Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgendes an:
Der AN hat eine Abmahnung erhalten, aus welcher hervor geht, dass bei einer erneuten begehung des abgemahnten Falls eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Der Fall geschilderte Fall liegt rund 20 Tage zurück.
Der AN möchte nun fristgerecht kündigen.
Der AG möchte diesem aber im Vorfelde verhaltensbedingt aufgrund oben genannten Vorfalls kündigen (Der genannte Vorfall ist nur einmalig aufgetreten)
AG ist ein großes Unternehmen in der Industrie.
Ist es nicht so, dass eine Abmahnung eine Rüge des AG darstellt, dass Es zu keiner Küdingung kommt?
Abmahnung - kann dennoch jederzeit verhaltensbedingt gekündigt werden?
5. April 2018
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Frage vom 5. April 2018 | 14:19
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung - kann dennoch jederzeit verhaltensbedingt gekündigt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. April 2018 | 14:37
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Man kann nicht gleichzeitig abgemahnt und gekündigt werden aufgrund desselben Verstoßes, weil dann ja die Abmahnung ihren Zweck gar nicht mehr erfüllen kann.
Also bleibt, dass Sie zum Wunschzeitpunkt kündigen und sollte der AG Ihnen vorher kündigen: Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage kostenlos für Sie.
#2
Antwort vom 5. April 2018 | 16:33
Von
Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 4196x hilfreich)
ZitatAlso bleibt, dass Sie zum Wunschzeitpunkt kündigen und sollte der AG Ihnen vorher kündigen: Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage kostenlos für Sie. :
Nö, er hat doch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Siehe seinen anderen Beitrag.....
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