Abgabe vom Krankenschein Beim Arbeitgeber

3. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgabe vom Krankenschein Beim Arbeitgeber

Hallo ich habe da auch mal ein paar Fragen. Ich bin seit dem 1.6.05-31.5.06 als einzigste Mitarbeiter eingestellt.(30 Std.Woche) Jetzt bin ich aber seit dem 25.8.-2.9 krankgeschrieben und der Arzt hat den Krankenschein am 2.9. noch mal bis zum 6.9. verlängert. Wann muss denn dann der Krankenschein beim AG (Arbeitgeber) sein? In meinem AV (Arbeitsvertrag) steht am darauf folgenden AT (Arbeitstag). Laut AV sind meine AZ (Arbeitszeiten) von Dienstag-Samstag. Ich arbeite aber nur Dienstag, Mittwoch u. Samstag. Donnerstag u. Freitag habe ich frei, wenn nichts dazwischen kommt. Ich komme aber dadurch nur auf 28,5 Std. Die Fehlstunden sammle ich an und muss Sie dann abarbeiten wenn der AG nicht selbst arbeiten kann usw. Ist das rechtens o. kann ich eine 30 Std. Woche erwarten. Ich bin Verkäuferin auf einem Wochenmarkt und bei schlechten Wettern komme ich erst recht nicht auf die 30 Std. sondern habe immer mehr Fehlstunden. Im AV steht aber nicht das ich Dienstag, Mittwoch (7.15-17.45 Uhr) und Samstag (6.15-13.45) arbeiten muss sondern nur die AZ geht von Dienstag bis Samstag. Mir wäre es lieber wenn ich jeden Tag 6 Std. arbeiten würde. Kann ich das vom AG verlangen obwohl ich schon immer nur die 3 Tage in der Woche arbeite. Der AG bekommt für mich 52% Zuschuss von einem Arbeitsverein aber der AV ist mit mir und dem AG abgeschlossen. Kann er mich da vielleicht so einfach kündigen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Also, das mit der Abgabe der Krankmeldung am folgenden Arbeitstag halte ich für unzumutbar. Nehmen wir mal an, du wachst morgens mit einem schweren grippalen Infekt auf, rufst ab 8.00 Uhr bei deinem Arzt an und bekommst (weil so kurzfristig) erst um 16.00 Uhr einen Termin. Du steckst die Krankmeldung sofort zu Hause in einen Umschalg und bringst sie zur Post. Die ist nie und nimmer am nächsten Tag beim AG. Oft genaug bekommst du für denselben Tag auch gar keinen Termin mehr und musst am nächsten Tag erst zum Arzt. Der Arzt kann dir die Krankmeldung auch einen Tag rückwirkend ausstellen. Aber wie soll die dann so schnell zum Chef? Wenn du ins Krnakenhaus kommst, wird's sogar noch schwerer. Was er verlangen kann, ist aber, dass du sofort anrufst und dich erst einmal krank meldest.

Üblich ist eigentlich, dass die Krankmeldung am dritten Tag beim AG eintreffen muss.

Beim Rest habe ich schlechte Nachrichten für dich. Der AV regelt bloß die Dauer der Arbeitszeit (also 30 Std./Woche), aber nicht die Verteilung. Die kann der AG festlegen, aber wenn er sagt, dass du nur an den drei Tagen arbeiten sollst, dann musst du auch die Chance haben, in diesen drei Tagen die volle Stundenzahl zu erreichen. Er kann also bestimmen, dass du nicht jeden Tag arbeitest, sondern nur an drei Tagen, aber er muss dir die Möglichkeit geben, die vollen 30 Stunden zu arbeiten. Er kann außerdem festlegen, dass du einspringen musst, wenn er nicht arbeiten kann (oder will). Das musst du dann machen, aber eher auf Überstundenbasis. Die somit geleisteten Überstunden kannst du dann ausgleichen, wenn du mal weniger arbeiten willst oder musst (Termine) oder wenn mal weniger los ist (das kann er dann auch verlangen).

Was heit denn "bei schlechtem Wetter komme ich erst recht nicht auf die 30 Std"? Bedeutet das, dass du dann nicht mit dem Stand auf dem Wochenmarkt stehst, weil das Wetter zu schlecht ist? Wenn dein Chef dir sagt, dass du bei schlechtem Wetter niht arbeiten kannst, dann ist das doch nicht deine Schuld. Du hast übrigens nicht nur eine Arbeitspflicht. Dein Chef hat auch eine Beschäftigungspflicht. Er muss dich deine vertraglich festgelegten 30 Std./Woche arbeiten lassen (oder den vollen Lohn zhalen trotz Freizeit).

Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass dich dein Chef an allen sechs Tagen fünf Stunden arbeiten lässt, sondern nur auf die 30 Std., egal wie. Wenn er dich drei Tage haben will, dann geht dann grundsätzlich 3x 10 Stunden/Tag. Erzähl mir aber auch bitte noch, wie deine Pausen geregelt sind. Ich sehe nämlich gerade, dass du Zeiten von über 10 Stunden hast. Nach dem Arbeitszeitschutz-gesetz musst du nach sechs Stunden eine Pause von mind. 30 Minuten machen (die muss natürlich noch mitgerechnet werden). Aber du darfst nicht mehr als 10 Std./Tag arbeiten (reine Arbeitszeit). Und die vom AG verteilte Arbeitszeit MUSS - wie gesagt - die vollen 30 Std./Woche umfassen. Wenn er dich also nur drei Tage haben will, dann KANNST du gar keine Überstunden machen, die du dann verwendest, wenn er mal nicht arbeitet. Er kann dann nur die 30 Std. umverteilen (z.B. 3x 8 Std. und 1x 6 Std.).

Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

alles schon von tessa gesagt ;)

-- Editiert von venotis am 03.09.2005 23:14:43

Obwohl...mich interessiert trotzdem, von was für einem Arbeitsverein da die Rede ist?

MfG

-- Editiert von venotis am 03.09.2005 23:17:45

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#3
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Hilfe. Ich habe auch meinen AG informiert dass ich noch bis einschließlich Dienstag 6.9. krank bin. Aber das der Krankenschein am darauf folgenden AT da sein muss habe ich im AV unterschreiben und der AG wusste auch, dass ich 10 Uhr einen Termin beim Arzt hatte. Eigentlich verstehe ich mich gut mit Ihm da ich schon seit 2 Jahren bei Ihm Stundenweiße gearbeitet habe.Dann sollte ich einen Lehrgang und danach einen 1 € Job bekommen und dies wollte ich nicht unbedingt. Da hat sich mein AG darum gekümmert das ich bei Ihm eingestellt werde und er die Zuschüsse bekommt.So habe ich ja auch mehr Geld. Und die letzten 2 Monate bezahlt er aus eigener Tasche ohne Zuschuss.
Mit dem schlechten Wetter meinte ich wenn es zu kalt -10 grad oder zu heiß über 30 Grad ist und das Gemüse darunter leidet( und ich auch). Er überlässt es aber mir ob ich eher gehe.
Ausgemacht ist dass ich dann die Stunden später nacharbeite, wenn er mal nicht kann oder im Urlaub ist
Ich verkaufe auf dem Markt an einem Marktstand Gemüse.
Meine AZ sind so, dass ich 7.15 das Auto hole und dann auf den Markt fahre, den Stand aufbaue und ab 9 Uhr- 17 Uhr verkaufe. Von 17-17.45 räume ich zusammen und fahre das Auto wieder zum AG. Ca. 15 Minuten Fahrzeit .Samstag ist es ähnlich nur mit Einkauf im Großmarkt. Aber so habe ich genug Zeit. Mein AG hat mir auch angeboten Mittags 30 Minuten Pause zu machen aber das will ich nicht, weil mir dadurch noch mehr AZ fehlt u. ich ja nicht durcharbeite u. so genug Zeit zum essen usw. habe.
Wie soll ich mich jetzt verhalten.

Paxi

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Mit dem schlechten Wetter meinte ich wenn es zu kalt -10 grad oder zu heiß über 30 Grad ist und das Gemüse darunter leidet( und ich auch). Er überlässt es aber mir ob ich eher gehe.


Hallo paxi, das ist dann aber nicht das Problem des Arbeitgebers und fällt auch nicht unter den so genannten Annahmeverzug. Denn da entscheidest du ja selbst, ob du bleiben willst oder nicht.

quote:
Mein AG hat mir auch angeboten Mittags 30 Minuten Pause zu machen aber das will ich nicht, weil mir dadurch noch mehr AZ fehlt u. ich ja nicht durcharbeite u. so genug Zeit zum essen usw. habe.


Wenn du Pausen machen kannst und das so für dich okay ist, dann ist daran wohl nichts auszusetzen. Du solltest nur nicht der Gewerbeaufsicht 'auf die Nase binden' dass du offiziell keine Pause machst, sonst bekommt dein Arbeitgeber ein Problem (und dein Arbeitsplatz hätte sich damit vermutlich auch erledigt).

quote:
Wie soll ich mich jetzt verhalten.


Worauf zielt die Frage denn ab? Auf die Abgabe des Krankenscheins? Auf die Sache mit der Arbeitszeit? Beides?

MfG

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#5
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

eigentlich auf beides, ich will ja meinen Arbeitsplatz nicht verlieren. denn es besteht ja kein Kündigungsschutz

Paxi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Sorry, aberw eshaln kann man die Krankmeldung nicht am nächsten Tag abgeben? Ich mache das in 99% aller Fälle sogar noch am gleichen Tag.

Sprcih, wenn ich krank bin, dann lasse ich mir nicht erste einen termin geben, sondern gehe direkt zum Hausarzt. Heißt zwar unter Umständen, daß ich einige Std Wartezeit habe, aber ich weiß woran ich bin. Entweder dieser kann mir helfen, oder er überweist mich an den zuständigen Facharzt. Bei dem kann ich dann einen Termin machen, obwohl ich auch dort in einem solchen Fall fast immer am selbigen Tag, spätestens aber am nächsten drankomme.

Die Krankmeldung bringe ich dann entweder selbst sofort vorbei (auf dem Rückweg vom Arzt), oder frage jemanden ob er es für mich erledigen kann.Mit der Post würde ich so etwas eh nie senden.

beste Grüße

Dany


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#7
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube das hast du falsch verstanden ich war vorläufig bis zum 2.9. krankgeschrieben und den 1. Krankenschein habe ich auch am gleichen Tag beim AG abgegeben u war aber noch mal am 2.9. beim Arzt 10 Uhr bestellt. Und da habe ich noch mal einen Verlängerungsschein bis zum 6.9. bekommen und den musste ich noch abgeben .ich wollte nur wissen ob der AG verlangen kann das der Schein am nächsten AT bei Ihm vorliegen muss.Es ist ja ein Betrieb unter 5 Mitarbeiter und da weiß ich nicht ob er da machen kann was er will.
Liebe Grüße Paxi

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@paxi1
es kommt immer darauf an was im vertrag steht.
krank melden noch am tag des fernbleibens. die au muß am 3teb tag da sein, notfalls per boten. folgebescheinigung sobald du sie hast, also dem ag gegebenfalls telefonisch informieren und die au absenden
wovor hast du eigentlich panik...er kriegt ne förderung und die müßte er zurückzahlen, wenn er dir kündigt. es sei denn er kündigt aus triftigenm grund...also du haust oder beklaust ihn. ne au die 1 oder 2 tage zu spät kommt wäre da kein triftiger grund
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
In meinem AV (Arbeitsvertrag) steht am darauf folgenden AT (Arbeitstag). Laut AV sind meine AZ (Arbeitszeiten) von Dienstag-Samstag.


paxi, am besten schreibst du mal hier rein, was dazu im Vertrag steht und zwar wortgenau so wie es dort steht.

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#10
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also folgender Wortlaut
§ 7 Arbeitszeiten

1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden und geht von Dienstag bis Samstag.

2. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeiten anders festzulegen.

§ 9 Arbeitsverhinderung

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unter Angaben der Gründe jede Arbeitsverhinderung oder Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

2. Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer Vergütungsfortzahlung nach den gesetzlichen Regelungen.

3. Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer vorlegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

paxi, das heißt, dass du die Arbeitszeiten nicht festlegen kannst, aber fragen kannst du ihn ja trotzdem mal, ob auch andere Zeiten möglich sind als die bisherigen.

Außerdem heißt das, das die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (= ohne Verzug bzw Verzögerung) mitgeteilt werden musst. Also selbst, wenn du erst am Tag 1 krank bist und am Tag 2 zum Arzt gehen kannst, musst du die Mitteilung schon am Tag 1 machen (telefonisch z.B.). Die Abgabe des 'gelben Scheins' muss bis zum nächsten Arbeitstag erfolgen. Also du dich am Freitag krank gemeldet hast, wäre das der Samstag.

Und nun verrat und doch mal, was du gemacht hast mit dem 'gelben Schein' vom 2.9., wenn wir uns schon so Mühe geben, dir die Rechtslage zu erklären. ;)

-- Editiert von venotis am 05.09.2005 11:47:41

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ihn mit der Post verschickt und mein AG hat Ihn heute erhalten. Das weiß ich da er mich angerufen hat.Vieleicht bekomme ich eine Abmahnung aber das weiß ich nicht u. er hat auch nichts gesagt. Also vielen, vielen Dank für Eure Hilfe
Paxi

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie kommst du drauf, dass er dir ne Abmahnung schreibt, wenn er nicht mal was gesagt hat? War er denn verärgert?

Wir können hier alle möglichen Eventualitäten 'durchkauen'...oder einfach abwarten, was er macht.

Ich bin für Letzteres!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Paxi 1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich warte auch erstmal ab. Er wird schon verärgert sein weil welchem AG gefällt es wenn mann länger krank ist. Aber mal sehen
Paxi

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