Abmahnung erhalten für kurzfristig festgelegte Sonntagsschulung

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
TinoK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung erhalten für kurzfristig festgelegte Sonntagsschulung

Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem.
Diesen Montag habe ich eine Abmahnung meines Arbeitgebers erhalten. An der Abmahnung gibt es einige Dinge die mir komisch vorkommen.

Zur Situation:
Ich bin Store-Manager in einem kleineren Unternehmen. Letzten Montag erhielt ich eine Anfrage wann es für mein Team und mich terminlich am besten passt um eine Schulung durchzuführen. Nach Absprache mit meinem Team übermittelte ich einige. Am Mittwoch darauf folgte eine Mail mit einem Termin an dem es eine Anwesenheitspflicht gibt und das auch noch an einem Sonntag in der gleichen Woche. Das teilte ich meinem Team mit. Da ich mich selbst unwohl gefühlt habe und das Unternehmen zum Ende dieser Woche verlasse nahm nicht an dem Termin teil was ich auch mitteilte.
Am Montag erfuhr ich das das Team nicht an dem Schulungstermin zugegen war. Am gleichen Tag erhielt ich eine Abmahnung wegen "Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten".

Meine Fragen:
1. Dürfen Schulungen mit Anwesenheitspflicht so kurzfristig festgelegt werden und das an einem Sonntag?
2. Nur ich habe eine Abmahnung erhalten. Ist das korrekt?
3. Die Abmahnung ist ein Brief ohne ein Feld zur Unterschrift. Ist das ordnungsgemäß?
4. Gibt es noch mehr Dinge die nicht sein dürfen?

Nicht das jemand denkt das ich nur aus trotz dagegen Einspruch einlegen will obwohl ich das Unternehmen verlasse.
Ich denke das das Unternehmen sich nicht an die Regeln hält und darunter werden viele leiden die sich aber nicht trauen etwas dagegen zu tun. Außerdem kommt es mir so vor als ob ich die Abmahnung nur erhalten habe weil man sauer ist das ich gehe.

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16518 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
1. Dürfen Schulungen mit Anwesenheitspflicht so kurzfristig festgelegt werden und das an einem Sonntag?

innerhalb der üblichen Arbeitszeit: Ja
außerhalb der üblichen Arbeitszeit: Nein
Ich gehe mal davon aus, dass der Sonntag normalerweise nicht zu Ihren Arbeitstagen gehört.

Zitat:
2. Nur ich habe eine Abmahnung erhalten. Ist das korrekt?

Warum nicht?
Offenbar findet der Arbeitgeber es besonders schlimm, dass Sie Ihrer Vorgesetztenfunktion nicht nachgekommen sind.

Zitat:
3. Die Abmahnung ist ein Brief ohne ein Feld zur Unterschrift. Ist das ordnungsgemäß?

Eine Abmahnung muss nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.

Zitat:
4. Gibt es noch mehr Dinge die nicht sein dürfen?

Zumindest ist aus Ihrem Beitrag nichts zu erkennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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