Änderungsvertrag - Änderungskündigung annehmen oder Kündigung?

23. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Änderungsvertrag - Änderungskündigung annehmen oder Kündigung?

Hallo,

meiner Frau wurde heute ein Änderungsvertrag angeboten. Dieser sieht eine Arbeits- und Lohnkürzung von 80% vor.

Da dieses nicht annehmbar für sie ist (alleinverdienerin und 2 Kinder), hat der AG die Möglichkeit eine Änderungskündigung auszusprechen. Wenn sie diese nicht annimmt, kommt es einer Kündigung gleich.

Da meine Frau bis Mai im Betriebsrat tätig war, hat sie doch noch 1 Jahr danach Kündigungsschutz. Theoretisch kann dann auch keine Änderungskündigung zum 01.01.07 ausgesprochen werden, oder?

Sie hat zur Zeit einen KrT-Tarifvertrag als 100% Kraft. Sie ist seit 4,5 Jahre dort tätig. Der AG ist jetzt eine gGmbH und die alten Tarifverträge sind ihnen ein Dorn im Auge. Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. An den Betriebsrat kann man sich nicht mehr wenden da AG-freundlich.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ich verstehe richtig: AG will die frau in teilzeit zwingen und zwar von 100 auf 20%? und deswegen der entsprechend geringere lohn?
da eine änderungskündigung nichts anderes ist als eine beendigungskündigung mit neuem angebot, unterliegt diese der überprüfung durch arbeitsgerichte.
als ex-br genießt sie nachwirkenden kündigungsschutz. zudem die frage nach der sozialauswahl - wenn ein br vorhanden ist, wird die firma auch dem kündigunsschutzgesetz unterliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

nein von 100% auf 80%. habe mich da falsch ausgedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was besagt denn 'KrT-Tarifvertrag'? Ist das öff. Dienst oder Kirche?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Arbeiterwohlfahrt
öffentlicher Dienst dann

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wie Du schon sagst, Sie war im Betriebsrat und hat damit bis April nächsten Jahres einen Kündigungsschutz. Selbst danach wird es schwierig Sie einfach zu kündigen, da Sie schon 5 Jahre im Betrieb ist und einen unbefristeten Vertrag hat.

Was heißt der BR is Ag-freundlich?

Dann sollte in der nächsten Wahl wohl dringend etwas geändert werden ;)

Abwahl:
Es kann gemäß § 23 I BetrVG mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen