Hallo zusammen.
Ich möchte gern wissen, ob eine Abmahnung in folgendem Fall rechtens wäre.
Aufgrund einer Erkrankung war ich vier Wochen krankgeschrieben. Eine AU ging bis zum 24.12.17 und wurde am 22.12.17 bis zum 07.01.18 verlängert.
Nun steht mir ein Gespräch beim Chef bevor, bei dem auch der Betriebsrat anwesend ist. Es geht um meine "verspätete Krankmeldung bzw. Verlängerung vom 22.12.17", so wörtlich.
Eine standortinterne Weisung besagt, dass man sich im Falle von Krankheit bis 10 Uhr beim zuständigen Disponenten zu melden hat. Man solle auch spätestens am letzten Tag der AU bis 10 Uhr melden, ob man wieder gesund ist oder weiter arbeitsunfähig sein wird bzw. nochmals den Arzt aufsuchen wird.
Das habe ich bisher auch immer so gehalten. Jedoch habe ich es am 22.12. versäumt und habe mich erst um 12:30 Uhr gemeldet, nachdem ich vom Arzt gekommen bin.
Ich muss auch dazu sagen, dass ich den Arzt am 22.12. erneut aufgesucht habe, weil ich weiterhin unter starken Schmerzen gelitten habe und in der Nacht zuvor aufgrund der Schmerzen nervlich zusammengebrochen bin.
Nun befürchte ich, dass der Arbeitgeber mir in dem bevorstehenden Gespräch eine Abmahnung vorlegen wird.
Meine Frage(n): 1. Wäre eine solche Abmahnung rechtens? Wie soll ich mich am besten verhalten?
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Abmahnung rechtmäßig???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatJedoch habe ich es am 22.12. versäumt :
Warum versäumt?
Sie waren doch bereits bis zum 24.12. AU.
ZitatNun befürchte ich, dass der Arbeitgeber mir in dem bevorstehenden Gespräch eine Abmahnung vorlegen wird. :
Abmahnung wohl kaum, zumindest keine, auf die eine spätere Kündigung aufbauen könnte.
Ich sehe kein Versäumnis; Du hättest Dich ja erst am 24.12. zurückmelden müssen, d.h. Deine Meldung kam mehr als rechtzeitig.
Unverzüglich nach dem Arztbesuch ist im Zweifel eh rechtzeitig.
Was Du während Deiner Genesungszeit machst (zB ob Du nochmals den Arzt aufsuchst) geht den Ag schlicht nichts an.
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Hab vergessen zu sagen, dass ich mich bei einer AU, die am Wochenende oder am Feiertag endet, bis zum letzten Werktag um 10 Uhr melden muss, um zu sagen, ob ich weiter krank bin oder den Arzt aufsuche.
ZitatHab vergessen zu sagen, dass ich mich bei einer AU, die am Wochenende oder am Feiertag endet, bis zum letzten Werktag um 10 Uhr melden muss, um zu sagen, ob ich weiter krank bin oder den Arzt aufsuche. :
Sie sind am 22.12. um 8:00 Uhr zum Arzt gegangen, mussten dank bevorstehender Feiertage mehrere Stunden warten und haben dann, NACH dem Arztbesuch unverzüglich gemeldet, dass Sie bis zum 07.01. noch Au sind.
Mehr kann der Arbeitgeber nicht erwarten, bzw. wenn er mehr erwartet kann er auf seine "Vorstellung" keine Abmahnung begründen, die rechtlich haltbar wäre.
Zitatdass ich mich bei einer AU, die am Wochenende oder am Feiertag endet, bis zum letzten Werktag um 10 Uhr melden muss, um zu sagen, ob ich weiter krank bin oder den Arzt aufsuche. :
Oh, ein Arbeitgeber der hellseherische Fähigkeiten verlangt?
Sollte er darauf eine Abmahnung aufbauen wollen, dürfte das vor Gericht wohl in die Hose gehen...
... oder anders gesagt: es gibt 'Abmahnungen', die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Und Abmahnungen werden auch überbewertet: der AG sagt einem, was ihm nicht passt, und was er von dir erwartet. Nicht mehr, nicht weniger. Also kein Grund, mit vollen Hosen in das Gespräch zu gehen. Hör dir an, was man dir sagt, und vermeide am besten eins: dich zu verteidigen. Eher nachfragen, wenn du was nicht verstanden hast.
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