Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. Ich befinde mich zur zeit in Elternzeit,auf grund Familieärer Probleme mußte ich schnellst möglich arbeiten.War auch keiin problem,innerhalb von drei Tagen hatte ich einen Job. Da mein eigentlicher Arbeitgeber aber sein einverständnis dazu geben will, mußte ich ein schreiben schicken, dies tat ich auch und telefonierte mit der Personalabteilung.Da die neue stelle schon kurzfristig beginnen sollte.Dort sagte man mir das dies kein problem sein und sobalt mein schreiben ankomme ich eine bestätigung bekommen würde. Nach drei wochen, ( in denen ich bereits arbeitete) kam immernoch nciht.Ich also wieder angerufen...da wollte man damit es schneller ginge evtl ein FAX oder e-mail, da ich nur PC habe schrieb ich ne Mail.---kurze mail kam zurück das es kein problem sei, das man aber wissen müsse wo ich denn arbeiten wolle, da eine beschäftigung bei einem "Mitbewerber" nicht in frage kommen würde. Auch dies war kein Problem (jedenfalls für mich) das der Laden zum "Hauptarbeitgeber" dazu gehört. NUN DER HAMMER...mein neuer Chef wurde angerufen und man leget ihm naahe mich nicht zu beschäftigen da gerade mit meinem Mann ein Rechtstreit gegen die Firma laufen würde...daraufhin wurde das geringfügige verhältnis mit sofortiger wirkung gekündigt...darüberhinaus bekomme ich eine abmahnung weil ich gegen eine Klausel in meinem Arbeitsvertrag oder MUtterschutzgesetz verstoßen habe....Ist das Rechtens????
Hoffe mir kann jemand helfen, habe außer der e-mail natürlich nichts schrieftliches und ,mein gerinfügiger Arbeitgeber wird mir das wohl auch nicht geben, schließlich arbeitet er noch in dem Laden..hab ich trotzdem ei´ne chance???
Danke schonmal für die antworten...:)
-----------------
""
Abmahnung...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also ehrlich gesagt, blicke ich bei der Darstellung Ihrer Sachverhalte nicht so ganz durch !
Meine Fragen:
1. wenn Sie schon wieder arbeiten gehen "mussten", warum nicht bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber ?
2. arbeitet Ihr Ehemann beim selben Arbeitgeber wie Sie ? Oder arbeitet er in derselben "alten" Firma oder in der "neuen" Firma (die widerrum zur "alten" Firma gehört... oder wie jetzt ???)
3. oder arbeiten Sie bei einer Tochterfirma Ihres "alten" Arbeitgebers ?
Wettbewerbsverbot ist in der Tag zu beachten. Selbstverständlich hat Ihr Arbeitgeber ein Recht zu erfahren, WER der "neue" Arbeitgeber sein soll.
Aber dann stellt sich mir ernsthaft die Frage, wieso Sie nicht bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber arbeiten wollen und wieso die Personalabteilung mit Ihrem Wunsch so leichtfertig umgeht. Kapiere ich nicht.
Und was hat es bitte mit Ihrem Mann und dem Rechtsstreit auf sich ?
ja sorry... also zur erklärung...mein kind ist ein jahr, mein mann geschieden(EXFRAU und KIND) bekommen unterhalt..vor einem guten halben Jahr wurde mein Mann zunächst fristlos der form halber aber auch noch fristgerecht gekündigt...gegen beide kündigungen legte er wiederspruch ein..nun läuft ein Verfahren mit dem Arbeitgeber..bei dem ich auch angestellt bin und zu zeit im Mutterschutz...die Filiale in der ich gearbeitet habe wurde privatisiert...nun wollte/mußte ich arbeiten und habe mich im netz umgeschaut..eine stelle in einer Feischei gefunden und m telefonat gehört das es sich auch um einen privaten markt der Handelsgruppe handelt...
dazu sei noch gesagt das ich bereits im Dezember ein schreiben der Firma bekommen habe in der man mir mitteilte, dass der markt in dem ich war privatiesirt wird und das ich mit übergeben werden sollte, oder einspruch einlegen...dann aber einen sicheren Arbeitsplatz (für ein Jahr) verlieren würde..da ich mich aber in Elterzeit befinde und damit einen kündigunsschutz habe..gab ich die sache an den anwalt, keine reaktion sache erledigt...wurde erstmal in einem anderen Markt untergebracht..was ich schon nicht verstand, da ich ja momentan die Firma nichts koste....
Sorry alles sehr verwirrend hoffe ihr könnt mir trotzdem irgedeinen rat geben was ich machen kann...möchte die sache nicht so einfach hinnehmen da ich denke das ich nichts falsch gemacht habe....
danke schonmal
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten