Abgeltung von Resturlaub bei unterjähriger Kündigung – voller Jahresurlaub oder nur gesetzlicher Min

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Abgeltung von Resturlaub bei unterjähriger Kündigung – voller Jahresurlaub oder nur gesetzlicher Min

Folgender Fall:

Der Arbeitnehmer hat ein seit 6 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis zum 30. September gekündigt. Er hat noch 33 Tage Resturlaub, die er gerne nehmen würde. Der Arbeitgeber bittet ihn jedoch aufgrund der Auftragslage so lange wie möglich zu arbeiten und möchte den Urlaub abgelten. Der Arbeitnehmer stimmt zu.
Der Arbeitgeber will am Ende aber nur 20 Tage abgelten, da laut seiner Auffassung bei unterjähriger Kündigung nur der gesetzliche Mindesturlaub abzugelten ist. Der Arbeitnehmer sieht das nicht so. Seiner Meinung nach ist nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Resturlaub (also der vertraglich vereinbarte Jahresurlaub, der mehr Tage als den Mindesturlaub umfasst) abzugelten.

Wer hat nun Recht? Und wo steht das im Gesetz?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Im Gesetz steht dazu nix, evtl. aber im AV oder TV. Du musst also nachsuchen bzw. nachlesen.
Dort müsste es eine Regelung geben, nach der Urlaubsansprüche nach BUrlG und nach Tarif/Vertrag unterschiedlich behandelt werden, wenn dein AG recht haben sollte. Aber selbst dann wäre der zusätzliche Urlaub immer noch anteilig zu gewähren bzw. abzugelten, so dass das mit den 20 Tagen nicht hinhauen kann.
Steht dort nichts dazu, wird auch der zusätzlich Urlaub behandelt wie BUrlG-Urlaub.

-- Editiert von blaubär+ am 12.11.2018 19:24

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#2
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Tarifvertrag gibts nicht da außertariflich angestellt. Die allgemeine Auffassung ist auch, dass der GESAMTE Urlaub abzugelten nicht, nicht anteilig. Ich finde nur nicht raus, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Auffassung entstanden ist.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dazu. Bestenfalls gibt es Urteile. Arbeitsrecht hat die Bestandteile gesetzte, aber eben auch Richterspruch. Hier sagt schon der gesunde Menschenverstand, das ist einfach nicht sein kann, bzw unbillig ist, um einen rechtlichen Ausdruck zu benutzen, dass dir 13 Tage Urlaub einfach vorenthalten werden.

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#4
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok. Hat jemand vielleicht ein paar Urteile, wo das verhandelt wurde?

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