Guten Tag liebes Forum,
ich hätte ein paar Fragen für folgenden Sachverhalt:
Ausgangssituation:
Angestellter A arbeitet in einem Büro (ca. 80 MA)
Es herrscht ein generelles Handyverbot
Die Leistungen des Angestellten A sind gut
Angestellter A benutzt regelmäßig (kurz) das Handy während er auf der Toilette ist.
- Darf schon alleine die Mitführung des Handys z.B. in der Hosentasche verboten werden (normale Bürotätigkeiten)
- Über Whats App und einen Facebookeintrag mit Uhrzeit hat man festgestellt, dass das Handy wärend der Arbeitszeit benutzt wurde. Wäre eine Abmahnung rechtens, da es sich ja um eine art Überwachung handeln würde?
Freue mich auf eure Meinungen zu den o.g. Sachverhalt.
MfG
-- Editiert von bloodyscorpion am 05.04.2018 17:41
Abmahnung - Handynutzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat- Darf schon alleine die Mitführung des Handys z.B. in der Hosentasche verboten werden :
Ja, darf es.
ZitatÜber Whats App und einen Facebookeintrag mit Uhrzeit hat man festgestellt, dass das Handy wärend der Arbeitszeit benutzt wurde. :
Das kann man darüber gar nicht feststellen ...
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Facebookeintrag war nicht öffentlich
Whats App Uhrzeit wurde durch eine Whats App Gruppe festgestellt
/// Es herrscht ein generelles Handyverbot
/// Angestellter A benutzt regelmäßig (kurz) das Handy während er auf der Toilette ist.
Das Handyverbot kann sich m.E. nur auf die AZ beziehen, nicht aber z.B. auf die Pause. Ein Toilettengang ist aber nun nicht wirklich Pause im Sinne des ArbZG, sondern eine Verrichtung, die der AG hinzunehmen hat - ein Aufbohren zur Pause ist da nicht drin. Das also könnte der AG durchaus kritisieren. Zu verbieten, ein Handy auch nur mitzuführen, dürfte die Kompetenz des AG überschreiten, wenn sicherheitsrelevante Dinge ausscheiden.
Danke für die Antworten
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