Guten Tag,
Ich bin Azubi im 3. Lehrjahr und war im Septmeber 2 Wochen krankgeschrieben. Leider habe ich vergessen die AU zu meiner Krankenkasse zu schicken Mein Arbeitgeber wusste natürlich unverzüglich Bescheid und die haben fristgemäß die AU erhalten.
Nun sollte ich heute eine Abmahnung unterschreiben aufgrund dessen ich die AU nicht zur Krankenkasse geschickt habe. Unterschrieben habe ich diese noch nicht weil ich mich erst erkundigen wollte.
Nämlich habe ich dies zum ersten Mal gehört das ich das dahin schicken muss (sonst habe ich es immer getan, aber trotzdem) und sonst habe ich keine Vereinbarung unterschrieben oder sonstiges.
Muss ich die Abmahnung so hinnehmen oder nicht ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Abmahnung - AU nicht zur Krankenkasse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatUnterschrieben habe ich diese noch nicht weil ich mich erst erkundigen wollte. :
Muss man nie unterschreiben. Man kann den Empfang bestätigen, aber muss das auch nicht.
ZitatNämlich habe ich dies zum ersten Mal gehört das ich das dahin schicken muss :
Steht auf den Zetteln drauf: Eine Ausfertigung für die KK. Kann wichtig für den Anspruch auf Krankengeld sein.
ZitatMuss ich die Abmahnung so hinnehmen oder nicht ? :
Nein, da es nicht das Arbeitsverhältnis betrifft, siehe oben. Indirekt vielleicht insofern als dass der AG ggf. auf die Erstattung aus der Umlage 1 warten muss oder zunächst keine Vorerkrankungszeiten geprüft werden können. Wie groß ist der Betrieb?
Sollte der AG die Abmahnung aufrecht erhalten, würde ich zur Schlichtungsstelle bei der zuständigen IHK/HWK gehen.
-- Editiert von Stiftgrün am 13.10.2017 14:45
ZitatNämlich habe ich dies zum ersten Mal gehört das ich das dahin schicken muss :
Nö, muss man auch nicht, man kann es bei denen auch selbst vorbeibrigen.
ZitatMuss ich die Abmahnung so hinnehmen oder nicht ? :
Da man verpflichtet ist diese Bescheinigung der KK immerhalb einer Woche im Original vorzulegen (evntuell mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der KK lesen?), wäre die Abmahnung berechtigt.
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@Stiftgrün
Danke für die Antwort!
Betrieb ist ein Großkonzern, und ich weiß auch das es auf der AU drauf steht, allerdings wusste ich nicht das es Pflicht ist.
Ich werde mich mal an die IHK wenden.
Ich habe meiner Krankenkasse noch nie eine AU eingereicht bzw. der Krankenkasse die für sie bestimmte Ausgfertigung der AU geschickt. Mir ist bewusst das dies relevant ist für etwaige Krankengeldansprüche aber wenn ich eine Erkältung habe und abschätzen kann, dass ich in 2-3 Tage wieder gesund bin spielt das keine Rolle.
Noch weniger hat es meinen Arbeitgeber zu interessieren.
Ich würde mich auch ernsthaft wundern wenn hier irgendeine Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse stattfinden würde. In deinem Fall hätte der AG ja der Krankenkasse mitgeteilt, dass Du eine AU vorgelegt hast worauf die Krankenkasse erwidert hätte das ihnen diese noch nicht vorliegt. Das findet meines Wissens in der Realtität nicht statt. Warum auch...
Du solltest einmal Deinen Arbeitsvertrag prüfen. Ich kenne hier nur Regelungen in denen vereinbart wird bis wann man sich krank zu melden hat und bis wann die AU dem Arbeitgeber vorzuliegen hat. Noch nie habe ich gehört, dass vertraglich vereinbart wurde, dass die AU innerhalb einer Frist der Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Frag deinen Arbeitgeber einfach mal ob er dir den Passus in deinem Arbeitsvertrag zeigen kann, gegen den du verstoßen hast.
ZitatDa man verpflichtet ist diese Bescheinigung der KK immerhalb einer Woche im Original vorzulegen (evntuell mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der KK lesen?), wäre die Abmahnung berechtigt. :
Durch den Arbeitgeber? Wohl kaum.
ZitatDas findet meines Wissens in der Realtität nicht statt. Warum auch... :
Doch schon, aber automatisiert. Umlage 1 (hier nicht, da Großkonzern) oder halt Vorerkrankungszeiten.
ZitatIch habe meiner Krankenkasse noch nie eine AU eingereicht bzw. der Krankenkasse die für sie bestimmte Ausgfertigung der AU geschickt :
Sie werden Ihre Meinung noch anpassen, wenn Sie aufrund solchen Verhaltens mal wochenlang keine Krankengeldzahlungen bekommen mit all den "Nebenwirkungen", die das mit sich bringt.
ZitatDurch den Arbeitgeber? Wohl kaum. :
Wenn es Probleme mit Umlagen und Lohnfortzahlung gibt, es den AG also Geld kostet, sehr wohl.
Hier sorgt der AG vor, auch im Interesse des AN.
Denn wenn später dann später wegen des Versäumnis weder von AG noch von der KK Geld bzw. weniger Geld kommt, ist das Geheule groß ...
ZitatWenn es Probleme mit Umlagen und Lohnfortzahlung gibt, es den AG also Geld kostet, sehr wohl. :
Da es die Krankenversicherung und nicht eine arbeitsvertragliche Pflicht betrifft, nein.
Zitatund nicht eine arbeitsvertragliche Pflicht betrifft, nein. :
Du glaubst also ernsthaft es ist keine arbeitsvertragliche Pflicht des AN ist, dem AG nicht absichtlich Schäden zuzufügen?
Tja, in der Realität sieht es anders aus.
ZitatDu glaubst also ernsthaft es ist keine arbeitsvertragliche Pflicht des AN ist, dem AG nicht absichtlich Schäden zuzufügen? :
Welcher Schaden? Der AG nimmt vorliegend nicht an der Umlage teil und stellt bei Verdacht auf Ende der Lohnfortzahlung diese erstmal ein (bei 6 Wochen AU innerhalb einer bestimmten Zeit). Den Schaden und Stress hat allein der AN.
ZitatHier sorgt der AG vor, auch im Interesse des AN. :
Mit einer Abmahnung? Eine Information wäre fürsorglich und ausreichend.
ZitatTja, in der Realität sieht es anders aus. :
In dieser arbeite ich im Personalbereich und finde das Verhalten vom AG völlig daneben. Entweder hat da jemand keine Ahnung, weder von Personalrecht noch von Personalführung oder den Azubi auf dem Kicker.
-- Editiert von Stiftgrün am 13.10.2017 21:03
Ich frage mich gerade woher der AG die Info hat, dass der AN die AU nicht bei der KK eingereicht hat.
Wenn der AG, da Großkonzern, keinen Erstattungsanspruch der AAG hat, dann bekommt er das doch gar nicht mit.
Das würde ja nur ein kleines Unternehmen mitbekommen, dass den AAG-Antrag wegschickt und dann kein Geld bekommt und sich bei der KK deswegen meldet.
Ist es tatsächlich ein Großkonzern oder hat es nur den Anschein und ist es ein Franchise-Nehmer?
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