Hallo liebes Forum,
Mal angenommen, ein Arbeitnehmer war während seiner Krankmeldung (er leidet an Rheuma) auf einer Weihnachtsfeier vom Verein seines Kindes.
Kann dann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen, weil der AN dort, trotz Krankmeldung, war?
Vielen Dank schonmal
Abmahnung erhalten..ist das rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, kann er, hat er offensichtlich ja auch getan. Ob das gerechtfertigt ist, ist eine andere Sache.
Ganz pauschal ist ein Krankenschein zwar kein Hausarrest, allerdings darf man auch nichts tun was der Genesung schadet. Hat man den AN Rock 'n Roll tanzen sehen, dann fällt es schwer das nicht als die Genesung hemmend anzusehen.
Nach meiner Kenntnis liegt die Entscheidung was man als krank geschriebener Arbeitnehmer darf oder nicht beim Arzt. Da mal kurz nachzufragen und sich abzusichern ist keine schlechte Idee.
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Arzt sagt auch, dass man trotz AU einige Freizeitbeschäftigungen machen darf, sofern diese nicht die Genesung beeinträchtigen oder verzögern.
Du hättest den Arzt besser fragen sollen, ob die Teilnahme an der Weihnachtsfeier unbedenklich bzgl. der Genesung war. Dass "man trotz AU einige Freizeitbeschäftigungen machen darf, sofern diese nicht die Genesung beeinträchtigen oder verzögern" wissen hier die meisten, oder es ist halt eine Frage für einen Juristen.
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