Handelt es sich bei dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung und dem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess um EINE Angelegenheit?
Gibt es darüber eine Entscheidung?
Abrechnung in Arbeitssachen
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 18:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung in Arbeitssachen
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