Guten Tag,
mir wurde Ende letzten Jahren von meinem damaligen Arbeitgeber
(IT Softwareentwicklung, Kleinstbetrieb, <10 Festangestellte) vermutlich rechtmäßig gekündigt.
Mündlich wurden mir damals folg. drei Zusagen gemacht:
1) ich dürfe den Arbeits-Laptop behalten
2) ich dürfe ausgewählte Teile meiner Arbeit (Programm-Quellcode) behalten
3) ich dürfe einen Raum im Keller des Büro-Gebäudes weiterhin als Probenraum zum Musizieren nutzen
Nun (ein paar Monate nach der Kündigung) erhielt ich eine Mail, mit der Aufforderung den Probenraum zeitnah zu räumen.
Es wird nun also Punkt 3) unserer Abmachungen gebrochen.
Meine Frage:
Die Schenkung des Laptops (Punkt 1) ist vermutlich eindeutig nicht irreversibel - aber wie verhält es sich mit der Nutzung des Raumes? Ist es sinnvoll/möglich juristisch gegen diesen Verstoß unserer Vereinbarungen vorzugehen?
Vielen Dank im Voraus!
"Abfindungsvereinbarung" gebrochen
8. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2014 | 17:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Abfindungsvereinbarung" gebrochen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2014 | 18:07
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
nur ma so gefargt, wie würdest du denn Punkt 1 bis 3 beweisen können? Wenn du da was beweisen kannst, dann kannst du weiter drüber nachdenken, wenn du nichts beweisenkannst, weil alles nur mündlich vereinbart wurde, dann kannst du es von vornherein vergessen da was zu machen...
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.948
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten