Abmahnung, wann Kündigung (fristlos?)

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fräulein Ungewiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung, wann Kündigung (fristlos?)

Hallo,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Es ist etwas kompliziert und deshalb weiß ich nicht weiter:

Ich arbeite seit 05.07.02 bei einer Zeitarbeit und bin im Falle einer Arbeitsverhinderung verpflichtet mich bis 9 Uhr bei meiner zuständigen Niederlassung bzw. Disponentin telefonisch zu melden, was ich auch bisher immer gemacht habe. Nur beim letzten mal nicht (so richtig)! Ich war Ende August/Anfang September für 1 1/2 Wochen wegen Magenbeschwerden (Ergebnis Magenspiegelung) krank und habe mich aber erst so gehen 10.30 Uhr bei meiner Disponentin telefonisch gemeldet, da mein neuer Arzt erst um 9 Uhr Sprechstunde hat.
Meine Disponentin und ich sind so verblieben das ich das nächste Mal vor dem Arzt anrufe und danach wenn ich mehr weiß. Gut, daraus habe ich gelernt!
Dann war es immer so, daß ich mich am letzten Krankheitstag im laufe des Tages (meist zwischen 15 und 16 Uhr) telefonisch zurück-also gesund gemeldet habe, was nie ein Problem war.
Als mich aber an meinem letzten Kranheitstag, gegen 12:30 Uhr meine "neue" Disponentin (seit 4 Wochen) anrief und mir sagte ich hätte mich um 12 Uhr zu melden, durfte ich mir anhören ich würde meiner Meldepflicht nicht nachkommen, worauf ich ihr sagte das ich bei meiner vorigen Disponentin immer im Laufe des Tages angerufen habe.

Kurz darauf folgte eine Abmahnung (07.09.04), mit dem Grund ich würde meiner Meldepflicht nicht nachkommen. Ich wurde bei der Abmahnung auch darauf hingewiesen, dass ein erneutes Fehlverhalten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann.

Jetzt ist es so, daß ich seit zwei Wochen in einem neuen Kundenunternehmen eingesetzt bin, wo ich aber heute morgen angerufen habe und gesagt habe das ich heute morgen zum Arzt gehe, da ich nicht auftreten könne. Und das nur, weil ich letzten Freitag auf dem Hinweg zum Bahnhof gerannt bin um meinen Zug noch zu bekommen und natürlich bin ich dabei umgeknickt. Als ich diese heute morgen meiner Disponentin erzählte stellte diese es so hin, als ob ich ihr jetzt die Schuld dafür geben würde, was ich natürlich abgestritten habe, da dies nicht der Fall war bzw. ist! Es kommt natürlich nicht sonderlich gut, da ich noch nicht so lange bei der neuen Firma bin. Ich wollte heute nach dem Arzt auch arbeiten gehen, aber dieser meinte ich solle mit meinem Sehnenriss nirgends hingehen, was meine Firma nicht so gut fand. Ich solle im Namen meiner Zeitarbeit Geld verdienen gehen und zusehen das ich zu dem Kunde komme.

Meine Frage wäre jetzt folgende:
1) Kann mich meine Firma deswegen, also nur weil ich mich für heute und morgen krank gemeldet habe, fristlos kündigen? (Dabei habe ich meine Meldepflicht, für die ich damals ermahnt wurde, eingehalten)
2) Was ist wenn am Mittwoch mein Bein noch weh tut und ich nochmal zum Arzt muß?
2) Mein Vater (Geschäftsmann) sagte das sie mich deswegen nicht fristlos kündigen können, da die Abmahnung schon mehr als zwei Wochen alt ist. Stimmt das?
3) Kann ich, wenn sie mich fristlos kündigen, auf meine 4 wöchige Kündigungsfrist bestehen?
4) Vor allem bekomme ich Arbeitslosengeld?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich momentan echt total überfragt bin und auch nicht weiß wo ich noch gucken kann.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Fräulein Ungewiss,

das Zeitarbeitsunternehmen ist dein unmittelbarer Arbeitgeber seit über 2 Jahren, ist das so richtig? Hast du einen Festvertrag?

So wie ich es sehe, steht deine Erkrankung in keinem Zusammenhang zu der vorhergehenden Abmahnung wegen der versäumten Meldepflicht. Eine Krankheit ist auch kein Kündigungsgrund. (Wieviele Beschäftigte hat die Zeitarbeitsfirma?)

Fristlose Kündigung ist ebenfalls nicht drin, du kannst also auf die 4-wöchige gesetzl. Kündigungsfrist bestehen und bekommst auch keine Sperre. Ich würde eine Kündigung aber so oder so nicht anerkennen!

Was ich vielleicht noch machen würde: Eine Stellungnahme zur Abmahnung abgeben und diese zur Personalakte hinzufügen lassen.

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fräulein Ungewiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :)

Bei der Zeitarbeit bin ich seit 2 Jahren fest angestellt, aber wieviele Mitarbeiter es dort gibt, weiß ich gar nicht. Es wird ja unterteilt in gewerblicher Bereich (Lager, Küche usw.) und zwischen Büro. Ich bin dort als Sekretärin eingestellt und muß auch sagen ich hatte bisher noch nie Probleme mit meiner Firma, außer jetzt! Über die Einsätze konnte ich mich auch nie beschweren. Aber jetzt auf die Frage zurückzukommen. Ich meine alleine im kaufm. Bereich müssten es ca. 30 Leute sein. Im Gewerblichen schätze ich sogar noch mehr.
Das Krankheit kein Kündigungsgrund ist, sehe ich auch so, aber ich habe so das Gefühl bei meiner Firma ist man nur eine gute Kraft wenn man Geld einbringt. Klar ist es für meine Firma blöd, da ich wie gesagt erst knapp 2 Wochen in einem neuen Kundenunternehmen bin und die eben Angst haben den Einsatz bzw. den Kunden (Erstkunde) zu verlieren.

Ab wann können die mich denn fristlos kündigen? Ich bin mir nämlich ehrlich gesagt nicht sicher was ist, wenn ich am Mittwoch zum Arzt gehe weil es wirklich noch nicht besser ist. Also ein Kündigungsgrund ist das nicht, auch wenn sie den Kunden verlieren?
Und was mache ich wenn sie mich dann wirklich fristlos kündigen?
Meine Niederlassungleiterin meinte nämlich auch heute morgen das wenn ich mit einer Krankmeldung für heute (oder auch länger) ankommen würde, ich mich auch nicht zu wundern bräuchte, wenn ich übermorgen keinen Job mehr hätte. Meiner Meinung nach hat sich das nämlich nach fristlos angehört......

Kompliziert oder :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Fräulein Ungewiss,

hast du auch einen anderen Namen der sich leichter tippen lässt ;) ?

Also bei der Beschäftigtenzahl hast du Kündigungsschutz. Kündigen kann eine Firma aus betriebsbedingten, in der Person begründeten- oder aus Krankheitsgründen.

Eine fristlose Kündigung bei Krankheit gibt es nicht.

Eine reguläre, fristgemäße Kündigung nur dann, wenn die Krankheit für den Betrieb nicht tragbar ist (Bei sovielen Mitarbeitern ist das fraglich) Vorweg müsstest du zum med. Dienst, der deine Erkrankung beurteilt - ein mitunter recht langwieriges Prozedere...

Wegen der Abmahnung kann dir nur gekündigt werden, wenn ein Wiederholungsfall eintritt, du also erneut deiner Meldepflicht bei Krankheit nicht nachkommst, ich würde mir an deiner Stelle Telefonnotizen über die Gespräche - Meldungen machen: Also aufschreiben: Datum, Uhrzeit, gesprochen mit, mitgeteilt was?!

Deine Niederlassungsleiterin kann meinen, was sie will, mündliche Kündigung ist eh nicht drin, die muss schriftlich erfolgen; ich würde bereits morgen ankündigen, dass du Mittwoch zum Arzt gehst (Meldepflicht!!!) und sich danach entscheidet, ob du denn einsatzfähig bist.

Ein Zeitarbeitsunternehmen hat nicht nur eine Mitarbeiterin, die es an einen Platz X setzen kann, wenn eine Andere ausfällt. Deshalb verdienst du u.A. auch weniger, als in "normalen" Jobs - dein niedrigeres Gehalt trägt die anderen Mitarbeiter mit, die z.Zt. nicht eingesetzt werden. Es kann nicht dein Problem sein, dass du krank bist, dann muss halt jemand anders dorthin, wenn die Firma so eine schwache Personaldecke hat, dass niemand anderes eingesetzt werden kann, ist das deren (Dispositions-)problem.

Ganz ehrlich - es ist doch sehr schmeichelhaft, dass du offensichtlich unentbehrlich bist... So schnell werden die dir schon nicht kündigen - und falls doch - Kündigungsschutzklage!!!

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fräulein Ungewiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber ein anderer Name ist mir auf Anhieb nicht eingefallen und da ich ja im Ungewissen rumtapse, dachte ich mir, daß das paßt :)
Aber kannst auch ruhig Melanie sagen!

Das mit den Gesprächsnotizen ist gut. Das werde ich mir merken. Auf jeden Fall bin ich schon viel beruhigter, denn ich habe heute wirklich "Dienst nach Vorschrift" gemacht und mich pünktlich "telefonisch" gemeldet.
Aber das ist echt gut zu wissen, daß man bei Krankheit nicht fristlos gekündigt werden kann und ich auf meine 4 Wochen (wenn es hart auf hart kommt) bestehen kann.

Wegen dem Dispositionsproblem stimme ich Dir zu. Die haben wie immer nur ein Problem damit ihren Namen zu verlieren, und was mit uns Mitarbeitern ist, ist leider nur zweitrangig. Deshalb ist es denen auch wichtiger den Kunden zu halten! Und ich denke eben (vielleicht mache ich mir viel zu sehr 'nen Kopf über alles :( ) wenn ich mich Mittwoch nochmal krank melde, das die trotzdem sagen "und tschüss"! Aber gut, da bleibt wohl nur abwarten und Tee trinken. Wenn es eben nicht besser geht, kann ich auch nichts dazu. Auf jeden Fall bestehe ich dann eben auf meine 4 Wochen....

Vielen vielen Dank Du warst echt eine supergroße Hilfe ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Ach Melanie,

mach dir auch rückwirkend Gedächtnisnotizen und denke an die erkärende Stellungnahme zu der Abmahnung in deiner Personalakte - die muss dort hinein - für alle Fälle...

Schreib dir auch auf, dass du erwähnt hast, das du Mittwoch ggf. noch nicht arbeitsfähig bist.

Alles Gute und schreib mal, was daraus geworden ist, ja?

VLG Kristin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fräulein Ungewiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oki, mache ich!
Nochmal danke für Deinen guten Tipps!

Ebenfalls VLG
Melanie

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.067 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen