Abmahnung - Handynutzung

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)
Abmahnung - Handynutzung

Guten Tag liebes Forum,

ich hätte ein paar Fragen für folgenden Sachverhalt:

Ausgangssituation:
Angestellter A arbeitet in einem Büro (ca. 80 MA)
Es herrscht ein generelles Handyverbot
Die Leistungen des Angestellten A sind gut

Angestellter A benutzt regelmäßig (kurz) das Handy während er auf der Toilette ist.

- Darf schon alleine die Mitführung des Handys z.B. in der Hosentasche verboten werden (normale Bürotätigkeiten)

- Über Whats App und einen Facebookeintrag mit Uhrzeit hat man festgestellt, dass das Handy wärend der Arbeitszeit benutzt wurde. Wäre eine Abmahnung rechtens, da es sich ja um eine art Überwachung handeln würde?

Freue mich auf eure Meinungen zu den o.g. Sachverhalt.

MfG

-- Editiert von bloodyscorpion am 05.04.2018 17:41

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119126 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von bloodyscorpion):
- Darf schon alleine die Mitführung des Handys z.B. in der Hosentasche verboten werden

Ja, darf es.



Zitat (von bloodyscorpion):
Über Whats App und einen Facebookeintrag mit Uhrzeit hat man festgestellt, dass das Handy wärend der Arbeitszeit benutzt wurde.

Das kann man darüber gar nicht feststellen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Facebookeintrag war nicht öffentlich
Whats App Uhrzeit wurde durch eine Whats App Gruppe festgestellt

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17320 Beiträge, 6457x hilfreich)

/// Es herrscht ein generelles Handyverbot
/// Angestellter A benutzt regelmäßig (kurz) das Handy während er auf der Toilette ist.

Das Handyverbot kann sich m.E. nur auf die AZ beziehen, nicht aber z.B. auf die Pause. Ein Toilettengang ist aber nun nicht wirklich Pause im Sinne des ArbZG, sondern eine Verrichtung, die der AG hinzunehmen hat - ein Aufbohren zur Pause ist da nicht drin. Das also könnte der AG durchaus kritisieren. Zu verbieten, ein Handy auch nur mitzuführen, dürfte die Kompetenz des AG überschreiten, wenn sicherheitsrelevante Dinge ausscheiden.

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#6
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antworten

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