Änderungskündigung nach über 18 Jahren

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderungskündigung nach über 18 Jahren

Hallo an alle hier,
ich arbeite seit 18,5 Jahren in einer Firma und mache dort die Buchhaltung incl. aller Steuermeldungen, Lohnabrechnungen, SV-Meldungen, sämtliche Personalangelegenheiten, eigentlich alle anfallenden Arbeiten. Mein Chef war immer mit mir zufrieden und ich habe mich dort auch bis vor einiger Zeit sehr wohlgefühlt. Vor ca. 5 Jahren ist nun der Junior dazu gekommen und ich hatte von Anfang an das Gefühl, das ihm meine Nase nicht passt. Vor etwas über einem Jahr hat er dann für mich völlig sinnlos eine
4-Stunden-Kraft eingestellt. Ich sollte ihr von meiner Arbeit etwas abgeben, wobei ich ihn damals schon gefragt habe, was ich dann tun soll. Wie erwartet hatte ich nun das letzte Jahr viel weniger zu tun. Der Junior hat sämtliche Arbeiten der neuen Kollegin gegeben, so dass ich manchmal den halben Tag nur rumgesessen habe und mich gelangweilt habe. Irgendwann bin ich dann zu ihm und habe ihn gefragt, was er denn für Aufgaben für mich hat, woraufhin er mir dann wieder ein paar Bröckchen hingeworfen hat. Heute nun hat er mich zu sich rein gerufen und mir eröffnet, dass ich am 31.01. eine Änderungskündigung erhalte in dem meine Arbeitszeit auf 4 Stunden gekürzt wird. Er hat betont, dass es nicht an meiner Arbeit liegt und das sie immer zufrieden waren mit meiner Arbeit, aber dass er nun zwei Halbtagskräfte beschäftigen wollte. Ich bin vollkommen fix und fertig und total enttäuscht. Ich bin allein stehend und kann mir eine Halbtagsstelle gar nicht leisten. Ich wohne in einem kleineren Ort, wo es so viele Arbeitsstellen nicht gibt. Außerdem bin ich 55 Jahre alt, was es auch nicht gerade einfach macht eine neue Arbeit zu finden.
Kann man mich denn nach so vielen Jahren einfach auf eine halbe Stelle setzen? Da wird eine neue Kraft eingestellt, obwohl gar keine Arbeit für zwei da ist und dann wird mir die Arbeitszeit verkürzt? Wenn es so einfach ist einen langjährigen Mitarbeiter loszuwerden dann finde ich das schon traurig. Kann ich so was wie eine Kündigungsschutzklage einreichen? Für ein paar Meinungen wäre ich dankbar.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wie groß ist das Unternehmen?
Bei Ablehnung wird die Kündigung wirksam. Auch wenn es natürlich kostet, sollte man spätestens beim Eintreffen der Änderungskündigung sich einen Fachanwalt suchen (abhängig von der Beantwortung der ersten Frage).

Ein Gespräch mit Senior ist nicht möglich?

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#2
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir sind im Moment 25 Mitarbeiter, waren auch schon mal mehr. Im Moment werden dringend Leute für die Produktion gesucht, aber ist gerade nicht so einfach jemanden zu finden.
Der Senior ist jetzt 75 und lässt seinem Sohn freie Hand. Er will sich da nicht mehr einmischen.
Ja ich werde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

... also gilt das KSchG.
Viel wird dir das nicht helfen, denn möglicherweise geht das als unternehmerische Entscheidung durch, 'dass er nun zwei Halbtagskräfte beschäftigen wollte'.
Nach 18 J hast du eine längere K-Frist - 6 Monate zum Monatsende. Dass man dich da nicht auch noch leimt.

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#4
 Von 
teufelchen111
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

So einfach geht das nun aber auch nicht. Ich hatte ein ähnliches Problem und war bei einem Anwalt. Wichtig ist, die Änderungskündigung zu unterschreiben und zwar unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung über soziale Verträglichkeit.. Dieser Vorbehalt ist mit das wichtigste, denn solltest Du vorm Arbeitsgericht verlieren, würde die Änderungskündigung automatisch in eine fristgerechte Kündigung geändert werden und Du wärst arbeitslos. Solltest Du gewinnen, müsste Dir Dein Arbeitgeber den vollen Lohn nachzahlen, obwohl Du nur 4 Stunden gearbeitet hast.

Nun aber zum Rechtlichen. Ich kenne Deinen Betrieb nicht, aber Teilzeitkräfte einstellen und Dir die Hälfte Deiner Arbeitszeit dafür zu nehmen, geht mal gar nicht. Selbst wenn das rechtens wäre, müsste er einen Sozialplan erstellen und der mit den wenigsten Punkten bekäme dann die Änderungskündigung.

Mache Dir keine allzu große Sorgen. Warte ab. Bekommst Du diese Kündigung, unterschreibe erst nach einem Besuch beim Anwalt, der Dir dann schon sagt, was genau darauf stehen soll.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von teufelchen111):
Wichtig ist, die Änderungskündigung zu unterschreiben und zwar unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung über soziale Verträglichkeit.

Und was soll der Unfug bringen?
Die Kündigung wird vom Arbeitgeber unterschrieben, nicht vom Arbeitnehmer.

Und der Text hat 0 Wirkung. Denn eine Kündigung ist eine einseititge Willenserklärung, die wird wirksam egal was der Arbeitnehmer noch auf die Küdugung draufschreibt.

Will er die Wirksamkeit angreifen, muss er innhalb der 3-Wochenfrist Klage erheben.



Zitat (von teufelchen111):
Ich kenne Deinen Betrieb nicht, aber Teilzeitkräfte einstellen und Dir die Hälfte Deiner Arbeitszeit dafür zu nehmen, geht mal gar nicht.

Doch, genau das geht (wenn man es richtig macht).



Zitat (von teufelchen111):
Selbst wenn das rechtens wäre, müsste er einen Sozialplan erstellen

Nein, muss er nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erst mal für die Antworten.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, muss er nicht.


Warum muss er keinen Sozialplan aufstellen? Bei einer normalen Kündigung muss er das doch auch.


Zitat (von Harry van Sell):
Und der Text hat 0 Wirkung. Denn eine Kündigung ist eine einseititge Willenserklärung, die wird wirksam egal was der Arbeitnehmer noch auf die Küdugung draufschreibt.


Ganz so stimmt das ja nicht. Habe mich jetzt schon ein bisschen mit dem Thema beschäftigt. Das mit dem " unter Vorbehalt annehmen" ist schon ganz richtig. Nur dann kann man dagegen vorgehen. Dagegen könnte ich sie ja auch ablehnen. Dann wird sie automatisch zu einer normalen Kündigung.

Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt und dann weiß ich auch, wie ich mich verhalten muss und ob ich eine Chance habe dagegen vor zu gehen.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Cora63):
Warum muss er keinen Sozialplan aufstellen? Bei einer normalen Kündigung muss er das doch auch.

Nein das muss er nicht, für einen erzwingbaren Sozialplan müssen einige Dinge zutreffen (eine Betriebsänderung, es sind bei eurer Unternehmensgröße mindestens 6 AN betroffen, ihr habt einen Betriebsrat).


Zitat (von Cora63):
Das mit dem " unter Vorbehalt annehmen" ist schon ganz richtig. Nur dann kann man dagegen vorgehen.

Bei einer Änderungskündigung gibt er drei Möglichkeiten:

1. Akzeptieren - dann wird der AV zu den neuen Bedingungen fortgesetzt

2. Nicht akzeptieren (d.h. aktiv ablehnen oder einfach nichts tun), dann wird sie zur ordentlichen Kündigung mit den dafür geltenden Regeln, Fristen und Konsequenzen.

3. Sie unter Vorbehalt akzeptieren, d.h. man kann eine gerichtliche Prüfung durchführen und vermeidet die Konsequenzen aus 2., d.h. wenn es vor Gericht schlecht ausgeht ist man schlimmstenfalls zu den geänderten Bedingungen weiter beschäftigt.


Zitat (von teufelchen111):
ber Teilzeitkräfte einstellen und Dir die Hälfte Deiner Arbeitszeit dafür zu nehmen, geht mal gar nicht

Das geht freilich, schon unter dem Gesichtspunkt der Redundanz könnte das Sinn machen um im Falle von Urlaub oder Krankheit nicht komplett auf die entsprechende Tätigkeit verzichten zu müssen.


Zitat (von Cora63):
Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier ein guter Ansatz. :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Nein das muss er nicht, für einen erzwingbaren Sozialplan müssen einige Dinge zutreffen (eine Betriebsänderung, es sind bei eurer Unternehmensgröße mindestens 6 AN betroffen, ihr habt einen Betriebsrat).


Wir haben keinen Betriebsrat. Allerdings hat sich bei uns schon mal ein Arbeitnehmer zurückgeklagt, weil eben genau dieser Sozialplan nicht eingehalten wurde. Er Familienvater von zwei Kindern und es waren andere da, allein stehend ohne Kinder und kürzere Betriebszugehörigkeit, die vorher dran wären. Der Chef musste ihn weiter beschäftigen. Ist dann wohl doch die Entscheidung der Richter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Cora63):
weil eben genau dieser Sozialplan nicht eingehalten wurde.


Ich vermute mal, dass Sie hier Begrifflichkeiten verwechseln. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss eine Sozialauswahl zwischen vergleichbaren AN getroffen werden, so diese vorhanden sind. Diese wird der AG im Fall Ihres Kollegen wohl nicht eingehalten haben.

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und mache dort die Buchhaltung incl. aller Steuermeldungen, Lohnabrechnungen, SV-Meldungen, sämtliche Personalangelegenheiten

Zitat:
Vor etwas über einem Jahr hat er dann für mich völlig sinnlos eine
4-Stunden-Kraft eingestellt
Dazu mal eine Frage, wer macht denn deine Arbeiten, wenn du mal Urlaub hast, Krank bist oder weswegen auch immer mal ausfallen würdedst?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cora63):
Habe mich jetzt schon ein bisschen mit dem Thema beschäftigt. Das mit dem " unter Vorbehalt annehmen" ist schon ganz richtig.

Ja, aber das sollte man dann dem Arbeitgeber auch entsprechend mitteilen (geht auch noch wenn man die Klage erhebt, besser ist aber vorher). Und es sollte nachweisbar sein.
Und nicht so wie von teufelchen111 propagiert.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.01.2018 00:08

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dazu mal eine Frage, wer macht denn deine Arbeiten, wenn du mal Urlaub hast, Krank bist oder weswegen auch immer mal ausfallen würdedst?


Die von Dir aufgeführten Dinge mache auch jetzt nur ich. Erstens fehlen der Kollegin die entsprechenden Kenntnisse und zweitens würde sie in 4 Stunden auch nicht alles schaffen, was ich in 8 Stunden mache. Ich kenne ja die Termine und kann mich urlaubsmäßig darauf einstellen, ggf. Zahlungen auf Termin setzen. Die letzen 18 Jahre hat es nicht einmal zu spät Lohn gegeben noch habe ich eine Frist versäumt. Krank bin ich zum Glück nur sehr selten, das letze Jahr ganze 4 Tage.
Es geht hier lediglich um die allgem. Bürotätigkeiten, wie Telefonate entgegennehmen, Post öffnen, Speditionen anmelden, Rechnungen schreiben......Das wichtige haben die Kollegen mitgemacht, das was Zeit hat, ist halt liegen geblieben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cora63
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, aber das sollte man dann dem Arbeitgeber auch entsprechend mitteilen


Ja das stimmt. Ich werde mir das aber vom Anwalt sagen lassen, wie ich das zu tun habe.
Mein Arbeitgeber wollte heute schon von mir wissen, wie ich mich entschieden habe, dabei hat er mir diese Änderungskündigung noch gar nicht gegeben. Ich habe ihm nur gesagt, dass ich dazu nichts sagen kann, bevor ich sie habe. Ich verstehe gar nicht, wieso er mir die nicht aushändigt, von mir aber schon eine Entscheidung will. Da ist doch was faul.

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