Abmahnung - sind die Gründe berechtigt?

28. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)
Abmahnung - sind die Gründe berechtigt?

Hallo,

das Thema gibt es zwar hier schon des öfteren, aber ich konnte keinen verwendbaren post nutzen.

Mein Mutter hat am 25.09.06 einen befristeten 1 Jahresvertrag bekommen.
Probezeit beträgt 3 Monate.
Tätigkeit: Verkäuferin bei einer Bäckerei.

Heute bekam Sie mündlich mitgeteilt, dass sie am 20.12.06 ein Testkauf hatte und bei diesem so durch ziemlich alles durchgefallen sei. Die schriftliche Abmahnung kommt noch per Post.

Doch sind folgende Punkte wirklich Gründe für einen Abmahnung?
- Angeblich kein Namensschild
- Haare wären nicht zusammen gebunden
- Kaffeetassen wären nicht gespült
- An den zwei Tischen (für Kunden) wäre es dreckig und,
- es hätten Krümmel auf dem Boden gelegen.

Desweiteren hat der Testkäufer meine Mutter gar nicht wirklich beschreiben können (sie hat zwar alleine gearbeitet) und dass obwohl das Namenschild getragen wurde (siehe oben). Ist es rechtens, das der Testkäufer ohne in der Filiale was zu sagen nach gut einer Woche dann hinterher kommt, da könnte ja jeder kommen.
Meine Fragen, sind die Gründe berechtigt? Kann meine Mutter gekündigt bekommen, da der Vorfall in der Probezeit war (hat gestern und heute gearbeitet)?

P.S. Der Bezirksleiter hatte heute eine Kollegin in der Filiale gefragt (per Tel.) wer an diesem Tage gearbeitet hat. Die Kollegin wollte wissen wieso, darauhin hat es der BL gesagt. Das ist doch Rufmord??

-- Editiert von Steffen83 am 28.12.2006 21:43:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Doch sind folgende Punkte wirklich Gründe für einen Abmahnung?
- Angeblich kein Namensschild
- Haare wären nicht zusammen gebunden
- Kaffeetassen wären nicht gespült
- An den zwei Tischen (für Kunden) wäre es dreckig und,
- es hätten Krümmel auf dem Boden gelegen.


Zusammengebundene Haare und Namensschild sind ja vermutlich Vorschrift vom AG. Oder? Und die anderen Sachen könnten was mit Hygienevorschriften zu tun haben. Also ich würde schon vermuten, dass das in einer Bäckereifiliale als Grund für ne Abmahnung durchgeht.

quote:
Das ist doch Rufmord?


Was hat er denn genau gesagt?

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#2
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

zu den Gründen der Abmahnung, sie sind Vorschrift, nur waren Harre zusammengebunden, Namenschild vorhanden und wenn man alleine ist, kann man schlecht verkaufen und Geschirr spülen aufeinmal. 3 Teller und eine Tasse und zwei Gabeln. Ist ja wohl lächerlich.

Der BL hat alles gesagt, also so wie ich auch in mein ersten Post geschrieben habe.

Aber ist es auch ok, wenn der Testkäufer einfach die Filiale verläst ohne irgend etwas zu sagen?

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#3
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Aber ist es auch ok, wenn der Testkäufer einfach die Filiale verläst ohne irgend etwas zu sagen?
*****
Zumindest dies ist meist normal. Es geht bei dem Test nicht darum die Verkäuferin bloßzustellen. Und der Tester ist meist auch nicht in der Lage sich auf eine Diskussion mit der Verkäuferin einzulassen, da er nur eine Ist Aufnahme macht, ohne zu bewerten wie gravierend die einzelnen Punkte sind welche er evtl. findet. Er verfasst einen Testbericht und dann entscheidet der AG ob er was unternimmt oder nicht....

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Aber ist es auch ok, wenn der Testkäufer einfach die Filiale verläst ohne irgend etwas zu sagen?


Es nicht seine Aufgabe, sich in irgendeiner Weise mit dem getesteten Verkäufer auseinander zu setzen. Im Gegenteil: Der Verkäufer soll eben nicht mitbekommen, dass da gerade eben ein Testkauf stattgefunden hat.

Das man vor lauter Arbeit (backen, Kunden bedienen usw.) nicht sofort dazu kommt jede Tasse einzeln abzuwaschen, kann ich durchaus nachvollziehen, aber dem AG wird es egal sein, ob du das lächerlich findest oder nicht.

'Rufmord' ist aber was anderes als das, was du hier beschreibst.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hi, steffen!

... um die diskussion wieder ein wenig zurückzuführen: eine abmahnung stellt fest, dass das vertraglich geschuldete verhalten oder die leistung nicht in ordnung war und sie droht im falle der wiederholung konsequenzen an. ob der beanstandete sachverhalt dann ggf. so gravierend war, stellt - wenn es dazu kommt - evtl. ein richter fest, aber im prinzip kann der AG erst einmal rügen, was ihm nicht passt.

wenn er abmahnt, verzichtet er zunächst auf die kündigung und gibt dem AN gelegenheit, es künftig so zu machen, wie es der AG will. insofern ist eine abmahnung kein grund zur panik, sondern zum nachdenken.

eine andere sache ist die kränkung - siehe teile der diskussion oben.
im übrigen könnte der AG deine mutter ohne angabe von gründen feuern/gefeuert haben, da sie ja wohl noch in der probezeit war - hat er aber nicht gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo blaubär49,

da die Probezeit ja am 1. Weihnachstfeiertag abgelaufen ist und meine Mutter bereits zwei Tage danach schon gearbeitet hat, läuft doch nun der befrisete 1 Jahres Vertrag ohne Probezeit?

Heute z.b fehlten bei der Lieferung 4 verschiedene Artikel, nachdem meine mutter alles durchsucht, kontrilliert hatte und dann reklamiert hatte, tauchte die Ware ganz zufällig 2 Std. später am Pfandautomat auf (um die Ecke der Bäckertheke -> Eingang zu einen Supermarkt).

Das sieht inzwischen doch aus wie Mobbing? Also wohl doch einen Anwalt einschalten.

Danke euch allen.

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