Abmahnung wegen angeblicher Bedrohung

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rainer1972
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen angeblicher Bedrohung

Guten Morgen,
nach einer Ungerechtfertigten Anschuldigung die gegen mich ausgesprochen wurde (es ist mittlerweile als "Missverständnis" deklariert) Und in einem Zugegebenen hocherregtem Zustand meiner Person. Konfrontierte ich den Verusacher mit der Aussage "wir 2 sprechen uns auch noch!". Dieses wurde mir via Abmahnung als Bedrohung eines Kollegen vorgeworfen. Daher meine Frage ist es Richtig das diese Aussage als eine Bedrohung die "abmahnungswürdig" ist deklariert wird?
Zumal es sonst keinerlei Wortwechsel oder dergleichen gab.

Ich bedanke Mich im vorraus
Rainer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 6452x hilfreich)

/// "wir 2 sprechen uns auch noch!"

Das Rufzeichen macht es sozusagen. Es dokumentiert gewissermaßen deinen 'hocherregten Zustand', in dem der Kollege diesen Satz wohl als Drohung verstehen konnte. Will sagen: Da macht der Ton die Musik - man kann den Satz auch ganz lieb und nett sagen, quasi mit Fragezeichen usf. Oder eben wüst und barsch.
Ob der Vorfall eine Abmahnung rechtfertigt, muss vorerst dahingestellt bleiben. Im Falle eines Falles würde ein Richter darüber befinden.
Ich rate, die Abmahnung abzuheften. Sie wird mit der Zeit immer unbedeutender, es sei denn, dass es öfter zu solchen Auseinandersetzungen kommt. Denn als Basis für eine Kündigung taugt sie nur im Wiederholungsfall.

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