Abmahnung wegen unentschuldigtes fehlen

7. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Skyliner90210
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmahnung wegen unentschuldigtes fehlen

Hallo liebe Gemeinde zuerst möchte ich mich vorstellen da ich neu bin.
Bin 25 Jahre alt und Vater eines 2 Jährigen Sohnes.
Seit Sep 2013 führe ich eine Umschulung zum Konstruktionsmechaniker.

Nun zu meinem Problem:

In der Berufsschule fehlte ich einen vollen Tag dem 05.12.2014.
Dieser Tag war unentschuldigt da es ein Freitag war konnte ich keine Entschuldigung nachreichen sondern wollte dies im nächsten Block abgeben.

Die Schule sendete am 15.01.2015 ein fax zur Aufklärung an den Betrieb das ich am besagten Freitag unentschuldigt fehlte.

Mein Chef sprach mich daraufhin an und ich sagte ihm das ich das im Block vom 02.02.2015 im Block klären würde und damit war er einverstanden, ich sollte mich aber am 02.02.2015 telefonisch bei ihm melden.
So dieser eine Tag ist nun entschuldigt seitens der Berufsschule nur würde mein Betrieb anscheinend noch nicht in Kenntniss gesetzt und ich vergas telefonisch im Betrieb anzurufen, obwohl das eh nicht viel genützt hätte da er das von der Schule bestätigt haben wolle.

Nun bekahm ich am 06.02.2015 eine Abmahnung mit der Begründung "Verstoß gegen arbeitsverträgliche Pflichten"

Im schreiben steht das ich mich nicht telefonisch gemeldet habe und das ich die Sache mit der Anwesenheit im Block vom 02.02-13.02.2015 nicht genutzt hätte die Sache zu klären obwohl noch nicht einmal der 13.02.15 ist!

Das ist doch wiedersprüchlich er gibt mir Zeit um die Sache zu klären bis zum 13.02 aber bekomme jetzt schon eine Abmahnung.

Im Prinzip bin ich nicht mal unentschuldigt da ich jetzt ja entschuldigt bin also habe ich keine Pflichten Verletzt.

Was sagt/ratet ihr mir nun?

Danke für eure Zeit und Vorschläge.

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-- Editiert Skyliner90210 am 07.02.2015 18:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du hattest die Möglichkeit es am 02.02. zu klären UND deinem Chef mitzuteilen, die hast du nicht wahrgenommen.

Alleine das unentschuldigte Fehlen hätte eine Abmahnung schon gerechtfertigt, von daher war das ja schon Entgegenkommen vom Chef.

Eine Entschuldigung hättest du auch per Post in der Schule nachreichen können.

Von daher wirst du mit dieser Abmahnung leben müssen, und darauf achten, dass du Fehltage in der Schule in Zukunft UMGEHEND entschuldigst, und nicht 2 Monate später.

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#2
 Von 
Skyliner90210
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Er war aber einverstanden und laut schreiben ist der 13.02.2015 noch Inbegriff der Klärung und dieses Datum ist noch nicht erreicht lediglich das ich mich nicht am 02.02 bei ihm gemeldet habe. Hätte ich keine Entschuldigung für diesen Tag währe es ja rechtens da der Tag aber nun Entschuldigt ist ist er entschuldigt.

Ich weiß nicht ob die Rechtslage da voll auf seiner Seite ist nur weil ich nicht angerufen habe aber der Tag ist in dem Block ja entschuldigt und nur auf Tatsache das in einem persönlichen Gespräch Gesagt wurde ich solle mich Montag melden und ich tat dieses nicht eine Abmahnung rechtfertigt bezweifle ich.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Rechtslage ist voll und ganz auf seiner Seite.

Er hat dir (als erzieherische Maßnahme) die Gelegenheit gegeben, zumindest diesmal die Sache UMGEHEND zu erledigen.
Hast du nicht getan.

In der Abmahnung steht ja auch klipp und klar drin, das der Grund ist, das du dich nicht wie vereinbart telefonisch gemeldet hast.
Die Angabe "im Block 2.2.15 bis 13.2.15" bezeichnet nur den gemeinten Berufsschulblockunterricht. Da die Abmachung war es am ersten Tag zu klären UND dem Chef mitzuteilen, hast du diese nicht eingehalten.

Die Folge ist nun einmal eine Abmahnung.

Oder bist du ernsthaft der Meinung, dass dein Chef dein Fehlverhalten einfach so hinnehmen soll?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// .. nicht eine Abmahnung rechtfertigt

Darüber befindet im Ernstfall ein Arbeitsgericht.
Eine Abmahnung ist kein Beinbruch - dass sie am Selbstgefühl nagt, ist geschenkt. Und erst Recht die Sache mit dem 13.2. - vielleicht doch etwas kühn anzunehmen, diese Klärung auf den letzten Tag schieben zu können oder zu wollen. Darüber möchtest du im Ernst mit deinem Chef streiten??
Mein Rat: den Ball lieber schön flach halten!

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#5
 Von 
Skyliner90210
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht doch nicht um den 13. er schreibt in dem Brief das ich die Zeit vom 2.2-13.2 nicht wahrgenommen habe die Sache zu klären UND das ich mich nicht telefonisch gemeldet habe.

Das einzige hier ist das ich mich nicht gemeldet habe die Schule hatte am 02.02 ihre Entschuldigung!

Nur darum geht es mir, im Prinzip bekomme ich eine Abmahnung nicht weil ich unentschuldigt bin da ich ja seit 02.02 entschuldigt bin, sondern weil ich nicht angerufen habe und das finde ich ziemlich mies.
Meine Pflicht habe ich also zwecks der Entschuldigung erbracht.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Also generell: Bei Abmahnungen und sog. Abmahnungen ist viel öfter ratsam, die Dinger schlicht abzuheften, als gekränkte Seelen glauben möchten. Da empfiehlt sich eher ein kühler Kopf, zumal Wiederholung wohl kaum zu erwarten ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was sagt/ratet ihr mir nun? <hr size=1 noshade>

1. Chef (eventuell schriftlich) mitteilen das die Sache bereits am 02.02. geklärt wurde
2. Abmahnung abheften und nicht weiter aufregen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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