Abmahnung weil ich nicht zur Arbeit erschienen bin

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Halleymoon
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
Abmahnung weil ich nicht zur Arbeit erschienen bin

Hallo zusammen,

ich habe heute eine Abmahnung bekommen, und zwar weil ich gesten am 6.8 nicht zur Arbeit erschienen bin, dem ganzen ist eine Anschuldigung des Schichtleiters vorangegangen, und wurde meines empfindens durch die Fima gemoppt und bin so am 5.8 - 1 stunde eher gegangen und habe ebenfalls meine Karte dort gelassen, weil ich nervlich völlig am ende war.

Diese Abmahnung bezieht sich allerdings nur auf den 6.8

Sehr geehrter Herr xxx,

wie wir von Ihrem Teamleiter Herrn xxx erfahren mussten, sind Sie am 6.8. nicht zum Dienst erschienen und somit unentschuldigt Ihrer Arbeit fern geblieben.
Ihr Fehlverhalten hat zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand geführt und kann nicht ohne weiteres von uns toleriert werden.
Sie haben vorliegend grob Fahrlässig unsd in eklatantester Form gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichen und bestehenden Dienstanweisungen verstoßen, daher mahnen wir Sie hiemit ausdrücklich für Ihr Fehlverhalten ab und Fordern Sie auf, Ihre Arbeit am 9.8 um 22 Uhr in gewohnter Weise wieder aufzunehmen.
[color=red]Einen erneuten Verstoß gegen diese oben genannten, oder vergleichbaren Pflichten, werden wir sofort mit einer fristlosen Kündigung quittieren.
[/color]

Unterschrieben wurde diese Abmahnung nur von der Lohnbuchhaltung, dazu kommt, das ich am 6.8 Krank geschrieben. Allerdings liegt die Krankmeldung wegen dem Wochenende der Firma noch nicht vor.

Wie soll ich darauf Reagieren?
Auch der letzte Satz, sagt mir doch eigentlich, das ich bei der kleinsten Sache eh gehen kann.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nun ja - du bist nicht zur arbeit erschienen, die au liegt dem ag erst einmal nicht vor. ich hoffe, du hast dich gestern wenigstens telefonisch krank gemeldet, wie es deine pflicht wäre. wenn die au montag beim ag ist, wäre das immerhin gerade noch rechtzeitig (es sei denn, ihr müsstet die au schon vom ersten tag an vorlegen) und damit sollte die sache vom tisch sein . denn eine krankheitsbedingt berechtigte abwesenheit kann der ag nicht abmahnen. diese abmahnung wäre dann hinfällig.
tun musst du erst einmal gar nichts. allerdings sollte dir klar sein, dass du dir keine solchen klöpse mehr leisten kannst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Halleymoon
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

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