Abgeänderte Arbeitsvertrag - welche Kündigungsfrist zählt?

19. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
toni1974
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeänderte Arbeitsvertrag - welche Kündigungsfrist zählt?

Guten Tag zusammen

Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit September 2013 bei einem mittelständischen Betrieb in der Schweiz. Zuerst während meiner Studienzeit Teilzweit (40-60%), seit Juli diesen Jahres Vollzeit. Für den Wechsel von Voll- auf Teilzeit habe ich einen neuen Vertrag erhalten. Beide Verträge waren jeweils unbefristet.

Aufgrund interner Restrukturierung wurde von der Geschäftsleitung und mir einvernehmlich beschlossen, mir zu kündigen. Nun besteht die Geschäftsleitung auf eine 1-monatige Kündigungsfrist (da im neuesten Vertrag der Vertragsbeginn 1. Juli steht. Im 1. Jahr erhält man demzufolge einen Monat Kündigungsfrist). Ich bin aber der Ansicht, dass ich ja seit September 2013, sprich über 2 Jahre durchgehend beschäftigt wurde, ich mich also im Zeitraum der 2 -9 Arbeitsjahre befinde und mir dadurch 2 Monate Kündigungsfrist zustehen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit dieser Frage weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und mit besten Grüssen

Anton

-- Editier von toni1974 am 19.12.2015 11:08

-- Editier von toni1974 am 19.12.2015 11:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Nach deutschem Arbeitsrecht wäre es so, wie du meinst.
Was das Arbeitsrecht der Schweiz zu K-Fristen sagt, weiß ich nicht. Das recherchierst du besser in einem Schweizer Forum.

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