Abmahnung wegen Beleidigung

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marcel R
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Beleidigung

Hallo zusammen,Vielleicht kann mir bitte jemand helfen.
Ist es wirklich eine Beleidigung wen man sagt:
- der kleine dicke T* oder
- der ist ein hinterhältiger T*
Ich habe für beides eine Abmahnung bekommen.
Ich bedanke mich schon mal im voraus und wünsche noch einen schönen Tag. Gruß Marcel

-- Editiert von Moderator am 02.06.2018 19:31

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Da hast Du Glück, dass das so gimpflich abgegangen ist. Bei uns reichte mal das Wort "B*" für einen farbigen Mitarbeiter, um ihm fristlos zu kündigen. Wurde vom Arbeitsgericht gehalten.

So etwas geht gar nicht!

wirdwerden

-- Editiert von Moderator am 02.06.2018 19:32

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Beide Sätze beinhalten das Merkmal einer Belästigung; bei 'hinterhältig' ist das wohl sonnenklar, bei 'kleiner, dicker T.' vielleicht nicht auf Anhieb. Aber du solltest wissen, dass auch sachlich zutreffende Merkmale - einer ist eher kurz gewachsen und zeigt deutliche Körperfülle - als Anrede oder Rede über ihn durchaus gegen die Würde des Adressaten gerichtet sein können. 'Kleiner, dicker T.' wird ja kaum als herzlich und freundschaftlich auf den anderen gemünzt sein. Zumal, wenn der andere das gar nicht lustig findet und das auch signalisiert.


AGG Par. 3(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

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