Abmahnung Azubi

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
lina70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Azubi

Mein Sohn ist im zweiten Lehrjahr und arbeitet in einer Firma wo Arbeitszeiten zwischen 9 und 10 Stunden pro Tag die Regel sind. Desweiteren wird vorrausgesetzt, dass die Azubis auch Samstags auf der Baustelle arbeiten ( ebenfalls so lange) Nun war mein Sohn bereit dies alle zwei Woche zu tun konnte aber am vergangenen Samstag aus privaten Gründen nicht. Nun droht sein Chef mit einer Abmahnung sollte er nicht bereit sein Samstags zu kommen. Ist dies Rechtens?Mein Sohn ist 17 fälllt also noch unter Jugendarbeitsschutz.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Natürlich fällt dein Sohn noch unter das Jugendschutzgesetz.

Da solltest du als Mutter mal bei dem Ausbildungsbetrieb mal kräftig auf den Tisch klopfen.

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"Jürgen"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

siehe dazu http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/index.html

... sanft auf den tisch klopfen, würde ich vorschlagen - sonst ist sohnemann vielleicht auch den ausbildungsplatz los. vor kurzem gab es hier im forum eine entsrpechende anfrage.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Minderjährige Azubis dürfen grundsätzlich nicht am Wochenende beschäftigt werden, haben Anspruch auf 2 zusammenhängende Ruhetage. Ausnahmen gibt es z. B. in Gastronomie und Einzelhandel - mit Sonderregelung zum Freizeitausgleich - aber NICHT im Baugewerbe. Die vereinbarte wöchentl. Arbeitszeit darf höchsten 40 Std./Woche sein.

Ausnahmen, dass man mal mehr arbeitet oder auch samstags, kann man vielleicht akzeptieren - wo kein Kläger, da kein Richter - aber diese Umstände sind inakzeptabel und vertstoßen gegen das JArSchG. Wenn der AG eine Abmahung schreiben würde, dann wäre das optimal, denn darin würde er seinen Gesetzesverstoß sogar noch dokumentieren.

Jürgen703 hat absolut recht: Auf keinen Fall diese Umstände akzeptieren und die zuständige Kammer informieren (am besten schriftlich), vielleicht dort auch Hilfe bei der Suche nach einem anderen A-platz fordern. Der Jugendliche hat eine 55 bis 60 Stundenwoche!!!!!

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