Guten Tag zusammen
Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit September 2013 bei einem mittelständischen Betrieb in der Schweiz. Zuerst während meiner Studienzeit Teilzweit (40-60%), seit Juli diesen Jahres Vollzeit. Für den Wechsel von Voll- auf Teilzeit habe ich einen neuen Vertrag erhalten. Beide Verträge waren jeweils unbefristet.
Aufgrund interner Restrukturierung wurde von der Geschäftsleitung und mir einvernehmlich beschlossen, mir zu kündigen. Nun besteht die Geschäftsleitung auf eine 1-monatige Kündigungsfrist (da im neuesten Vertrag der Vertragsbeginn 1. Juli steht. Im 1. Jahr erhält man demzufolge einen Monat Kündigungsfrist). Ich bin aber der Ansicht, dass ich ja seit September 2013, sprich über 2 Jahre durchgehend beschäftigt wurde, ich mich also im Zeitraum der 2 -9 Arbeitsjahre befinde und mir dadurch 2 Monate Kündigungsfrist zustehen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit dieser Frage weiterhelfen könnten.
Vielen Dank und mit besten Grüssen
Anton
-- Editier von toni1974 am 19.12.2015 11:08
-- Editier von toni1974 am 19.12.2015 11:14
Abgeänderte Arbeitsvertrag - welche Kündigungsfrist zählt?
19. Dezember 2015
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Frage vom 19. Dezember 2015 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeänderte Arbeitsvertrag - welche Kündigungsfrist zählt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2015 | 11:39
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
Nach deutschem Arbeitsrecht wäre es so, wie du meinst.
Was das Arbeitsrecht der Schweiz zu K-Fristen sagt, weiß ich nicht. Das recherchierst du besser in einem Schweizer Forum.
Und jetzt?
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