Änderung von Tätigkeit und Titel

3. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Änderung von Tätigkeit und Titel

Hallo Forum,
Ich habe zu dem Thema nicht wirklich etwas gefunden, was mir weiter helfen könnte.

Wenn man von seiten des AG 2 Dokumente erhält, die jeweils eine neue Stellenbezeichnung und -beschreibung enthalten, die vom AN gegengezeichnet werden sollen, auf was sollte man da weiterhin achten?

Die Frage kommt nicht deshalb auf, weil man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
Die neue Beschreibung enthält auf jeden Fall mehr Verantwortungen als vorher und andere Hauptkerngebiete als die Stellenausschreibung, auf die man sich beworben hatte.
Ich würde da z. B. auch an eine Gehaltsanpassung denken. Schließlich nimmt der AG hier Leistungen mit, die vorher nicht vereinbart waren und zu denen man eine andere Gehaltsvorstellung gehabt hätte.

Es gibt keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat.
Personalabteilung ist auch nicht vorhanden.

Könnt Ihr mir hierzu helfen?
Braucht Ihr den Wortlaut aus dem Vertrag?

Vielen Dank schon mal und Grüße,
Claudia R.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn mehr Verantwortung übernommen werden soll,
ist die Frage nach einem angemessenen Gehalt ja wohl durchaus berechtigt.

Ein angemessenes Gehalt sollte also auch im Vertrag stehen. Oder gibt es sonst für den Arbeitnehmer irgendeinen Grund, den Vertrag zu unterschreiben?

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" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 04.08.2009 09:05

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#2
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!
Also: es gibt eine Stellenausschreibung und einen Vertrag mit einer Stellenbezeichnung und einem Gehalt, der seinerzeit auch so unterschrieben wurde.

Nun soll die Stellenbezeichnung geändert werden und der Tätigkeitsschwerpunkt wurde verlagert.

Dazu gibt es folgende Vermerke: der neue Titel und die anderen Tätigkeiten kommen noch zum "alten" Job dazu.
Und dass es natürlich den bestehenden alten Vertrag in keinster Weise beeinflusst und verändert.

Man betrachtet die Tätigkeit schon als anspruchsvoller, verantwortungsvoller und höherwertiger als vorher.

Und deshalb die Fragen:
Ist das üblich?
Warum muss man so was dann abzeichnen?
Ist das eine Grundlage, auch entsprechende Gehaltsanpassungen vorzunehmen?

Viele Grüße,
Claudia



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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Claudia,
eine Stellenbeschreibung abzuzeichnen ist unüblich und dürfte rechtlich kaum eine Rolle spielen. Der Arbeitsvertrag zählt. Wird eine schriftliche Nebenabrede zum Vertrag erstellt, wie die Stellenbeschreibung sein könnte, dann sollte auch verabredet werden, wie das neue Gehalt bezogen auf die Stellenbeschreibung aussieht. Ansonsten freut sich natürlich der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer für umsonst mehr Pflichten übernimmt. Der Arbeitnehmer wird sich wohl für seine Interessen engagieren müssen.

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" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo hamburgerin01,
danke für die Einschätzung!

Nach Rücksprache läuft jetzt alles so weiter wie bisher, d.h. man führt die erweiterten Tätigkeiten aus, ohne dass es mit Unterschrift fixiert wird.

Viele Grüße,
Claudia

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