Hallo,
meiner Frau wurde heute ein Änderungsvertrag angeboten. Dieser sieht eine Arbeits- und Lohnkürzung von 80% vor.
Da dieses nicht annehmbar für sie ist (alleinverdienerin und 2 Kinder), hat der AG die Möglichkeit eine Änderungskündigung auszusprechen. Wenn sie diese nicht annimmt, kommt es einer Kündigung gleich.
Da meine Frau bis Mai im Betriebsrat tätig war, hat sie doch noch 1 Jahr danach Kündigungsschutz. Theoretisch kann dann auch keine Änderungskündigung zum 01.01.07 ausgesprochen werden, oder?
Sie hat zur Zeit einen KrT-Tarifvertrag als 100% Kraft. Sie ist seit 4,5 Jahre dort tätig. Der AG ist jetzt eine gGmbH und die alten Tarifverträge sind ihnen ein Dorn im Auge. Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. An den Betriebsrat kann man sich nicht mehr wenden da AG-freundlich.
Änderungsvertrag - Änderungskündigung annehmen oder Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ich verstehe richtig: AG will die frau in teilzeit zwingen und zwar von 100 auf 20%? und deswegen der entsprechend geringere lohn?
da eine änderungskündigung nichts anderes ist als eine beendigungskündigung mit neuem angebot, unterliegt diese der überprüfung durch arbeitsgerichte.
als ex-br genießt sie nachwirkenden kündigungsschutz. zudem die frage nach der sozialauswahl - wenn ein br vorhanden ist, wird die firma auch dem kündigunsschutzgesetz unterliegen.
nein von 100% auf 80%. habe mich da falsch ausgedrückt.
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Was besagt denn 'KrT-Tarifvertrag'? Ist das öff. Dienst oder Kirche?
Arbeiterwohlfahrt
öffentlicher Dienst dann
Wie Du schon sagst, Sie war im Betriebsrat und hat damit bis April nächsten Jahres einen Kündigungsschutz. Selbst danach wird es schwierig Sie einfach zu kündigen, da Sie schon 5 Jahre im Betrieb ist und einen unbefristeten Vertrag hat.
Was heißt der BR is Ag-freundlich?
Dann sollte in der nächsten Wahl wohl dringend etwas geändert werden
Abwahl:
Es kann gemäß § 23 I BetrVG
mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
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