Abmahnung ohne die zweite Partei zu hören rechtmässig?

10. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)
Abmahnung ohne die zweite Partei zu hören rechtmässig?

Hallo,

wie ist das Rechtlich gesehen, mit Abmahnungen?
z.B. ein Arbeitskolege beschwert sich, kann dan der Arbeitgeber einfach so ohne die andere partei zu dem Vorfall zu hören eine Abmahnung verhängen?

Und wie ist wenn doch eine Abmahnung verhängt wird, man aber zwei zeugen hat die den Vorgang gesehen haben. Kann man das dann Anfechten lassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, haben Sie grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
a) akzeptieren
b) Entfernung Löschung aus der Personalakte verlangen, bei Ablehnung ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht
c) Abgabe einer Gegendarstellung zur Personalakte

Letzte Variante bietet sich in den Fällen an, wo man eine Klage vermeiden will. Sodann kann man den Sachverhalt aus seiner Sicht darstellen, im Bedarfsfall auch mit Zeugenbenennung. So kann ´beispielsweise ein Zuspätkommen entschuldigt sein, wenn z.B. ein Kind in das Krankenhaus gebracht werden mußte.
Im Falle einer späteren verhaltensbedingten Kündigung prüft das Gericht die Wirksamkeit der Abmahnung anhand der Gegendarstellung.

Eine Pflicht den Betroffenen vorher anzuhören besteht für den Arbeitgeber nicht, auch wenn es gängige Praxis ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antwort!!!

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