Hallo,
wie ist das Rechtlich gesehen, mit Abmahnungen?
z.B. ein Arbeitskolege beschwert sich, kann dan der Arbeitgeber einfach so ohne die andere partei zu dem Vorfall zu hören eine Abmahnung verhängen?
Und wie ist wenn doch eine Abmahnung verhängt wird, man aber zwei zeugen hat die den Vorgang gesehen haben. Kann man das dann Anfechten lassen?
Abmahnung ohne die zweite Partei zu hören rechtmässig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, haben Sie grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
a) akzeptieren
b) Entfernung Löschung aus der Personalakte verlangen, bei Ablehnung ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht
c) Abgabe einer Gegendarstellung zur Personalakte
Letzte Variante bietet sich in den Fällen an, wo man eine Klage vermeiden will. Sodann kann man den Sachverhalt aus seiner Sicht darstellen, im Bedarfsfall auch mit Zeugenbenennung. So kann ´beispielsweise ein Zuspätkommen entschuldigt sein, wenn z.B. ein Kind in das Krankenhaus gebracht werden mußte.
Im Falle einer späteren verhaltensbedingten Kündigung prüft das Gericht die Wirksamkeit der Abmahnung anhand der Gegendarstellung.
Eine Pflicht den Betroffenen vorher anzuhören besteht für den Arbeitgeber nicht, auch wenn es gängige Praxis ist.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Danke für die Antwort!!!
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