeitpunkt entweder die interne Versetzung durch ist oder nicht in Frage kommt, steht das m.E. erstmal außen vor, denn dann hat X ja keinen Grund mehr, die Unterschrift zu verweigern.

Mündlich wurde X über sein neues Aufgabengebiet bereits in Kenntnis gesetzt, es geht jetzt nur darum, ob und wie X die Unterschrift ohne Nachteile für ihn bis nach der Besichtigung verschieben kann/darf.


Der Ritter

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ähm ... hier fehlts aber noch an Hintergrund. Alte Strukturen brechen weg. Bis wann? Sitzt dann X in nem leeren Büro mit Null Aufgabe, wenn er nicht unterschreibt ... oder was ist dann?
Von welchem Zeitraum reden wir hier eigentlich?

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#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Also, wir reden hier von einem Zeitraum von knapp zwei Wochen bis zur 'Besichtigung' des möglichen neuen Einsatzortes und drei Wochen bis zum Start nach der Umstrukturierung.

X hat kein Problem damit, bei Nichtgefallen der Alternativ-Stelle den Änderungsvertrag zu unterschreiben, nur möchte er sich eben nicht erst 'verschlechtern' und dann durch die Versetzung quasi 'befördert' werden.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ich würd das einfach 'aussitzen'. 2 Wochen sind ja nun nicht so lang, dass einen der AG da den letzten Nerv rauben könnte.

Kann man nicht mit dem AG drüber reden oder besteht die Befürchtung, dass jemand den Plan durchkreuzt mit der besseren Stelle?

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Von Seiten X spricht nix gegen das Aussitzen (oder nennen wir es höflicher Abwarten) bis nach dem 'Besichtigungstermin'...nur scheint der AG aus irgendwelchen Gründen verzweifelt die entsprechende Unterschrift haben zu wollen.

Entsprechende Erklärungsversuche von X gegenüber AG wurden mit 'Das macht doch keinen Unterschied, ob Sie jetzt hier unterschreiben oder nicht.' abgetan.

Dagegen spricht das oben genannte, also statt einer Veränderung (ohne Unterschrift) auf der gleichen Hierarchie-Ebene erst eine 'Herunterstufung' und dann mit der Veränderung eine Art Wiederherstellung des aktuellen Zustandes.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Das macht doch keinen Unterschied, ob Sie jetzt hier unterschreiben oder nicht.


Na wenns keinen Unterschied macht, dann unterschreibt man halt nicht. ;)

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#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Danke, Venotis...genau das hat X der drängelnden Vorgesetzten auch gesagt... :grins:

Aber nochmal ernsthaft, eine arbeitsrechtliche Grundlage (die zur Unterschrift verpflichtet) ist für X nicht zu erkennen, es spricht also nichts gegen ein 'Verzögern' der Unterschrift, sehe ich das richtig?

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Der AG kann X nicht zwingen. (vielleicht ist es das, was ihn so nervös macht ... man will wahrscheinlich die Umstrukturierung 'über die Bühne bringen')

Bei einer Änderungskündigung sähe die Sache anders aus. Aber die scheints ja nicht zu sein.

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#10
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

So, finales Hallo,


nein, es ist ein reiner Änderungsvertrag, also lediglich eine Änderung des 'Titels' in Anlehnung an die entsprechende GBV. Alle weiteren Bestandteile des eigentlichen Arbeitsvertrages bleiben unberührt.

Vielen Dank für das moralische Rückenstärken, Venotis, dann schicken wir mal X morgen ins Rennen gegen die drängelnde Vorgesetzte. ;)


MfG,

der Ritter

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
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Kannst ja mal berichten, wer gewonnen hat.

AG -> :fight: <- X ;)

Viel Glück (und ich drück die Daumen, dass es was wird mit der 'guten' Stelle)!

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#12
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Venotis,


hier ein aktueller Zwischenstand: AG erhöht den Druck gegenüber X. Da die bisherige Position (bzw. die Positionsbezeichnung) von X im Zuge der Umstrukturierung wegfällt und X daher schon unter der neuen Bezeichnung in der entsprechenden Abrechnungssoftware geführt wird, erfolgt u.U. für den Folgemonat keine Gehaltszahlung mehr (da es X mit dem entsprechenden 'Titel' ja nicht mehr geben kann/gibt)...sagt der AG.

Außerdem entsteht dadurch nach Einschätzung des AG eine von X zu vertretende Lücke im Sozial-/Rentenversicherungslauf, die X zum Nachteil gereichen kann.

So...was macht X denn jetzt? Das alles glauben und unterschreiben? Oder ist das alles Bullsh*t und wird vom AG nur genutzt, um zur Unterschrift zu 'zwingen'?


MfG,

der Ritter

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
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Ein Witz? Der AN hat noch seinen Vertrag. Und der AG kann nicht einfach mal eben irgendwas nach Belieben in ner Software verändern, was vertragsmäßig noch gar nicht besteht. Hallo?

Selbst wenn die Stelle tatsächlich (büroschreibtischmäßig) weg wäre, hat sie noch ne Kündigungsfrist. Aber es gibt ja gar keine Kündigung!

Ich stell dir die Koffer vor die Tür und behaupte einfach 'Du wohnst ab jetzt nicht mehr hier.'. Gehts noch?

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#14
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

quote:
Ich stell dir die Koffer vor die Tür und behaupte einfach 'Du wohnst ab jetzt nicht mehr hier.'
Kannste nicht, bist ja nicht mein Vermieter...ätschibääätsch! :grins:

Aber mal im Ernst, X ist auch ziemlich sauer. Was tun, sprach Zeus?

Die Änderung in der Software ist ja quasi erstmal unwirksam, weil dafür keine vertragliche Grundlage besteht, sehe ich das richtig? Selbst wenn in dem gesamten Unternehmensbereich die entsprechende Position wegfällt bzw. durch zwei sich im Aufgaben- und Verantwortungsbereich unterscheidende neue Positionen ersetzt wurde.

Ganz ehrlich, es ist X m.E. nur zu wünschen, daß es mit der anderen Stelle klappt. Irgendwie artet das aktuell aus...


MfG,

der Ritter

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#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

War ja nur ein Vergleich mit den Koffern.

Man betrachte Vertrag und existierende Bedingungen unabhängig voneinander.

Extremfall: Selbst wenn das Firmengelände jetzt bis auf die Grundmauern abbrennen würde, der Arbeitsvertrag existiert weiter. Der ist - ungeändert und ungekündigt - da und regelt die Beschäftigung und Bezahlung.

Es ist nicht das Problem des X, dass der AG hier frech behauptet 'Ähäätsch, dein Arbeitsplatz ist aber weg und ich hab dich einfach auf ne andere Abrechnungsposition gesetzt.'

Nicht kirre machen lassen!

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#16
 Von 
DerRitter
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Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Venotis,


hier mal wieder was neues von X - AG:

Der AG stellt sich jetzt auf die Position, daß X sich auf die entsprechende Stelle 'beworben' hat (es wurde firmenintern vorgegeben, daß sich jeder MA aus der aufzulösenden Hierarchie-Ebene auf eine der beiden neuen Ebenen 'bewirbt') und damit eine Art stillschweigendes Einverständnis zu dieser Eingruppierung gegeben haben soll. Und auf dieser Basis wurde dann auch trotz nicht geleisteter Unterschrift unter den Änderungsvertrag die Software-Änderung vorgenommen.

Die alternative Stelle wurde auch erst nach(!) der Umstrukturierung angeboten, so daß ein vorheriges Reagieren zur Vermeidung der aktuellen Situation nicht möglich war.

Außerdem erwartet der AG von X, daß dieser nach dem Termin in der neuen Abteilung trotzdem den Änderungsvertrag unterschreibt, da ein Wechsel erst frühestens zum 01.07. möglich/umsetzbar ist.

Es wird immer verfahrener...


MfG,

der Ritter

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#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Langsam wärs mal interessant einen Anwalt einzuschalten. Scheinbar nimmt der AG den AN nicht ernst. Oder da läuft irgendwas, was mir entgangen ist, da nicht geschildert(?)

Ratschläge aus dem Forum haben sicher keinen Einfluss auf den AG, aber vielleicht hats ein Schreiben vom Anwalt.

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#18
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Venotis,


ich habe bisher alles so wiedergegeben, wie es X erlebt...kann also zu Entgangenem nichts sagen.

Der neueste 'Gag': Sofern das mit der neuen Stelle (bzw. der Versetzung in die andere Abteilung) klappt, möchte AG gerne X seinen restlichen Jahresurlaub zur Umzugsvorbereitung nehmen lassen. Mir ist so, daß Urlaub nicht angewiesen werden kann (von Saisonbetrieben u.ä. vielleicht mal abgesehen). Oder irre ich da?

Übrigens mußte sich AG inzwischen dahingehend korrigieren, daß die Drohung der Nichtzahlung des Gehalts Ende Mai leider gegenstandslos war/ist.

Zur Unterschrift unter den Änderungsvertrag war/ist eine Frist von vier Wochen vereinbart...und diese beginnt ja erst ab der Vorlage des korrekten Änderungsvertrages zu laufen. Was für ein Pech aber auch für AG...und was für ein kleiner, aber feiner moralischer Sieg für X. ;)


MfG,

der Ritter

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